Linksdruck Januar/Februar 2019

 

Inhaltsverzeichnis

 
  1. Editorial
  2. Themen rund um die Plenarsitzung
  3. Impressum
 

Editorial

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

Alt: Sitzung des Kreistages

um diese Landtagssitzung herum wurde viel Endzeitstimmung verbreitet. Ist Rot-Rot am Ende, nicht mehr handlungsfähig? Doch, wir sind handlungsfähig. Die vielen Entscheidungen sprechen dafür, über die in diesem Newsletter berichtet wird. Versteht sich nur der Innenminister in Verantwortung für die Sicherheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger – und andere Teile der Koalition nicht? Unsinn: Kein verantwortungsbewusster Politiker wird leichtfertig mit der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger spielen. Und der Innenminister muss schon erklären, warum gerade dieser Tage das Schicksal Brandenburgs von 27 zusätzlichen Personen im Verfassungsschutz abhängt – und von nichts anderem.

Das Problem ist doch vielmehr, dass Tun und Lassen des Verfassungsschutzes einfach nicht über jeden Zweifel erhaben sind. Die unsägliche, über zehn Jahre unerkannte Mordserie des NSU, die Sonderbarkeiten beim Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheid-Platz – wo solche Vorfälle gründlich untersucht werden, fällt stets ein schlechtes Licht auf den Verfassungsschutz. Warum das so ist, liegt mittlerweile in vielerlei Hinsicht klar vor uns, nicht zuletzt durch die Arbeit unseres Untersuchungsausschusses. Mindestens vier Dinge müssen sich in Sachen Verfassungsschutz ändern:

  1. Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle durch eine Stärkung der Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) und durch die Einsetzung eines Ständigen Bevollmächtigten der PKK gegenüber dem Verfassungsschutz.
  2. Einführung einer unabhängigen Innenrevision beim Verfassungsschutz.
  3. Wenn schon nicht auf den Einsatz von V-Leuten verzichtet werden soll, muss dieser mindestens strengsten gesetzlichen Regelungen unterworfen werden.
  4. Konsequente Beibehaltung des Trennungsgebotes zwischen Verfassungsschutz und Polizei. Konzentration des Verfassungsschutzes auf sein Kerngebiet zur Gefahrenabwehr und keine Maßnahmen der politischen Bildung.

Diese Schlussfolgerungen leiten sich aus den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses ab. Sie sprechen für sich. Es wäre doch unglaublich, wenn sie keinen Eingang in das Verfassungsschutzgesetz fänden. Wir jedenfalls können uns das nicht vorstellen. Der Erfolg der Koalition beruht auf solider Arbeit, nicht auf panischen Schnellschüssen.

Herzlich, Ihr Ralf Christoffers
(Fraktionsvorsitzender)

 
 

Themen rund um die Plenarsitzung

 

Paritégesetz: Brandenburg als bundesweiter Wegbereiter

von Andrea Johlige

 

Der Landtag hat mit den Stimmen von LINKEN, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das erste Paritégesetz Deutschlands verabschiedet. Damit hat Brandenburg als erstes Bundesland eine verpflichtende Quotierungsregelung für die Landtagswahlen eingeführt. Das macht uns stolz und es zeigt, dass Vernetzung und gemeinsame Arbeit von Frauen über Parteigrenzen hinweg progressive Mehrheiten erzeugen kann.  Frauen wird damit eine gleiche Teilhabe - auch in der Politik ermöglicht. Der Gleichberechtigungsgrundsatz des Grundgesetzes und der Landesverfassung ist für uns klarer Handlungsauftrag. Das nun beschlossene Parité-Gesetz ist eine wirksame Maßnahme für Gleichstellung im öffentlichen Leben zu sorgen.

Manche Kommentatoren haben diesen Beschluss als historisch bezeichnet? Historisch? Vielleicht wird ja tatsächlich in den Feierstunden zu 200 Jahren Frauenwahlrecht auch auf 100 Jahre Parité-Regelungen in Deutschland zurückgeblickt und darauf hingewiesen, dass der Brandenburger Landtag es war, der die erste Parité-Regelung in Deutschland beschlossen hat. Heute können wir uns kaum noch vorstellen, dass es tatsächlich eine Zeit gab, wo Frauen das Wahlrecht vorenthalten wurde. Und wir hoffen, in 100 Jahren ist es genauso und niemand kann sich mehr vorstellen, dass es tatsächlich Parlamente gab, in denen nur 30 Prozent Frauen saßen.

Beschlussempfehlung: Drucksache 6/10466; zum Video-Statement; zum Mitschnitt der Rede

 

Gemeinsam für eine lebens- und liebenswerte Lausitz

von Matthias Loehr, wirtschaftspolitischer Sprecher

 

Der Einstieg in den Kohleausstieg und die damit verbundene Strukturentwicklung in der Lausitz ist einer der anspruchsvollsten Transformationsprozesse. Spätestens 2038 soll bundesweit Schluss mit der Kohleverstromung sein. Vor diesem Hintergrund bietet der Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eine gute Grundlage, auf den sich die Vertreter der Wirtschaft, Umweltverbände, Klimaexperten und Gewerkschaften in einem breiten Konsens verständigt haben. Nun gilt es, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen und den rechtlichen Rahmen in einem Staatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt festzuschreiben und abzusichern. In das geplante Maßnahmegesetz auf Bundesebene gehören der Ausbau von Bahnstrecken, Forschung und Wissenschaft, Wirtschafts- und Innovationsförderung – u.a. soll die Lausitz als 5G-Modellregion ausgebaut werden – die Stärkung der Zivilgesellschaft und andere weiche Standortfaktoren, wie beispielsweise die Kulturförderung. Neben den finanziellen Strukturhilfen von rund 18 Mrd. Euro in den kommenden 20 Jahren für die Lausitz soll auch die Ansiedlung von Bundesbehörden in der Region erfolgen. Insgesamt geht es dabei um 1.000 Behördenstellen. Auch die Landesregierung ist hier in der Pflicht, durch die Verlagerung von Landeseinrichtungen ihren Beitrag zu leisten.

Die Linksfraktion hat in ihrem Positionspapier Für eine liebenswerte Lausitz entsprechende Vorschläge und Ideen formuliert, wie die Strukturentwicklung begleitet und unterstützt werden sollte. Die Lausitz verfügt über wichtige Grundlagen und Potentiale, um auch unter veränderten energiepolitischen Rahmenbedingungen weiterhin eine starke Energieregion zu bleiben. Die vorhandenen Kompetenzen der Region bieten die Möglichkeit, die europaweit zu beobachtenden Veränderungen der Energiesysteme von derzeit zentralen zu zukünftig weitgehend dezentralen Strukturen zu begleiten.

Darüber hinaus braucht die Region ein gesellschaftliches Klima, welches von Toleranz und Weltoffenheit geprägt ist. Nur dann kann es gelingen Menschen aus dem In- und Ausland für die Lausitz zu begeistern und dem massiven Rückgang an Erwerbspersonen durch Zuzug zu begegnen.

Zum Bericht der Landesregierung zur Wirtschaftslage in der Lausitz: Drucksache 6/10238; zum Bericht der Landesregierung zur Strukturentwicklung in der Lausitz: Drucksache 6/10239; zum Videostatement, zum Mitschnitt der Rede

 

Sanktionen bei Hartz IV abschaffen

von Bettina Fortunato, sozialpolitische Sprecherin

 

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich als „Hartz-IV“ bekannt, war Thema der Aktuellen Stunde im Landtag. Anlass, um aktuell über dieses Thema zu diskutieren, ist die derzeitige Prüfung beim Bundesverfassungsgericht bezüglich der Sanktionierung von Arbeitssuchenden durch die Jobcenter und die Frage nach der Vereinbarkeit der Kürzungen mit dem Grundgesetz.

Es geht um nicht weniger als um die Frage, wie ernst der Sozialstaat letztlich die Werte und Grundregeln unseres Gemeinwesens nimmt und ob so sichergestellt ist, dass jedes Mitglied unserer Gesellschaft in deren Genuss kommen kann.

Zu den Hartz-Reformen haben wir seit deren Einführung eine kritische Haltung. Heute, 15 Jahre nachdem diese ins Leben gerufen worden, ist es klar Hartz IV und die damit verbundenen Sanktionierungen führt nicht zu besserer Arbeitsmarktintegration, sondern große Teile der Gesellschaft fühlen sich unter Druck gesetzt. Es entstanden zusehends mehr befristete und Teilzeit-Arbeit, der Niedriglohnsektor und das Verarmungsrisiko nahmen zu. Wir hoffen, dass Sanktionen und später auch Hartz IV nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes der Geschichte angehören werden. Es gibt andere Möglichkeiten Menschen zu fördern und zu motivieren.

Antrag: Drucksache 6/10426; zum Video-Statement; zum Mitschnitt der Rede;

 

Prämien für ehrenamtliche HelferInnen einführen

von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher

 

Brandenburgs Freiwillige im Brand- und Katastrophenschutz sollen künftig jährliche Zuschüsse von 200 Euro sowie alle zehn Jahre eine Jubiläumsprämie von 500 Euro bekommen. Das sieht das „Prämien- und Ehrenzeichengesetz“ vor, das in erster Lesung im Landtag beraten wurde. Damit wird das Ehrenamt im Brand-und Katastrophenschutz stärker anerkannt, denn diese ehrenamtliche Tätigkeit ist für uns alle von hohem Wert. Das hat nicht nur der vergangene Sommer gezeigt. Nicht nur die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, sondern auch die Ehrenamtlichen in den Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes sollen diese Prämien erhalten, denn dieses ehrenamtliche Engagement ist notwendige Voraussetzung für einen funktionierenden Katastrophenschutz. Damit wollen wir an Stabilität im Brand-und Katastrophenschutz gewinnen.

Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/10382; zum Mitschnitt der Rede

 

Die Schuldenbremse wird nicht zur Zukunftsbremse

von Ralf Christoffers, Fraktionsvorsitzender

 

Die Schuldenbremse ist trotz ihrer gravierenden Schwächen geltendes Recht und auf europäischer Ebene wird sie noch durch den Fiskalpakt flankiert. Obwohl wir die im Grundgesetz Artikel 109 Absatz 3 geregelte Schuldenbremse nach wie vor ablehnen, müssen auch wir uns in Brandenburg überlegen, wie das Land die Schuldenbremse einhalten und sich gleichzeitig haushaltspolitische Spielräume bewahren kann. Diese sind notwendig, damit die Schuldenbremse nicht zu Lasten der Investitionstätigkeit und einer angemessenen Unterstützung für finanzschwache Kommunen geht. Sie darf ebenfalls nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern und sozialen Dienstleistungen führen und sich nicht negativ auf die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst auswirken. Kurzum die Schuldenbremse des Bundes darf ab 2020 nicht zur Zukunftsbremse des Landes Brandenburg werden.

Deshalb haben wir uns mit der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag darauf verständigt, die Landesverfassung lediglich an die geltenden grundgesetzlichen Vorgaben anzupassen, um widersprüchliche Aussagen in Landesverfassung und Grundgesetz zu vermeiden. Außerdem soll die Landeshaushaltsordnung so geändert werden, dass die laut Grundgesetz ab 2020 zulässigen Ausnahmen vom Neuverschuldungsverbot in besonderen Fällen auch für Brandenburg gelten. Darüber hinaus wollen wir in Anlehnung an den Koalitionsvertrag eine Reglung zum Umgang mit Jahresüberschüssen des Gesamthaushaltes einfachgesetzlich regeln. Bestehen nach dem Jahresabschluss Überschüsse sollen diese, in Abhängigkeit vom Bestand der allgemeinen Rücklage (> 1 Mrd. Euro), zur Hälfte für die Tilgung von Altschulden verwendet werden. Damit sichern wir, dass in wirtschaftlich guten Zeiten weitere Rücklagen gebildet werden, auf die dann in schlechten Zeiten zurückgegriffen werden kann. Das ist generationengerecht und stärkt langfristig den Handlungsspielraum für unsere Politik eines starken Sozialstaates.

Zum Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung: Drucksache 6/10391; Zum Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung: Drucksache 6/10390; zum Mitschnitt der Rede

 

Bezahlbaren Wohnraum für alle sichern

von Anita Tack, stadtentwicklungspolitische Sprecherin

 

In vielen Regionen Brandenburgs, vor allem im Berliner Umland, wird Wohnraum immer knapper und teurer. Um gegenzusteuern,  hatte der Landtag auf Initiative von SPD und LINKE vor einem Jahr die Landesregierung aufgefordert, den Entwurf für ein soziales Wohnraumfördergesetz auszuarbeiten. Der Entwurf liegt jetzt zur parlamentarischen Beratung vor.

DIE LINKE will die bisherigen Förderbedingungen verbessern und dafür Sorge tragen, dass mehr Menschen eine mietpreis-und belegungsgebundene Wohnung erhalten können. Auch kann wesentlich flexibler auf die unterschiedlichen Wohnraumbedürfnisse reagiert werden. Das betrifft insbesondere die Erweiterung der Einkommensgrenzen, der Wohnformen (WGs, Wohnheime, altersgerechtes Wohnen, Mehrgenerations- und Integrationshäuser) und das studentische Wohnen. Ziel ist eine bedarfsgerechte Förderung für Neubau und Sanierung von Wohnungen und zur Kiezbildung mit konkret zugeschnittenen städtischen Lösungen in den Städten.

Wir wollen größere Anreize geben, damit deutlich mehr bezahlbare Wohnung für junge Leute, für Familien mit Kindern, für Menschen mit weniger Einkommen und für Studierende und Azubis in den Städten geschaffen werden. Das Land stellt dafür mit 100 Mio. Euro pro Jahr ausreichend Gelder des Landes und des Bundes zur Verfügung. Mit einem weiteren Gesetzentwurf wird den Kommunen die Möglichkeit geben, gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen.

Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/10384; zum Mitschnitt der Rede

 

Arbeit im öffentlichen Auftrag gut bezahlen

von Matthias Loehr, wirtschaftspolitischer Sprecher

 

Kinderarmut heißt Elternarmut und resultiert oft aus zu niedrigen Löhnen. Hier hat die Landespolitik zwar nur wenig Spielraum, doch diesen nutzen wir mit dem Brandenburgischen Vergabegesetz. Der Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll von derzeit 9,00 Euro auf 10,50 Euro pro Stunde angehoben werden. Regelmäßige Steigerungen sind vereinbart. Damit auch im Alter die Rente zum Leben reicht, sind weitere Steigerungen zwingend notwendig. Das Bundesarbeitsministerium hat jüngst ausgerechnet, dass ein voll beschäftigter Arbeitnehmer, der 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, mindestens 12,63 Euro pro Stunde erhalten muss, um später nicht auf Sozialleistungen zur Grundsicherung angewiesen zu sein. Der bundesweit geltende gesetzliche Mindestlohn beträgt dagegen nur 9,19 Euro.

Deshalb wollen wir auf Landesebene weiterhin alle Möglichkeiten nutzen und schnellstmöglich einen Mindestlohn durchzusetzen, der Lohn und Rente oberhalb der Armutsgrenze garantiert. Darüber hinaus dienen angemessene Löhne ganz wesentlich auch der Fachkräftesicherung. Wenn es uns nicht gelingt, attraktivere Arbeitsbedingungen in Brandenburg zu bieten, wird der Fachkräftemangel weiter zunehmen und die positiven Entwicklungen im Land in den kommenden Jahren empfindlich abbremsen.

Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/10401; zum Mitschnitt der Rede

 

Brandenburg stärkt Landkreise und kreisfreie Städte bei der Integration

von Andrea Johlige, asylpolitische Sprecherin

 

Der Landtag Brandenburg hat während der letzten Sitzung unseren Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes behandelt und überwiesen. Uns geht es um die effektive Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Integration der aufgenommenen Flüchtlinge durch eine kommunale Integrationspauschale. Diese soll sowohl denjenigen zugutekommen, die noch dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen als auch den Geflüchteten, die seit maximal drei Jahren anerkannt sind beziehungsweise subsidiären Schutz erhalten haben.

Gute Integration bedarf vor allem einzelfallbezogene Arbeit vor Ort. Mit der Integrationspauschale stünden den Kommunen zusätzliche Gelder zur Verfügung, um den Betroffenen zu helfen, sich ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen. Das geht nicht von heut auf morgen und es geht nicht ohne Geld. Mit diesem Gesetzesentwurf ist der erste Schritt zu einer rechtlichen Regelung getan. Nun muss sich der Sozialausschuss intensiv damit befassen.

Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/10393; zum Mitschnitt der Rede

 

Der Gesundheit zuliebe: Ungesüßte Milch für Brandenburgs Kinder

von Marco Büchel, verbraucherschutzpolitischer Sprecher

 

Über das EU-Schulmilchprogramm unterstützt Brandenburg die Verteilung von Milch an Brandenburgs Schulen und Kitas. Neben reiner Trinkmilch werden dabei auch gezuckerte Produkte wie Kakao und Vanillemilch angeboten. Eigentlich ist dies nicht Zweck der Richtlinie, die ja  - neben der Werbung für regionale Agrarprodukte - besonders auf eine gesunde Ernährung hinwirken will. Mit einem Landtagsantrag fordern wir die Landesregierung deshalb auf, gezuckerte Produkte zukünftig nicht mehr zu fördern – so wie das auch in der Mehrzahl der anderen Bundesländer und EU-Staaten geregelt ist. Wer will wird natürlich auch zukünftig Vanillemilch kaufen können, aber öffentliche Gelder sollen nur für gesunde Produkte ausgegeben werden. Wir wollen, dass Kinder in Brandenburg gesund aufwachsen.

Zum Antrag: Drucksache 6/10081; zum Mitschnitt der Rede

   
 

Kommunen sollen von Windkraft profitieren

von Thomas Domres, energiepolitischer Sprecher

 

Der im Rahmen der Energiewende notwendige weitere Ausbau der Windenergie führt im Land Brandenburg zu immer größeren Widerständen in der Bevölkerung und den Kommunen im Umkreis von Windkraftanlagen. Die Frage vieler Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern „Was hat die Kommune davon?“ kann bisher kaum beantwortet werden.

Unsere Aufgabe im Landtag ist es, Antworten zu geben, wie der weitere Windenergiezubau sozial und naturverträglich gestaltet werden und seine Notwendigkeit den vor Ort Betroffenen besser als bisher vermittelt werden kann. Die mit der Windenergie verbundenen Chancen für die Entwicklung ländlicher, oft strukturschwacher Regionen müssen für die Menschen greifbarer werden. Letztlich geht es um die Absicherung der Akzeptanz nicht nur der Windenergie, sondern der Energiewende insgesamt – und zwar dort, wo sie für jedermann unübersehbar stattfindet. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf zur Zahlung einer Sonderabgabe an Gemeinden im Umfeld von Windenergieanlagen auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz soll eine jährliche Pflicht der Betreiber aller neu zu errichtenden Windenergieanlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen, zur Zahlung einer Sonderabgabe von jährlich 10.000 Euro je Windkraftanlage an die betroffenen Gemeinden festgeschrieben werden. Ziel ist es, die Akzeptanz für Windkraftanlagen zu erhöhen und die regionale Wertschöpfung zu steigern.

Wenn die Branderburgerinnen und Brandenburger merken, dass zum Beispiel ihre Kita aus der Beteiligung an Projekten der Produktion erneuerbarer Energien mitfinanziert wurde, wird dies die notwendige Akzeptanz steigern helfen.

Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/10392; zum Mitschnitt der Rede

 

Cyberkriminalität bekämpfen

von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher

 

In einer Aktuellen Stunde hat sich der Landtag nachdem eine Unmenge von persönlichen Daten vor allem von PolitikerInnen im Internet veröffentlicht wurden, mit dem Problem der Internetkriminalität beschäftigt. Kriminelle werden dabei zu einer immer stärkeren Bedrohung für die IT-Sicherheit in Deutschland. Laut Digitalverbund Bitkom wurde im vergangenen Jahr jeder zweite Internetnutzer Opfer von Kriminalität. Am häufigsten beklagt wurde die illegale Verwendung persönlicher Daten und deren Weitergabe an Dritte. Jeder Vierte sei hiervon betroffen gewesen. Insbesondere Frauen sind von Belästigungen, Drohungen oder Beleidigungen im Netz betroffen. So etwas schafft eine allgemeine Verunsicherung, die Gift ist in einer freien Gesellschaft. Zwei Ansatzpunkte wurden debattiert:

1. die Stärkung der Nutzer selbst durch bessere Information und Bildung, denn häufig ist Sorglosigkeit eine Hauptursache für erfolgreiche Attacken. Deswegen müssen die Nutzer in ihrer Selbstverantwortung gestärkt werden. Sie sollen erkennen, wie sensibel und wertvoll ihre Daten sind. Denn je besser die Nutzer ihre Daten schützen und sie eben nicht einfach so preisgeben, desto schwieriger machen wir es den Cyberkriminellen. Besonders wichtig sollen dabei landesweite Aufklärungskampagnen zu den Themen Datensicherheit sowie digitale Gewalt und Sexismus in sozialen Netzwerken die im Rahmen der Medienbildung und Gewaltprävention an Schulen, in der Jugendbildungsarbeit und der Erwachsenenbildung erfolgen sollen.

2. eine besser und spezieller ausgestattete Polizei, dazu gehören einerseits gut ausgebildete SpezialistInnen und eine entsprechende technische Ausstattung, denn die technische Entwicklung vollzieht sich in einem rasanten Tempo. Die brandenburgische Polizei hat beim Landeskriminalamt eine entsprechende Abteilung, die Ausbildung an der Fachhochschule der Polizei wird zum Thema Cyberkriminalität verstärkt. Und nach einem Landtagsbeschluss vom Februar 2018 soll ein Masterstudiengang Kriminalistik aufgelegt werden, in dem Cyberkriminalität wesentlicher Studieninhalt sein wird. Ab 2020 sollen dann 25 Spezialisten nach neuesten wissenschaftlichen Methoden qualifiziert werden.

In einem Entschließungsantrag gemeinsam mit Grünen und SPD wurden die zu verstärkenden Maßnahmen beschlossen.

Zum Antrag: Drucksache 6/10435; zum Mitschnitt der Rede

 

Brandenburg unterstützt Akteure der Migrationssozialarbeit und der Verwaltung

von Andrea Johlige, asylpolitische Sprecherin

 

Wenn Geflüchtete und die mit ihnen im Kontakt stehenden Menschen in komplizierten Fragen des Asylrechts nicht weiter wissen, wenn die Fronten verhärtet sind und alles darauf hindeutet, dass der Konflikt nur noch gerichtlich entschieden werden kann, dann bedarf es einer Anlaufstelle, die den Betroffenen vermittelnd und beratend zur Stelle steht.

Die von uns geschaffene Struktur der Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst kann diese Problemlagen nicht immer ausreichend bearbeiten und auch die Integrationsbeauftragten der Kommunen stoßen innerhalb der Verwaltungen oftmals an Grenzen. Um diese Lücke zu schließen, wollen wir im Rahmen eines zweijährigen Modellvorhabens die Ombudsfunktion der Integrationsbeauftragten des Landes durch eine Beratungsstelle stärken.

Es geht darum, eine Unterstützung für Handelnde in den Verwaltungen und der Migrationssozialarbeit zu organisieren. Das klare Ziel ist, dass weniger Fälle vor Gericht landen und gerade im Falle komplizierter Fallgestaltungen die handelnden Akteure Sicherheit zur Rechtslage erlangen. Gleichzeitig können hier Gesetzeslücken oder Schwächen in den Regelsystemen aber auch im Verwaltungshandeln identifiziert und zur Änderung vorgeschlagen werden.

Zum Antrag: Drucksache 6/10424; zum Mitschnitt der Rede

 

Fachkräfte für die Zukunft der Landwirtschaft

von Anke Schwarzenberg, agrarpolitische Sprecherin

 

Der Landwirtschaft drohen bis 2030 mehr als 15.000 Fachkräfte zu fehlen. Das ist das Ergebnis einer Studie, die Arbeits- und Agrarministerium beauftragt haben. Der bisherige Umfang der Ausbildung reicht nicht aus, um den Bedarf zu decken. In einem von der LINKEN initiierten Antrag der Koalition wird die Landesregierung beauftragt gegenzusteuern. Die Attraktivität der Landwirtschaft als Beruf muss gestärkt werden. Dazu gehören vor allem gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Der Wettlauf um den billigsten Preis am Weltmarkt muss aufhören, darauf muss sich die Förderung der Landwirtschaft ausrichten: mehr Qualität, mehr Regionalvermarktung, größerer Anteil an der Wertschöpfung, hohe Umweltstandards. Im Land soll die Ausbildung besser koordiniert, Imagekampagnen aufgelegt, die Qualifizierung von Hilfskräften und Quereinsteigern gefördert und eine Qualitätsoffensive für die Ausbildung gestartet werden. Damit werden die Handlungsempfehlungen aus der Studie umgesetzt.

Zum Antrag: Drucksache 6/10427; zum Mitschnitt der Rede

 
 
 

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