Linksdruck Dezember 2019

 

Inhaltsverzeichnis

 
  1. Editorial
  2. Themen rund um die Plenarsitzung
  3. Impressum
 

Editorial

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

Thomas Klaeber Kolkwitz

Nun ist es losgegangen: Der Landtag hat bereits seine zweite Sitzungsperiode absolviert, alle Ausschüsse sind am Start, die Regierung steht. Was uns der Ministerpräsident diesmal allerdings in seiner ersten Grundsatzrede angekündigt hat, war eher dünn: wenig Substanz – basierend auf den 55 einschränkenden Prüfaufträgen aus dem Koalitionsvertrag. Als konkreter Schritt wird die Neuverschuldung von 1 Mrd. Euro hervorgehoben – für Dinge, die unter Rot-Rot aus dem laufenden Haushalt finanziert werden konnten. Das Wort Gerechtigkeit kam ganze drei Mal in der Regierungserklärung vor.

Dabei könnte es anders laufen in Brandenburg. Schon jetzt:

Jetzt könnten wir politisch Tariftreue-Regelungen einführen und Tarifvereinbarungen für allgemeinverbindlich erklären, so dass sie für alle Beschäftigten einer Branche gelten. Jetzt könnten wir den Vergabemindestlohn auf 13 Euro erhöhen und Stück für Stück armutsfest machen. Jetzt könnten wir dafür sorgen, dass die Häuser nicht nur schöne Fassaden haben, sondern dass dahinter Menschen leben, die sich die Wohnungen auch leisten können – die Bundes-SPD hat immerhin schon verstanden, dass man dafür das Berliner Mietendeckel-Modell braucht. Jetzt könnten wir in Brandenburg verbindlich regeln, dass Grund und Boden der Spekulation entzogen werden. Jetzt könnten wir dafür sorgen, dass elternbeitragsfreie Kita-Plätze für alle bereit stehen.

Das ist unser Programm. Rechnen sie mit uns!

Herzlich,
Kathrin Dannenberg & Sebastian Walter

(Fraktionsvorsitzende)

 
 

Themen rund um die Plenarsitzung

 

Koalition winkt Sondervermögen trotz erheblicher Bedenken durch

von Ronny Kretschmer, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher

 

Egal aus welcher Richtung man blickt: nach wie vor bestehen im Land Brandenburg langfristige und strukturelle Investitionsbedarfe vor allem in Verkehrs-, Bildungs- und Pflegeinfrastruktur sowie der kommunalen Infrastruktur. Auch aus unser Sich gibt es gute Gründe, Investitionen über eine Aufnahme von Krediten zu finanzieren. Wie bei Privatunternehmen ist es nicht zielführend, Investitionen erst dann zu tätigen, wenn ausreichend Eigenmittel zur Verfügung stehen. Nach der „Goldenen Regel“ der Finanzpolitik können den Kapitalstock erhöhende Nettoinvestitionen daher mittels Kredite finanziert werden, wenn absehbar der zusätzlich zu erwartende Nutzen die Investitionskosten langfristig übersteigt. Leider verweigerte sich die Koalition zur Reform der Schuldenbremse. Stattdessen hält sie die Errichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung von Investitionen für „transparent, bedarfsangemessen und flexibel“ und sieht es als Vorteil an, dass das geplante Sondervermögen nicht der Jährlichkeit des Haushalts unterliegen würde.

Tatsächlich stellt ein einheitlicher, vollständiger und jährlicher Haushalt erst Transparenz sicher. Die Errichtung eines Sondervermögens erhöht grundsätzlich nicht Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Politik – auch deshalb, weil die Landesregierung über die Mittelverwendung autonom entscheiden soll. Damit wird der Legislative die Möglichkeit genommen, über den Sinn von Investitionsprojekten zu diskutieren und entsprechend zu entscheiden, wodurch die demokratischen Abläufe geschwächt werden. Dies gilt umso mehr, da das Gesetz keine Vorgaben mit Blick auf die Verwendung des Sondervermögens macht.

In der jetzigen Form begründet das Sondervermögen einen Schattenhaushalt zur weitgehend freien Verfügung der Landesfinanzministerin. Spätestens jetzt müssten hier alle Glocken Alarm schlagen. Aber nicht bei der Koalition! Einen entsprechenden Änderungsantrag von uns, die parlamentarische Kontrolle zu stärken und die Ausrichtung auf investive Ausgaben zu präzisieren, wurde abgelehnt. Für welche Investitionen die Mittel des Zukunftsinvestitionsfonds eingesetzt werden sollen, ist viel zu unbestimmt und damit gänzlich ungewiss Deshalb haben wir ihn abgelehnt.

Zu den Anträgen; zum Mitschnitt der Rede.

 

Hartz-IV-Sanktionen abschaffen – Grundsicherung neu justieren

von Sebastian Walter, arbeitsmarktpolitischer Sprecher

 

DiG/Thomas Kläber

Die Sanktionen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz-IV“) sind auf unsere Initiative hin auf die Tagesordnung des Dezemberplenums gesetzt worden. Aktualität bekommt das Thema aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom November, in dem Teile der Sanktionen als nicht verfassungskonform deklariert wurden. Zu den Hartz-Reformen haben wir seit deren Einführung eine kritische Haltung.

Hartz-IV wurde eingeführt und nach dem Motto „fördern und fordern“ gestaltet. Damit wurde ein gesamtgesellschaftliches soziales Problem der Arbeitslosigkeit umgedeutet zu einem individuellen Fehlverhalten.  Dabei hat das System scheinbar gute Statistiken produziert, jedoch bei genauerem Hinsehen eigentlich den größten Niedriglohnsektor Europas. Fast 60 Prozent der Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind in Brandenburg länger als 4 Jahre arbeitslos. Eine bittere Bilanz des Systems der Rohrstockpädagogik.

Unser Antrag zielt darauf ab, alle Sanktionen auf deren Grundgesetzkonformität zu überprüfen und dies durch Normenkontrollklagen in die Wege zu leiten. Darüber hinaus fordern wir eine bedarfsgerechte Existenz-und Teilhabesicherung für Beziehende von Grundsicherungs-und Sozialleistungen nach dem SGB II sowie die Einrichtung einer neuerlichen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform von Hartz IV einzusetzen. Letztendlich gilt es, das überholte Hartz-IV-System zu überwinden.

Zum Antrag; zum Videostatement; zum Mitschnitt der Rede.

 

Ein Waldgipfel für Brandenburg

von Thomas Domres, agrarpolitischer Sprecher

 

Jürgen Angelow

Nach Jahren mit schweren Stürmen, großen Waldbränden und Trockenheit sind die Wälder in vielen Regionen, so auch in Brandenburg in einer schwierigen Situation. Mit großer Dringlichkeit wird deutlich, dass vor dem Hintergrund des Klimawandels ein neuer Umgang mit dem Wald gefunden werden muss, wenn eine nachhaltige Holznutzung auch zukünftig mit der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes in Einklang stehen soll. Auch die Landesforstverwaltung muss organisatorisch und personell neu aufgestellt werden. In einem Landtagsantrag hat DIE LINKE vorgeschlagen, schnellstmöglich einen Waldgipfel zu veranstalten, um alle Interessengruppen zusammenzubringen und sowohl Schadensbekämpfung als auch Klimaanpassung zu beraten.

Die Landtagsmehrheit hat den Antrag abgelehnt. Die gute Nachricht: Der Waldgipfel wird trotzdem kommen, denn die Koalitionsfraktionen haben unseren Vorschlag in einen eigenen Entschließungsantrag übernommen, auch wenn sie sich offenbar nicht darauf einlassen wollen, die von uns geforderte fortlaufende Zusammenarbeit mit den Interessenverbänden festzuschreiben.

Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede.

 

Schullandschaft gestalten – gemeinsam für die Zukunft

von Kathrin Dannenberg, bildungspolitische Sprecherin

 

Jürgen Angelow

Die Linksfraktion unterstützt die Sicherung von Schulstandorten, besonders in den ländlichen Regionen unseres Landes. Schulschließungen darf es nicht geben! Stattdessen braucht es flexible Modelle zur Gestaltung unserer Bildungslandschaft, um lange Schulwege für unsere Schüler*innen zu verhindern. Das Bildungsministerium hat hier über die Jahre die Zeit verschlafen. Abwarten – aussitzen – erst reagieren, wenn kaum noch was geht. Einige Schulen standen vor dem Aus, weil sie die erforderlichen Schülerzahlen nicht vorweisen konnten.

Als Linke machen wir immer konkrete Vorschläge: Gemeinschaftsschulen, flexible Kooperationen zwischen verschiedenen Schulen, Änderung des Schulgesetzes, ein Brandenburg Ticket – freie Fahrt für alle Kinder und Jugendlichen.

Wir fordern die Wiedereinberufung der Demographie-Kommission, die unter anderem Empfehlungen für wesentliche Fragen erarbeiten sollte: Wie soll die Schullandschaft von weiterführenden Schulen nach der Grundschule im Land Brandenburg aussehen? Wie organisieren wir die Schülerbeförderung? Wie motivieren wir Lehrkräfte in ländlichen Regionen zu unterrichten? Wie sichern wir guten Unterricht in allen Regionen unseres Landes? Die Kommission, die sich aus Vertreter*innen von Schüler*innen, Eltern, Lehrerverbänden, Gewerkschaften und Schulträgern zusammensetzte, wurde vom Ministerium auf Eis gelegt und nicht wieder einberufen.

Im Ergebnis lehnte die Rot-Schwarz-Grüne Koalition die Demographie-Kommission in der Landtagssitzung ab. Nach dem Motto: Brauchen wir nicht – machen wir selbst.

Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede.

 

Gemeinnützigkeit gehört geschützt und nicht sanktioniert

von Marlen Block, rechtspolitische Sprecherin

 

DiG/Thomas Kläber

Vor knapp einem Jahr sorgte ein Gerichtsurteil für Aufsehen, mit dem attac e.V., dem globalisierungskritischen Netzwerk die Gemeinnützigkeit entzogen wurde. Es folgten ähnliche Entscheidungen in Bezug auf die Kampagnenplattform Campact und andere Vereine. Der Vorwurf lautete: Sie würden sich politisch betätigen und dies sei bei gemeinnützigen Verein rechtlich nicht zulässig.

Erst kürzlich wurde auch dem nach 1945 gegründeten Bundesverband der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit entzogen. Einziger Grund: eine Erwähnung im bayerischen Verfassungsschutzbericht, mit der die Unterstützung linksextremistischen Bestrebungen unterstellt wurde. In nicht einmal drei Wochen haben mittlerweile rund 22.000 Menschen eine Petition dagegen unterschrieben – hunderte wurden aus Solidarität auch Mitglied der VVN-BdA.

Vor diesem Hintergrund hat DIE LINKE im Landtag einen Antrag eingebracht, mit dem wir die Landesregierung auffordern, sich auf Bundesebene für eine grundlegende Novelle des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts einzusetzen. Die Mitwirkung von Vereinen an der politischen Willensbildung soll als dem Allgemeinwohl dienend anerkannt werden, die politische Betätigung soll dem Status der Gemeinnützigkeit eines Vereins  nicht entgegenstehen. Und wir wollen, dass nicht der Verein, sondern der Staat nachvollziehbar beweisen muss, dass ein Verein verfassungswidrig handelt. Ausschließlich aufgrund der Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht eines Landes darf die Gemeinnützigkeit weder aberkannt noch abgelehnt werden.

Mit dem Titel des Antrages haben wir bewusst auf einen Brief von Esther Bejarano an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bezogen, in dem sie die Aufhebung der Entscheidung des Berliner Finanzamtes für Körperschaften fordert. Die Vizepräsidentin des deutschen Auschwitz-Komitees und Ehrenpräsidentin der VVN-BdA schreibt darin: „Das Haus brennt – und Sie sperren die Feuerwehr aus! Sie wollen der größten und ältesten antifaschistischen Vereinigung im Land die Arbeit unmöglich machen? Diese Abwertung unserer Arbeit ist eine schwere Kränkung für uns alle.“

Recht hat sie, nur wollten dem weder SPD noch CDU noch Bündnis90/Grüne in namentlicher Abstimmung zustimmen. Angesichts dessen sind alle Bekenntnisse der neuen Koalition zum Wert des zivilgesellschaftlichen Engagements fragwürdig.

Zum Antrag; zum Videostatement; zum Mitschnitt der Rede.

 

Grünes Band als Naturmonument: vertagt

von Thomas Domres, umweltpolitischer Sprecher

 

Jürgen Angelow

Vor 30 Jahren wurde die Idee des Grünen Bandes geboren. Ein Verbund wertvoller Lebensräume entlang der ehemaligen Grenze zwischen der Bundesrepublik und der DDR sollte entstehen. Nachdem Thüringen und Sachsen-Anhalt ihre Anteile am Grünen Band – 79 Prozent der Gesamtfläche – zum Nationalen Naturmonument erklärt haben sollte Brandenburg folgen, so der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE. Es geht dabei um 30 km entlang der Elbe im Kreis Prignitz, die im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe liegen. Wir haben dafür eine Änderung des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes vorgeschlagen, um die Unterschutzstellung per Verordnung zu ermöglichen. Damit würde zugleich eine Gesetzeslücke geschlossen.

Obwohl auch die Koalition das Grüne Band schützen will haben die Regierungsfraktionen den Antrag abgelehnt, der eine schnelle und unbürokratische Unterschutzstellung ermöglicht hätte. Wir sind gespannt wie lange die Koalition jetzt braucht, um eine gleichwertige Regelung selbst auf den Weg zu bringen.

Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede.

 

Landesaufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete verlängern und ausweiten!

von Andrea Johlige, flüchtlingspolitische Sprecherin

 

Das war eine Forderung der Linken in der Landtagssitzung. Denn durch den Bürgerkrieg in Syrien wurden große Teile der dortigen Bevölkerung vertrieben. Das Land Brandenburg hat dazu Verantwortung übernommen und durch das Landesaufnahmeprogramm den in Brandenburg lebenden syrischen Staatsangehörigen einen Weg eröffnet, ihre Verwandten nach Brandenburg zu holen. Voraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt der aufzunehmenden Personen gesichert ist. Auch wegen der derzeitigen Invasion der Türkei in Syrien sollte das Landesaufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete verlängert und in seinen Regelungen zugunsten der Geflüchteten verbessert werden.

Dazu sollte der Personenkreis auch auf Personen ausgeweitet werden, die in Berlin leben oder eine Zeitlang in Berlin gelebt haben. Diese Regelung gab es in Brandenburg bereits, sie wurde jedoch mit der letzten Verlängerung des Landesaufnahmeprogramms geändert. Das führt in der Praxis zu Problemen, wenn Personen zwar bereits längere Zeit in Berlin lebten, nun aber in Brandenburg ihren Wohnsitz haben, aber noch nicht lange genug in Brandenburg leben, um antragsberechtigt zu sein.

Das Programm sollte zudem auf irakische Staatsbürger ausgeweitet werden. Auch im Irak werden nach wie vor Minderheiten verfolgt und herrschen teilweise katastrophale Lebensbedingungen, die verhindern, dass Menschen in ihre Heimartorte zurückkehren können. Nach der Debatte lehnte der Landtag den Antrag ab, insbesondere die Koalition argumentierte damit, dass die Verlängerung des Aufnahmeprogramms ausreichend sei und zwischenzeitlich beantragt ist.

Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede.

 

Mehr Mitbestimmung für Menschen mit Behinderungen und SeniorInnen

von Bettina Fortunato, Sprecherin für Inklusion

 

DiG/Thomas Kläber

Seit über 10 Jahren kämpfen die Selbstvertretervereine Berlins und Brandenburgs um einen Sitz im Rundfunkrat Berlin-Brandenburg. Der Brandenburger Landtag fasste bereits im November 2013 den Beschluss zur Einrichtung eines solchen Platzes. Aufgrund der Wahlen Berlins, Brandenburgs sowie des Rundfunkrats selbst, wurde dieser Beschluss bis zum heutigen Tage nicht umgesetzt.

Wie wichtig allerdings die Vertretung der Menschen mit Behinderungen ist, sieht man an den nach wie vor diskriminierenden Darstellungen ihrer Belange in den Medien. Formulierungen wie „der Gehörlose lebt in absoluter Stille“, „er ist an den Rollstuhl gefesselt“ und „trotz der Behinderung“ vermitteln ein falsches Bild, was der Inklusion massiv entgegenwirkt. Medien prägen maßgeblich das gesellschaftliche Bewusstsein und ohne Selbstvertreter als Experten in eigener Sache kann das Gremium dieser Verantwortung nicht gerecht werden.

Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede (mit Gebärden-Dolmetscherin).

 

Landwirtschaft soll Thema einer Enquete-Kommission werden

von Thomas Domres, agrarpolitischer Sprecher

 

Jürgen Angelow

Die Zukunft der Landwirtschaft ist in der Gesellschaft heiß umstritten. Das zeigen die Großdemonstrationen von Agrarkritiker*innen auf der einen und Landwirt*innen auf der anderen Seite ebenso wie mehrere Volksinitiativen in den letzten Jahren. Die Kritiker*innen stellen hohe Anforderungen an eine ressourcenschonende, klima- und tierwohlgerechte Landwirtschaft, viele Landwirt*innen verweisen auf hohe Kosten der deutschen Produktionsstandards und auf die Konkurrenzsituation am Weltmarkt. Gleichzeitig gerät ein zunehmender Anteil der Agrarfläche und der Landwirtschaftsbetriebe in die Hände branchenfremder Kapitalanleger.

Landwirtschaft ist wichtig und braucht einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Deshalb schlägt die Fraktion DIE LINKE vor, im Landtag eine Enquete-Kommission einzurichten, in der Abgeordnete und Fachleute gemeinsam mit gesellschaftlichen Interessenvertretern und dem Berufsstand ein Leitbild für die zukünftige Landwirtschaft in Brandenburg abstimmen.

Zur Einsetzung einer Enquete-Kommission ist die Zustimmung von einem Drittel der Landtagsabgeordneten erforderlich. Deshalb haben wir den anderen demokratischen Fraktionen vorgeschlagen, gemeinsam über einen Einsetzungsbeschluss zu beraten.

 

Kürzungen beim Bundesprogramm „Demokratie leben“ auf Brandenburg ausgleichen

von Andrea Johlige, Sprecherin für antifaschistische Politik

 

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ leistet einen wichtigen Beitrag für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander. Es ist zudem ein zentraler Baustein der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung. Umso schwieriger ist es dann, wenn zahlreiche Initiativen, Vereine oder Projekte nach ihrer Antragstellung nicht gefördert werden, weil eine dauerhafte Förderung nicht möglich ist bzw. durch die Vielzahl der Antragstellungen eine solche ausscheidet.

Aktuell sind 29 Projekte der Zivilgesellschaft aus Brandenburg in der Antragstellung gescheitert oder drohen zu scheitern. Dies betrifft offenbar Träger, die bereits in der bisherigen Förderperiode gefördert wurden, aber auch Projekte, die sich im Schwerpunkt mit der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung beschäftigen.

In einer Zeit, in der besonders in den ostdeutschen Bundesländern mehr Rechtsextreme in die Parlamente eingezogen sind, ist das ein fatales Signal an die Zivilgesellschaft, die sich tagtäglich in der Auseinandersetzung mit rassistischen, nationalistischen, antisemitischen, sexistischen, homophoben oder gar behindertenfeindlichen Einstellungen bewährt. Deshalb sollte die Landesregierung aufgefordert werden, die ausfallenden Mittel zu ersetzen und sich zudem für die Möglichkeit einer dauerhaften Förderung einsetzen. In der Debatte betonten alle demokratischen Fraktionen die Bedeutung des Bundesprogramms, insbesondere in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Gleichwohl wurde der Antrag abgelehnt.

Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede.

 

Landesverfassung: Nationale Minderheiten und Niederdeutsch

von Kathrin Dannenberg, minderheitenpolitische Sprecherin

 

Jürgen Angelow

Seit Inkrafttreten gibt es in unserer Landesverfassung eine Bestimmung zu den Rechten der Sorben/Wenden – auf dieser Grundlage wurde viel erreicht, gerade in den letzten 10 Jahren.

Doch auch die Minderheitenpolitik von Parlamenten und Regierungen muss sich jeden Tag neuen Herausforderungen stellen. Und so war es nicht verwunderlich, dass vonseiten der DOMOWINA, des Landesverbandes Deutscher Sinti und Romas Berlin-Brandenburg sowie des Vereins der Niederdeutsch-Sprecherinnen im Vorfeld der Landtagswahlen an die Parteien die Bitte herangetragen, in die Landesverfassung erweitere Regelungen zu den für das Territorium unseres Landes anerkannten nationalen Minderheiten sowie zur Regionalsprache Niederdeutsch (Platt) aufzunehmen. Unsere Partei hatte sich – wie auch andere Parteien – damals für eine solche Änderung ausgesprochen.

Um den für eine Verfassungsänderung notwendigen Diskussionsprozess einzuleiten, hat die Linksfraktion in den vergangenen Wochen einen Gesetzentwurf für ein Achtes Gesetz zur Änderung der Landesverfassung erarbeitet und an SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen sowie BVB/Freie Wähler übermittelt. Wir schlagen darin vor, dass neben Grundsätzen moderner Minderheitenpolitik, wie z.B. dem Recht der Minderheitenangehörigen auf ethnische, sprachliche und kulturelle Identität und der Bekenntnisfreiheit des Einzelnen, vor allem die Regionalsprache Niederdeutsch, die in weiten Teilen des Landes noch gesprochen wird, und die Rechte der deutschen Sinti und Roma in Brandenburg zum Bestandteil der Landesverfassung werden.

Unsere Fraktionsvorsitzende Kathrin Dannenberg hat unseren Gesetzentwurf auch beim Europäischen Regionalforum der Minderheitenregionen vorgestellt, das die größte europäische Minderheitenorganisation, die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen (FUEN),  am 11. Dezember im Landtag durchführte. Wir hoffen auf ein positives Feedback aus den anderen Fraktionen und darauf, dass dann Ende Februar ein gemeinsamer Gesetzentwurf vorliegt, der möglichst breit getragen wird.

 
 

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