Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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Beim Start in die aktuelle Sitzungsperiode vor fünf Jahren haben wir uns zu einer Sicherheitsoffensive entschlossen – im Kontext einer Stärkung der Bürgerrechte. Damit haben wir einerseits vielfältige – und letztlich auch erfolgreiche – Anstrengungen für soziale Sicherheit verbunden. Andererseits ging und geht es um mehr Sicherheit im öffentlichen Raum und eine entsprechende Gestaltung der Sicherheitsarchitektur.
Ein Bestandteil dieser Sicherheitsarchitektur ist der Verfassungsschutz. Es gibt gewichtige Gründe, auf die Abschaffung des Verfassungsschutzes zu drängen – nicht zuletzt seine Verstrickung in den NSU-Terror. Mehrheiten dafür gibt es derzeit aber nicht. Wir haben uns deswegen entschlossen, erste wichtige Erkenntnisse aus dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages gesetzlich zu verankern.
Die Verhandlungen waren nicht einfach. Insbesondere jene, die aus der Arbeit im Untersuchungsausschuss eine besonders intime Problemkenntnis haben, wollten deutlich weiter gehen als jene, für die die Bewahrung und der Ausbau von Instrumenten im Vordergrund stand, die als geeignet für den Schutz der Gesellschaft vor Extremismus und Terrorismus erscheinen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist also ein Kompromiss. In vielen Details geht er jedoch deutlich über vergleichbare Gesetze in Bund und Land hinaus. Wichtig ist vor allem, dass sich diese Details zu einem Gesamtsystem eng miteinander verflochtener Regelungen fügen, die dem Verfassungsschutz operative Grenzen setzen, die Bürgerrechte stärken und die parlamentarische wie die interne Kontrolle deutlich ausweiten.
Herzlich, Ihr Ralf Christoffers (Fraktionsvorsitzender)
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Armutsfeste Löhne durch das Vergabegesetz – staatliche Vorbildfunktion wahrnehmen
von Dr. Andreas Bernig, arbeitsmarktpolitischer Sprecher
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Das Land Brandenburg nimmt mit seiner eigenen Regelung zur Anhebung des Vergabemindestlohns eine wichtige Möglichkeit wahr, um Armut entgegenzuwirken. Der zum Januar auf 9,19 Euro erhöhte bundesweite Mindestlohn reicht nicht annährend aus, um die Menschen vor Altersarmut zu bewahren.
Daher haben wir dafür gekämpft, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mehr für die Beschäftigten rauszuholen. Brandenburg bleibt mit dem Vergabegesetz Vorreiter bei der Festlegung einer Lohnuntergrenze. Für öffentliche Aufträge soll künftig ein Stundenlohn von mindestens 10,50 Euro gelten, ab Januar 2020 dann 10,68 Euro – statt neun Euro wie bisher. Dies kann jedoch nur ein Zwischenschritt sein auf dem Weg zu einem armutsfesten Mindestlohn von 12,63 Euro.
Das Brandenburgische Vergabegesetz trägt zu mehr guter Arbeit im Land bei. Gute Arbeitsbedingungen und faire Entlohnung sind zentrale Voraussetzungen, um im Wettbewerb der Regionen um Fachkräfte zu bestehen und die breite Mitte unserer Gesellschaft zu stärken. Eine moderne und wettbewerbsfähige Wirtschaft, Arbeitsplätze und auskömmliche Löhne sind Grundvoraussetzungen für Wohlstand und sozialen Frieden.
Zum Entschließungsantrag: Drucksache 6/11143; zum Videostatement; zum Mitschnitt der Rede.
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"Fridays for Future" - Jugendliche kämpfen für die Zukunft
von Kathrin Dannenberg, bildungspolitische Sprecherin
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Schülerinnen und Schüler treten auch in Brandenburg gegen die aktuelle Klimapolitik und für eine andere Umweltpolitik ein. Sie wählen dabei ganz bewusst eine Form, die an das Streikrecht der Gewerkschaften angelehnt ist, denn: Die Chance auf eine gesunde Zukunft und auf eine Erde, auf der man gut leben kann, ist ein unmittelbares Interesse unserer Jugend.
DIE LINKE unterstützt diesen Kampf für eine lebenswerte und vor allem lebensfähige Zukunft. Wir respektieren auch die Form des Schulstreiks, denn sie verleiht den Forderungen Nachdruck. Hier stehen sich zwei gleichwertige Grundrechte gegenüber: das Recht auf Demonstration und Versammlungsfreiheit und das Recht auf Bildung. Das muss kein Konflikt sein. Wenn wir aufeinander zugehen, eröffnen sich verschiedene Lösungswege: - die Schulen müssen eigenverantwortlich Lösungen für den ausgefallenen Unterricht finden
- den Schüler*innen ist klar, dass sie verpassten Stoff nachholen müssen
- die Politik muss die ihre Forderungen im Auge behalten und in den politischen Diskurs einbinden
Laut Artikel 28 der Landesverfassung haben Erziehung und Bildung unter anderem die Aufgabe „die Verantwortung für Natur und Umwelt zu fördern“. In den Schulen sind bereits eigene Projekte entstanden, der Unterricht wurde auf die Straße verlegt, fach- und jahrgangsübergreifend – besseren Unterricht kann es nicht geben! Statt an Satzungen über Kinder- und Jugendbeteiligung mitzuschreiben, organisieren unsere Schüler*innen lieber Demos, Infoveranstaltungen, geben Interviews und halten Reden.
Wir finden das großartig! Wir unterstützen die Kinder und Jugendlichen, die selbstbewusst, selbstbestimmt und lautstark für eine lebenswerte Zukunft und einen bescheideneren Ressourcenverbrauch kämpfen.
Zum Mitschnitt der Rede.
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Brandenburg schafft Straßenausbaubeiträge ab
von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher
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Der Landtag hat die Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge angenommen. Aufgrund der bundesweiten Diskussion um die Abschaffung von Straßenbaubeiträgen hat die Linksfraktion mit der SPD bereits im Mai 2018 einen Bericht der Landesregierung mit Vorschlägen für bürgerfreundliche Lösungen in Brandenburg angefordert. Er sollte Grundlage für die weiteren Diskussionen und das weitere Vorgehen sein.
Die jetzt angenommene Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ mit mehr als 100.000 Unterschriften hat dabei noch einmal gezeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Straßenbaubeiträge ablehnen. Zeitgleich wurde jetzt der entsprechende Gesetzentwurf im Plenum beraten. Die Linksfraktion steht damit zu ihrer Zusage, die sie im Februar gegeben hat. Mit dem Gesetzentwurf sollen Straßenbaubeiträge zum 1. Januar 2019 rückwirkend abgeschafft werden, wenn die Maßnahme nach diesem Stichtag fertiggestellt und abgenommen worden ist.
Zum Ausgleich für die entfallenden Straßenbaubeiträge sollen den Kommunen noch in diesem Jahr mehr als 31 Mio. Euro in Form einer Pauschale zur Verfügung gestellt werden. Grundlage dafür ist nicht die Einwohnerzahl, was zumindest auch eine Überlegung wert war, sondern die Länge der gemeinde-eigenen Straßen. Wenn Kommunen mit dieser Summe nicht auskommen sollten, können sie im Wege der Einzelabrechnung zusätzlichen finanziellen Bedarf geltend machen. Die Anhörung zum Gesetzentwurf soll am 6. Mai stattfinden und der Gesetzentwurf nach Beratung im Innenausschuss in der Juni-Sitzung des Landtages rückwirkend zum 1. Januar in Kraft gesetzt werden.
Es ist absehbar, dass nicht alle damit zufrieden sein werden. Dass Grundstückseigentümer, die für Straßenbaumaßnahmen in den vergangenen Jahren Beiträge gezahlt haben, sich jetzt benachteiligt fühlen. Trotzdem ist der Gesetzentwurf ein großer Schritt, den man nicht kleinreden sollte. Der Landeshaushalt übernimmt zusätzliche und dauerhafte Verpflichtungen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.
Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/10943; zum Mitschnitt der Rede.
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Insektenschutz: Wir brauchen verbindliche Regelungen
von Carsten Preuß, umweltpolitischer Sprecher
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Der Schwund der biologischen Vielfalt und der Insekten ist für viele Menschen erlebbar geworden. Die bisherigen Maßnahmen im Naturschutz und in der Agrarförderung haben nicht ausgereicht, um eine Verbesserung zu erreichen. Dies kommt in den beiden Volksinitiativen zum Insektenschutz zum Ausdruck, die von den Umweltverbänden und den Landnutzerverbänden ausgehen.
In Reaktion auf die Volksinitiativen hat das Agrar- und Umweltministerium mit dem Insektengipfel einen Dialogprozess begonnen, um Maßnahmen zum Insektenschutz zu entwickeln. In einem Entschließungsantrag zur aktuellen Stunde haben wir die Landesregierung aufgefordert, auf eigenen Landesflächen für den Insektenschutz aktiv zu werden – sowohl bei der Verpachtung von Agrarflächen als auch, wenn es darum geht, Grünanlagen von Landesbehörden zu gestalten. Bei der Umsetzung der neuen EU-Agrarpolitik sollen Fördermöglichkeiten mit wirksamen Effekten für den Artenschutz vorgesehen werden.
Zum Entschließungsantrag: Drucksache 6/11078; zum Mitschnitt der Rede.
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Rahmenbedingungen für den Brand- und Katastrophenschutz werden verbessert
von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher
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Das vergangene Jahr hat mit seinen großen Herausforderungen gezeigt, dass auf den Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg und die ihn tragenden Organisationen Verlass ist. Dieser ehrenamtliche Einsatz für die Allgemeinheit soll besser gewürdigt werden. Mit dem Maßnahmenpaket und der gesetzlichen Umsetzung der Jubiläumsprämien werden erstmalig in großer Breite langjährige Forderungen und Vorstellungen zur Stabilisierung und Verbesserung der Bedingungen für den Brand- und Katastrophenschutz in eine verbindliche Form gebracht. In den Jahren 2019 und 2020 sollen - die Ehrenämter besser unterstützt werden,
- die Nachwuchsgewinnung stärker unterstützt werden,
- die Einsatzabteilungen mit der Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre stabilisiert werden,
- mehr hauptamtliche Kräfte verbeamtet werden, um ein einheitliches Berufsbild zu erreichen und Ungleichbehandlungen, wie in der Hinterbliebenenversorgung zu überwinden und
- die Lehrgangskapazitäten der Landesfeuerwehrschule durch Nutzung eines zweiten Standortes erhöht werden.
Mit dem Medaillengesetz und den Jubiläumsprämien wird eine langjährige Forderung nach einer stärkeren Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit in den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes erfüllt. Langjähriger Einsatz wird nun mit einer Jubiläumsprämie und einer jährlichen Zuwendung anerkannt. Die Finanzierung haben wir über den Landeshaushalt gesichert. Die Kommunen steuern eine direkte Teilfinanzierung aus dem FAG bei.
Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/10382; zum Maßnahmenpaket: Drucksache 6/11132; zum Mitschnitt der Rede.
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Impfschutz vor Masern muss besser werden
von Bettina Fortunato, gesundheitspolitische Sprecherin
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Die Masern sind eine gefährliche und vor allem ansteckende Krankheit. Alle fünf Minuten verstirbt irgendwo auf der Welt ein Mensch an Masern. In Brandenburg gibt es ein gutes Informations- und Impfangebot und eine große Impfwilligkeit in der Bevölkerung, sodass die Impfquote verhältnismäßig hoch ist. Dennoch gibt es große Unterschiede sowohl regional als auch zwischen den verschiedenen Altersgruppen. Die Impfquote bei Kleinkindern bis 2 Jahren liegt bspw. nur bei 73,5 Prozent.
Solcherlei Umstände bürgen eine große Gefahr für all diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder aber trotz Impfung nicht immun sind (sogenannte Impfversager). Diese Menschen sind dann auf einen guten Herdenschutz, also eine hohe Impfquote in der Bevölkerung, angewiesen. Das nehmen wir ernst! Deshalb brauchen wir ein bundesweit einheitliches Vorgehen und weitere Impfaufklärungsangebote. Wir müssen diskutieren, ob im Falle von Masern der Schutz des Gemeinwohls über den Schutz vor körperlicher Unversehrtheit gestellt werden sollte - denn juristisch betrachtet sind Impfungen eine geringfügige Körperverletzung. Diese Entscheidung kann nur nach umfassender Analyse auf Bundesebene getroffen werden.
Zum Antrag: Drucksache 6/11024; zum Mitschnitt der Rede.
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Mehr Demokratie in Brandenburg
von Thomas Domres, Parlamentarischer Geschäftsführer
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Nachdem unter unter Rot-Schwarz lange Jahre gar nichts passierte, hat DIE LINKE zusammen mit anderen in den vergangenen 10 Jahren deutliche Fortschritte in Bezug auf die direkte Demokratie auf Landes- und kommunaler Ebene erreicht. Dem wird der Landtag jetzt mit einem Gesetzentwurf zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften einen weiteren Baustein hinzufügen. Erfreulich ist, dass dies ein gemeinsames Vorhaben der Koalition sowie von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist.
Was liegt auf dem Tisch des Landtages? - Erstmals soll in Brandenburg eine Vorab-Beratungsmöglichkeit zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Volksinitiative eingeführt werden.
- Die Präsidentin wird Volksinitiativen künftig im Einzelfall eine Mängelbeseitigung ermöglichen können.
- Die Fristen für die Behandlung eines Volksbegehrens im Landtag sollen von zwei auf drei Monate erhöht werden.
- Der Zeitraum zwischen einem Volksbegehren und einem Volksentscheid wird von drei auf vier Monate erhöht; ermöglicht werden soll erstmals auch die Zusammenlegung mit einer Landtagswahl oder einer anderen landesweiten Wahl.
Zweifelsohne gibt es darüber hinaus weitere Baustellen – die sind bei uns schon für die nächste Wahlperiode notiert.
Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/10978.
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Ambrosia: Bekämpfung intensivieren, Bevölkerung schützen
von Anke Schwarzenberg, agrarpolitische Sprecherin
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Viele Menschen reagieren allergisch auf die Ambrosiapflanze, die ursprünglich in Nordamerika heimisch war, aber inzwischen z.B. auch in der Lausitz größere Bestände ausgebildet hat. Viel ist in den letzten Jahren zu ihrer Bekämpfung unternommen worden: ein Monitoring der Pflanzen und des Pollenflugs wurde eingerichtet, Kommunen bei der Beseitigung finanziell unterstützt, Landwirte beraten, die Mahd der Straßenränder angepasst, ein Ambrosiakoordinator der Landesregierung berufen.
Leider hat dies nicht ausgereicht, um die Bestände zu reduzieren und die Ausbreitung zu stoppen, wie nicht zuletzt kürzlich durch ein Positionspapier von zehn Lausitzer Gemeinden deutlich wurde. Wir haben das aufgegriffen und in einem Landtagsantrag die Absicherung und Intensivierung verschiedener Maßnahmen gefordert. Unter anderem soll rechtzeitig zur nächsten Saison eine Verordnung auf den Weg gebracht werden, um der Beseitigung der Pflanzen auf Privatgrundstücken eine rechtliche Grundlage zu geben. Der Landtag hat dem Antrag einstimmig zugestimmt.
Zum Antrag: Drucksache 6/11016; zum Mitschnitt der Rede.
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Arzneimittelsicherheit: Konsequenzen aus dem Lunapharm-Skandal
von Andrea Johlige, Landtagsabgeordnete
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Mitte letzten Jahres hat der Lunapharm-Skandal das Land erschüttert. Viele Patientinnen und Patienten verloren ihr Vertrauen in die Arzneimittelsicherheit. Die Landesregierung hat damals umgehend Maßnahmen ergriffen, indem sie eine Task Force einberief, Organisationsstrukturen veränderte, Personal in der Aufsicht aufstockte und vieles mehr. Der Firma Lunapharm wurde die Herstellungs- und Großhandelserlaubnis entzogen. Darüber hinaus hat das Land einheitliche Grundsätze zur Fachaufsicht festgelegt und eine Bundesratsinitiative zur Streichung der sogenannten Importförderklausel auf den Weg gebracht.
Leider hat sich der Bund trotz Mahnung nicht bewegt. Ein Ende der Importförderklausel würde zwar nicht den Parallelhandel selbst als Einfallstor für kriminelle Machenschaften verhindern, aber dessen Privilegien abschaffen. Deshalb sind alle politischen Akteure in der Pflicht, vehement gegen diese Klausel vorzugehen und sich für bessere Regelungen bei den Aufsichts- und Ermittlungsbehörden auf Bundesebene einzusetzen. Der internationale Medikamentenhandel in der EU bedarf dringend einer höheren Transparenz.
Zum Bericht der Landesregierung: Drucksache 6/10969; zum Mitschnitt der Rede.
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Soziale Standards in Europa stärken
von Marco Büchel, europapolitischer Sprecher
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Vorausgegangen war dem nun vorliegenden Bericht der Landesregierung unser Antrag, sich auf Bundesebene für „Gemeinsame soziale Standards für alle Europäerinnen und Europäer“ einzusetzen. Immer noch gilt innerhalb der EU das Prinzip des freien Warenverkehrs auf Grund des geschaffenen Binnenmarktes. Doch wenn es um die Frage der einheitlichen sozialen Absicherung geht, fehlt es an gemeinsamen und verbindlichen Standards, was den in der Union lebenden Menschen das grenzüberschreitende Arbeiten erschwert und enorme Unterschiede der Lebensverhältnisse zwischen den Mitgliedstaaten produziert.
Es wird deutlich, dass die Entscheidungsträger*innen der Europäischen Union, nämlich die Staats-und Regierungschefs im Europäischen Rat, vornehmlich die Wirtschaftlichkeit im Blick haben. Wenn aber weiterhin die soziale Absicherung der Menschen außen vorgelassen wird, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn sich der egoistische Gedanke „Zurück zum Nationalstaat“ weiter ausbreitet. Deshalb setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, das Soziale innerhalb der EU endlich zu stärken.
Zum Bericht der Landesregierung: Drucksache 6/10970.
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Schloss Wiepersdorf: Zauberberg für Kreative
von Gerrit Große, kulturpolitische Sprecherin
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Der Landtag hat einen Gesetzesentwurf zur Errichtung der Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf in den Kulturausschuss überwiesen. Das Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf beherbergt Stipendiat*innen für einige Wochen oder Monate. Es ist bundesweit das älteste seiner Art. Insgesamt 13 gibt es in der gesamten Republik, davon drei im Osten Deutschlands und ein einziges in Brandenburg – eben in Wiepersdorf. Hier werden Talente gefördert und die Region gleichzeitig durch öffentliche Veranstaltungen bereichert, z.B. durch Lesungen, Konzerte, Kolloquien, Ausstellungen und vielem anderen mehr.
Die Potsdamer Schriftstellerin, Filmemacherin und Lyrikerin Christa Kožik, eine ehemalige Stipendiatin, sagte über ihre Zeit auf dem Schloss: „Ich schrieb an einem Filmexposé, eine Liebesgeschichte um den Dichter Friedrich Hölderlin. […] Ich war wie berauscht von der grünen Stille im Park, von der unvergleichlichen Atmosphäre im Haus, von diesem Zauberberg für Kreative.“
Wiepersdorf war schon in der DDR ein Ort für Künstler und Künstlerinnen, unter anderem Christa Wolf, Arnold Zweig, Volker Braun waren dort. Auch nach der Wende waren über 1.000 Kunst- und Kulturschaffende da, z.B. die Nobelpreisträgerin Swetlana Alexijewitsch. Darum muss das Haus als Stiftung erhalten und entwickelt werden.
Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/10961; zum Mitschnitt der Rede.
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Regionalplanungsgesetz bietet mehr Beteiligung für Kommunen
von Ralf Christoffers, Fraktionsvorsitzender
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Die Landesregierung hat mit der Novelle zum Regionalplanungsgesetz Änderungen auf den Weg gebracht, die zeitgemäß sind und Problemen Rechnung tragen. So sieht das Gesetz eine bessere Beteiligung der Kommunen in der Regionalversammlung vor – eine Forderung, die immerhin Bestandteil des Koalitionsvertrages ist. Das bedeutet mehr Demokratie, mehr Transparenz und eine stärkere Einbeziehung der kommunalen Akteure.
Amtsfreie Gemeinden und Ämter mit mindestens 5.000 Einwohner*innen haben nun verbrieftes Stimmrecht in der Regionalversammlung. Damit werden die Versammlungen größer – bei mehr als 80 Mitgliedern sollen Ausschüsse gebildet werden, was die Diskussion und Entscheidungsfindung sicher erleichtert.
Diese Lösung hat die Kritik von Gemeinden unter 5.000 Einwohner*innen hervorgerufen, die sich ausgegrenzt fühlen. Es ist jedoch nicht praktikabel, alle Gemeinden aufzunehmen, weil die Regionalversammlungen dann durch ihre schiere Größe arbeitsunfähig werden würden. Wir sind überzeugt, dass sich in Regionen wie Oberhavel mit den neuen Regelungen ein Konsens vor Ort finden lässt, der eine ausgewogene und gerechte Beteiligung der Gemeinden ermöglicht.
Zur Beschlussempfehlung: Drucksache 6/11070; zum Mitschnitt der Rede.
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Abstufung von Landesstraßen beginnt mit Testlauf im Landkreis Oberhavel
von Anita Tack, verkehrspolitische Sprecherin
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Der Landesrechnungshof hat aufgezeigt, dass weite Streckenabschnitte im Netz der Landesstraßen (LS) die erforderliche Funktion nicht bzw. nicht mehr erfüllen, so wie sie im Brandenburgischen Straßengesetz geregelt. Es geht um 1.700 km im sogenannten Grünen Netz und um den damit verbundenen Unterhaltungsaufwand. Die Landesregierung sollte geeignete Maßnahmen ergreifen und den notwendigen Abstufungsprozess durchführen, um langfristig Einsparungen für das Land zu erzielen.
Dazu liegt jetzt das Konzept der Landesregierung vor. Wichtig ist ein praktikables und vor allem akzeptables Verfahren mit den Kommunen. Wir unterstützen die Vorgehensweise, denn Vertrauen und Akzeptanz sind wesentliche Voraussetzungen. An den Anfang wird ein Modellprojekt gesetzt, das im März dieses Jahres mit dem Landkreis Oberhavel gestartet wurde. Dazu gibt es eine gut ausgestattete öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis, um den Interessen beider Seitengerecht zu werden.
Konkret geht es um die Abstufung von 76 km Landes- zu Kreisstraßen und die Umwandlung von 2,5 km Kreisstraßen zu Landesstraßen. Das Modellprojekt soll alle wesentlichen Fragen klären, z.B. - die Höhe der Einstandspflicht,
- wie mit landkreisübergreifenden Straßen umgegangen wird und
- wie der Übergang von Personal und Technik erfolgt.
Ziel ist es, zu einer Beschleunigung des bislang geübten aufwendigen Verfahrens beizutragen. Wir sind der Auffassung, dass damit ein Weg gewiesen wird, die Landkreise bei der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu unterstützen und gleichsam der Forderung des Landesrechnungshofes gerecht zu werden.
Zur Beschlussempfehlung: Drucksache 6/10986; zum Mitschnitt der Rede.
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