Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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Landtagssitzung im heißen Mai - und es war so, wie es sein sollte. In der Beschlussfassung wie in den mitunter kontroversen Debatten standen die Themen im Mittelpunkt, die das Leben im Lande am unmittelbarsten berühren: Verkehr, Bildung, Daseinsvorsorge, Bewältigung des Strukturwandels. Das vielleicht wichtigste Ergebnis besteht darin, dass Eltern in Brandenburg schon ab 1. August für das letzte Kita-Jahr ihrer Kindern keine Beiträge mehr zahlen müssen. Für viele Familien bringt das eine deutliche Entlastung ihres Budgets - gerade im für die Bildung so wichtigen Jahr unmittelbar vor Schulbeginn. Wir freuen uns, dass wir das ermöglichen konnten - nach all den Anstrengungen der letzten Jahre zur Qualitätsverbesserung, insbesondere beim Betreuungsschlüssel.
Freilich: Neben Qualität und Kosten steht immer noch die Frage nach der Betreuungszeit, also ob die Kinder so lange in der Kita bleiben können, wie die Eltern am Arbeitsplatz sind. Darum ging es u.a. bei einer Demo vor dem Landtag. Und es ist klar: Wir werden auch dieses Problem nicht vor uns herschieben, sondern es anpacken. Alles geht - Schritt für Schritt.
Doch genau das ist vielen nicht schnell genug. Ein Konflikt, der auch im Landtag bei dieser Sitzung und bei vielen Themen spürbar war.
Brandenburg geht es mittlerweile in vielerlei Hinsicht gut - bei weitem nicht allen im Land und bei weitem nicht auf allen Gebieten. Richtig. Deswegen ruhen wir uns auf der guten Seite der Bilanz nicht aus - etwa auf der Tatsache, dass die Arbeitslosigkeit seit 1991 noch nie so gering war wie heute. Nein - wir wollen sozial, ökologisch, ökonomisch das Bestmögliche. Und zwar für alle, die hier leben. Wir stellen uns also durchaus maximale Ziele - und ernten dafür eine Kritik, die ihrerseits von Maximalismus getragen ist: alles Notwendige jetzt sofort und in vollstem Umfang!
Aber genau das blendet aus, was Politik leisten muss: Prozesse organisieren, in denen Voraussetzungen für wünschenswerte Leistungen geschaffen und die Ressourcen des Landes entsprechend (um-)organisieren. Dazu gehört auch, gemeinsame Lösungen mit dem Koalitionspartner zu finden - was wiederum ebenfalls kein Automatismus ist.
Deswegen z.B. ist bei weitem nicht alles, was eigentlich klar ist, zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Landtag als Antrag zu beschließen. Der Grünen zu den “Anker-Zentren” für Flüchtlinge z.B. Klar ist - und seit Wochen bekannt: Wir LINKEN lehnen diese Zentren ab und deswegen wird es in der jetzt von der CDU/CSU-SPD-Koalition ausgerufenen freiwilligen Pilotphase auch keine in Brandenburg geben. Die SPD jedoch sieht sich in einer doppelten Koalitions-Loyalität - hier gegenüber den LINKEN, als Teil der Bundespartei gegenüber der Union. Für Rot-Rot bedeutete das, jetzt im Mai dem Antrag der Grünen nicht zustimmen zu können. Aber das ändert nichts daran: Brandenburg wird mit Rot-Rot keine “Anker-Zentren” freiwillig ins Land holen.
Ihr Ralf Christoffers (Fraktionsvorsitzender)
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LINKE wirkt – letztes Kita-Jahr wird elternbeitragsfrei
von Gerrit Große, kinderpolitische Sprecherin
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Brandenburg gehört zu den Bundesländern, in denen die Ausgaben der Eltern für die Kita-Betreuung über dem Durchschnitt vergleichbarer Ausgaben in der Bundesrepublik liegen. In einer aktuellen Studie „ElternZoom 2018“ kommt die Bertelsmann-Stiftung zu dem Schluss, dass die finanzielle Belastung der Familien durch Ausgaben für Kita-Elternbeiträge ungerecht verteilt sei und vor allem Eltern mit niedrigen Einkommen trifft. Dabei seien besonders solche betroffen, die über weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens verfügen. Familien mit niedrigen Einkommen gäben monatlich fast 10 Prozent ihres gesamten Haushaltseinkommens – im Mittelwert 118 EUR – für die Kita aus.
Damit ist für DIE LINKE der Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit eine zentrale Frage sozialer Gerechtigkeit. Dazu kommt, dass DIE LINKE Kitas als Bildungseinrichtungen definiert, deren Besuch grundsätzlich elternbeitragsfrei sollte. Deshalb beschließt Rot-Rot in diesem Monat ein Gesetz, durch das ab dem 1. August 2018 für 24.970 Kinder – das sind alle Kinder im Land im letzten Jahr vor der Einschulung – der Kita-Besuch elternbeitragsfrei wird. Den Kita-Trägern werden die durch die wegfallenden Elternbeiträge entstehenden Einnahmeausfälle vollumfänglich erstattet – bis zu 125 EUR ohne Antragsverfahren und darüber hinaus auf Antrag und Begründung. Damit erhalten übrigens zahlreiche Kita-Träger mehr Geld erstattet, als ihnen durch Elternbeiträge ausfallen.
Unabhängig davon setzt sich DIE LINKE für eine weitere Kita-Qualitätsverbesserung und die Umsetzung des erweiterten Rechtsanspruchs auf Bildung und Betreuung (längere Betreuungszeiten) ein. Dazu läuft ein Prüf-Verfahren, in welchem Umfang dieser erweiterte Rechtsanspruch derzeit und in Zukunft in Anspruch genommen wird. Bis zum Ende des Jahres wird dann ein Vorschlag auf dem Tisch liegen, wie dazu eventuell neu zu regelnde Finanzierungsregelungen aussehen.
Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses in der Drucksache 6/8818. Zum Video-Statement und zum Video-Mitschnitt der Rede.
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Kein Kind darf in der Armutsfalle steckenbleiben
von Bettina Fortunato, sozialpolitische Sprecherin
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Armut ist mehr als materieller Mangel, Armut beeinträchtigt Teilhabechancen. Kinder leiden besonders stark unter den Folgen von Armut. Es fehlt aber in den Familien nicht einfach nur Geld. Arm zu sein heißt für Kinder, in erster Linie nicht dabei sein zu können – beim Kino- oder Zoobesuch, oder beim Eisessen… Kein Kind darf in dieser Armutsfalle stecken bleiben. Jedes Kind hat das gleiche Recht auf Teilhabe, Bildung und gesundes Aufwachsen. Es bedarf vielfältiger Aktivitäten dagegen. Der Runde Tisch „Starke Familien – Starke Kinder“ bringt viele Partner zusammen, um gemeinsam Lösungsansätze zur Vermeidung und Bekämpfung von Kinderarmut zu entwickeln und gute Praxisbeispiele bekannt zu machen.
Im Bericht der Landesregierung über die Arbeit des Runden Tisches wurde noch einmal deutlich, dass die Bekämpfung von Kinder- bzw. Familienarmut eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft darstellt. Die Landesregierung arbeitet kontinuierlich an der Entwicklung von Maßnahmen zur Stärkung von Familien und zur Armutsbekämpfung. Dabei fangen wir nicht bei null an. Es gibt bereits vielfältige gute Erfahrungen, beispielsweise mit den Netzwerken für Gesunde Kinder, dem Schüler-BaföG, dem Schülersozialfonds und den weiteren Maßnahmen des Familien- und Kinderpolitischen Programms.
Aber Landespolitik allein kann das Problem nicht lösen. Hier ist die Bundesregierung gefragt. Laut Koalitionsvertrag will sie ein Maßnahmepaket zur Bekämpfung der Kinderarmut schnüren mit der Entlastung einkommensschwacher Familien und der Erhöhung des Kinderzuschlages. Die Beantragung von familienentlastenden Leistungen soll entbürokratisiert werden.
DIE LINKE fordert seit langem die bundesweite Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung. Viele Eltern sind arm, weil sie Kinder haben. Deshalb wollen wir, dass das Kindergeld erhöht und natürlich nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Öffentliche Einrichtungen der sogenannten Daseinsvorsorge sind für arme Menschen ganz besonders wichtig. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Schulen und Hochschulen in Deutschland kostenfrei sind, aber im vorschulischen Bereich die Eltern mit finanzieren müssen. Brandenburg steigt mit dem elternbeitragsfreien letzten Kitajahr ein, genau das zu tun: Kostenfreie Bildung von Anfang an. Ich bin froh, dass wir uns da auf den Weg machen.
Der Kampf gegen Kinderarmut benötigt einen langen Atem. Wir wollen dass die Ergebnisse aus der Arbeit des Runden Tisches zu konkreten Handlungsempfehlungen über die Legislatur hinaus führen.
Zum Bericht der Landesregierung: Drucksache 6/8595 und zum Videomitschnitt der Rede.
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Ein Sicherheitszentrum für Cottbus
von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher
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In den vergangenen Monaten ist viel über die Stadt Cottbus/Chóśebuz geredet worden. Auslöser waren die bedauerlichen Fälle von öffentlicher Gewaltanwendung und Auseinandersetzungen im Stadtzentrum, die viel öffentliche Aufmerksamkeit gefunden haben. Diese Diskussion hat nicht nur die Stadt in ein schlechtes Licht gerückt, sondern insgesamt auch unserem Land geschadet.
Inzwischen ist ein intensiver Dialog innerhalb der Stadt sowie zwischen der Stadtspitze und dem Land in Gang gekommen. Dazu gehören insbesondere Fragen der besseren Integration von Flüchtlingen in der ganzen Breite, aber auch der Bereich der öffentlichen Sicherheit. Die Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum ist zwischenzeitlich spürbar verbessert worden; in Cottbus wird zusätzlich Bereitschaftspolizei eingesetzt, die insbesondere in der Innenstadt präsent ist.
Im April hat die Stadtverordnetenversammlung Cottbus auf Antrag der Linksfraktion beschlossen, darauf hinzuwirken, dass in der Innenstadt wieder einen ständigen Anlaufpunkt eingerichtet wird, der von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Stadt und der Polizei besetzt wird. Diese Anlaufstelle soll den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit geben, Anliegen persönlich an die Sicherheits- und Ordnungsbehörden zu übermitteln bzw. mit ihnen zu klären. Gedanklich knüpfen die Stadtverordneten an die Cottbuser Citywache an, die vom damaligen Innenminister Schönbohm 2007 im Rahmen der Polizeireform geschlossen worden ist.
Den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hat die Koalition mit ihrem Antrag „Sicherheitszentrum Innenstadt in Cottbus“ (Drucksache 6/8788) aufgegriffen, der auch von der CDU unterstützt wurde. Der Landtag hat daraufhin die Landesregierung aufgefordert, die Voraussetzungen für die Einrichtung eines „Sicherheitszentrums Innenstadt“ im Zentrum der Stadt Cottbus/Chóśebuz zu prüfen und die dafür erforderlichen Gespräche mit der Stadt zu führen. Das „Sicherheitszentrum“ soll gemeinsam vom Ordnungsamt und der Polizei besetzt werden. Wir sind der Auffassung, dass eine solche ständige Präsenz von Polizei und Ordnungsdienst im Zentrum der Stadt in jedem Fall das subjektive Sicherheitsgefühl der Cottbuserinnen und Cottbuser stärken und damit präventiv wirken kann. Wir hoffen, dass das Land und die Stadt noch vor Ablauf des Jahres eine Lösung präsentieren.
Zum Antrag Drucksache 6/8788, zum Video-Statement und zum Videomitschnitt der Rede.
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Lehrerbildung in höchstmöglicher Qualität flexibler und berufsbegleitend gestalten
von Kathrin Dannenberg, bildungspolitische Sprecherin
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Das Land Brandenburg benötigt nach aktuellen Berechnungen in den nächsten 12 Jahren mehr als 11.000 neue Lehrerinnen und Lehrer. Ohne zusätzliche Anstrengungen werden diese Lehrkräfte nicht zu gewinnen sein. Die Ausbildung ist eine davon. Rot-Rot geht davon aus, dass der Bedarf nur zu decken sein wird, wenn auch für Personen ohne ein in Brandenburg abgeschlossenes Lehramtsstudium oder mit anderen Berufs- und Studienabschlüssen Beschäftigungs- und berufsbegleitende Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen werden, die es ihnen ermöglichen, vergleichbare Qualifikationen für Lehrkräfte entsprechend geltender Qualitätskriterien sowie Studien- und Ausbildungsordnungen erwerben zu können.
Das vom Landtag deshalb beschlossene Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes regelt künftig, dass die Dauer und der Zugang zum Vorbereitungsdienst bzw. zum Erwerb eines Lehramtes auf Personen angepasst werden, die ein Lehramtsstudium außerhalb des Landes Brandenburg absolviert oder andere Studienabschlüsse als die für den Brandenburger Vorbereitungsdienst erforderlichen erworben haben oder über andere Qualifikationen als die für ein Lehramt notwendigen verfügen. Damit sorgt Rot-Rot dafür, dass künftige Lehrkräfte keine Lehrkräfte zweiter Klasse sein werden, gleichzeitig aber schneller und bedarfsgerechter zur Verfügung stehen.
In einem parallel dazu beschlossenen Entschließungsantrag wird die Landesregierung aufgefordert, die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ministerien für Bildung und für Wissenschaft mit den lehrerbildenden Institutionen zu verbessern, die schulpraktischen Ausbildungsanteile besser miteinander und mit dem Vorbereitungsdienst zu verzahnen, den vor vier Jahren auf zwölf Monate verkürzten Vorbereitungsdienst zeitnah zu evaluieren und Lehrer*innen-Bedarfs-Modellrechnungen künftig mit den Haushaltsberatungen vorzulegen, damit gegebenenfalls schneller und bedarfsgerechter nachgesteuert werden kann.
Zum Antrag: Drucksache 6/7976 und zum Videomitschnitt der Rede.
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Länderübergreifend den Wassertourismus unterstützen
von Matthias Loehr, tourismuspolitischer Sprecher
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Brandenburg verfügt gemeinsam mit Berlin und Mecklenburg-Vorpommern über das größte zusammenhängende Wasserstraßennetz Deutschlands. Unsere Besucher kommen hierher, weil sie auf den Flüssen und Seen ihren Urlaub verbringen wollen. Insbesondere im ländlichen Raum ist der Wassertourismus zu einer wichtigen Einnahmequelle geworden. So profitieren nicht zuletzt auch die öffentlichen Gebietskörperschaften durch das aus den Umsätzen resultierende Steueraufkommen.
Grundlage dafür bildet auch der Erhalt der durchgängigen Schiffbarkeit bis hoch zur Ostsee. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich weiterhin beim Bund dafür einsetzen. Dazu gehört auch, dass Nebenwasserstraßen langfristig schiffbar bleiben (vgl. DS 6/8791). Der Bund darf sich im Rahmen seines Programms „Blaues Band“ keinen schlanken Fuß bei der Unterhaltung seiner Wasserstraßen machen und so die Durchlässigkeit dieser touristischen Verkehrswege weiter gefährden. Dabei geht es nicht nur um die Schleusenöffnungszeiten sondern auch um bedarfsgerechte Weiterentwicklungen der Infrastruktur. Wir fordern die Auflage eines Investitionsprogramms zur Erhaltung und zum Umbau der Schleusen auf Selbstbedienung. Digitale Angebote wie Wasserstraßen-Apps können über Wasserpegel und Schleusenzeiten sowie die Nutzungserlaubnis der Wasserwege informieren.
Anlass unseres Antrages war auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom März 2018 auf Bundesebene. Dort heißt es: „Für die ausschließlich dem Tourismus oder Sport dienenden Nebenwasserstraßen des Bundes wollen wir entsprechend der Befahrbarkeit neue Prioritäten setzen und diese unterstützen. Wir streben an, zusammen mit den Bundesländern und Regionen neue Konzepte für die einzelnen Wasserwege zu entwickeln.“ Gern wollen wir über die drei Länder: Brandenburg, Berlin und Mecklenburg Vorpommern die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer neue Prioritäten unterstützen. Daher der länderübergreifende Antrag.
Zudem dürfen wir das Ziel nicht aus den Augen verlieren, den ökologischen Zustand der Fließgewässer in Brandenburg weiter zu verbessern. Es ist unsere Aufgabe, den Wassertourismus länderübergreifend zu stärken, aber auch unsere Verantwortung für einen guten Zustand der Gewässer wahrzunehmen. Nicht zuletzt kommen viele der Gäste nach Brandenburg, gerade weil sie eine intakte Umwelt vorfinden. Die Renaturierung von Wasserstraßen und der Erhalt der Schiffbarkeit schließen sich für die Linksfraktion nicht aus. Sie sind bzw. müssen in Einklang gebracht werden.
Zum Antrag: Drucksache 6/8791 und zum Videomitschnitt der Rede.
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Freiwillige Zusammenarbeit von Gemeinden fördern
von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher
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Dass es bei den Gemeindestrukturen in Brandenburg einen Bedarf an Veränderungen gibt, bestreitet kaum jemand. Eine landesweite Gemeindegebietsreform war und ist für uns aber kein gangbarer Weg! Gemeinsam haben deshalb SPD und DIE LINKE die Landesregierung vor einigen Monaten beauftragt, Vorschläge für die Gestaltung der freiwilligen Zusammenarbeit von Gemeinden zu unterbreiten. Diese Vorschläge - das Modell der Verbandgemeinde und das Amtsmodell - liegen nun auf dem Tisch des Parlaments und werden in den nächsten Wochen intensiv diskutiert. Als ganzes Paket ist der Gesetzentwurf darauf gerichtet, durch die Stärkung der Verwaltungskraft Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen weiterhin in ihren Heimatdörfern leben und ihre Zukunft und die ihrer Kinder- und Kindeskinder gestalten können.
Das Modell der Verbandgemeinde ist eine Weiterentwicklung des Amtsmodells: aus dem Amtsdirektor wird ein direkt gewählter Bürgermeister und aus dem Amtsausschuss eine direkt gewählte Gemeindevertretung der Verbandsgemeinde. Die Mitgliedsgemeinden behalten dabei ihre Selbstverwaltungsrechte, ihre Gemeindevertretung und ihren Bürgermeister. In der Verbandsgemeinde kann entschieden werden, dass weitere Aufgaben von vornherein gemeinschaftlich verwaltet werden.
Modell Nr. 2 ist das sogenannte Mitverwaltungsmodell für Gemeinden. Bei diesem Modell werden die Aufgaben der hauptamtlichen Verwaltung einer Gemeinde durch die Verwaltung einer anderen Gemeinde wahrgenommen. Auch das Mitverwaltungsmodell ist – wie das Modell der Verbandsgemeinde - ein Angebot an die Gemeinden, dass letztendlich der Stärkung ihrer Verwaltungskraft dient, ohne den Gemeindestatus mit einer eigenen Gemeindevertretung und einem eigenen Bürgermeister aufgeben zu müssen.
Das Land plant, diese Erhöhung der Effektivität der Gemeindeverwaltung durch eine großzügige finanzielle Unterstützung zu fördern. Uns war dabei wichtig, dass diese Förderung nicht von vornherein zeitlich begrenzt ist. Vielmehr macht der Gesetzentwurf deutlich, dass es sich hierbei um einen langfristigen Prozess handelt, der 2025 evaluiert werden soll.
Mit den Festlegungen zur Teilentschuldung wird deutlich, dass sich die Landesregierung an die entsprechenden Überlegungen im Zusammenhang mit der Verwaltungsstrukturreform gebunden fühlt. Durch die finanzielle Entlastung stark verschuldeter Gemeinden werden die Voraussetzungen für sinnvolle freiwillige Zusammenschlüsse günstiger gestaltet.
Der mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Weg zur Weiterentwicklung der Gemeinden knüpft an die Forderungen bzw. Vorstellungen der kommunalen Spitzenverbände und der Vertreter der Volksinitiative gegen die Kreisgebietsreform an. Insofern hoffen wir auf eine breite Unterstützung.
Zum Antrag: Drucksache 6/8594 und zum Videomitschnitt der Rede.
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Jedes Kind an allen Schulen fördern
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Die Brandenburger Landesverfassung und das Brandenburgische Schulgesetz versprechen jedem Kind eine Förderung nach seinen Interessen, Neigungen und Begabungen. Jede Schule im Land hat deshalb den Auftrag, alle Kinder entsprechend dieser Kriterien bestmöglich zu fördern. Die übergroße Mehrzahl der Schulen kommt diesem Auftrag mit großem Engagement nach. Die rot-rote Koalition will deshalb von der Landesregierung wissen, welche Maßnahmen zur Förderung von Begabungen und Begabten in den letzten Jahren welche Ergebnisse gebracht haben und welche Perspektiven und Schwerpunkte die Begabungs- und Begabtenförderung in den nächsten Jahren haben wird.
Dabei will DIE LINKE auch noch einmal die zum Schuljahr 2007/08 eingeführten Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) und ihre Vorgänger, die Leistungsprofilklassen, kritisch unter die Lupe nehmen. Diese hält sie von Anfang an für einen Irrweg, weil sie einseitig nur leistungsstarke Kinder und Jugendliche im Blick hat und den selektiven Auslese-Charakter des gegliederten Schulwesens vertieft. Inzwischen weiß sich DIE LINKE in dieser Einschätzung einig mit dem Landeselternrat. Dieser hatte bei der ersten Evaluation der LuBK im Jahr 2015 gefordert, diese „zeitnah aufzugeben“. Gleichzeitig will DIE LINKE eine kritische Auseinandersetzung mit dem über die Kultusministerkonferenz vereinbarten bundesweiten Orientierungsrahmen für die Begabtenförderung.
Anstatt endlich das unsägliche Kooperationsverbot im Bildungsbereich abzuschaffen, setzt die Bundesebene auf Pilot- und Exzellenz-Schulen, die dann ihre Kraft in langwierige Wettbewerbsverfahren stecken müssen, um an die Fördermittel zur Begabten- und Begabungsförderung herankommen zu können. Für DIE LINKE bleibt es dabei: wir treten für eine Begabungs- und Begabtenförderung ein, die alle Kinder in ihrer Vielfalt annimmt und entsprechend ihrer individuellen Besonderheiten fördert.
Zum Antrag: Drucksache 6/8795.
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Belastung durch Straßenausbau-Beiträge mindern
von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher
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In der Bundesrepublik wird seit längerem intensiv über das Thema der Erhebung von Beiträgen zum Ausbau von Straßen gestritten. Denn: Die Entscheidung darüber, in welchem Umfang eine Kommune die Einwohnerinnen und Einwohner an der Diskussion von Ausbauvarianten und später dann auch finanziell beteiligt, erfolgt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und unterscheidet sich deshalb von Kommune zu Kommune. Wenn es dann einen Luxusausbau gibt, ist der Ärger vorprogrammiert.
DIE LINKE will sich dieser Problematik mit der gebotenen Sachlichkeit stellen. Wir wollen, dass eine finanzielle Beteiligung von Anliegern an den Kosten des Ausbaus einer Straße mit dem tatsächlichen Vorteil einer solchen Baumaßnahme abgewogen wird. Unser Anliegen ist es, die Handlungsspielräume für die Kommunen zu erweitern und ihr eigenverantwortliches Handeln zu stärken. Nur so wird es möglich sein, die konkreten Bedingungen vor Ort angemessen zu berücksichtigen und mit den Anliegern eine machbare Variante zu finden. Dazu gehören auch Härtefallregelungen.
Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner und den GRÜNEN die Landesregierung aufgefordert, bis November 2018 ein Analyse zum Umgang mit den Straßenausbaubeiträgen in den verschiedenen Bundesländern vorzulegen und konkrete Vorschläge für Veränderungen des Kommunalabgabengesetzes in Brandenburg zu unterbreiten. In diesem Zusammenhang erwarten wir auch Vorschläge zur Bürgerbeteiligung im Vorfeld der Entscheidung über eine konkrete Ausbauvariante – es muss in allen Kommunen eine Selbstverständlichkeit werden, dass Entscheidungen über den Umfang des Ausbaus nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg getroffen werden.
Anschließend noch ein Hinweis: Die Kostenbeteiligung der Anliegerinnen und Anlieger bei der erstmaligen Erschließung von Straßen, die in vielen Gemeinden in Brandenburg noch ansteht, ist Bundesrecht, d.h. sie liegt nicht der Regelungskompetenz des Landtages.
Zum Antrag: Drucksache 6/8796 und zum Videomitschnitt der Rede.
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Musiker*innen und Vokalsolist*innen sind mehr wert
von Gerrit Große, kulturpolitische Sprecherin
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Brandenburg hat nicht nur landschaftlich viel zu bieten. Zu seinen Potentialen und Reichtümern gehört auch eine Kunst- und Kulturszene, die über viele Jahre gewachsen ist und sich auf einen reichen Schatz an Einrichtungen, Institutionen und Werke stützen kann. Dies betrifft nicht zuletzt den Bereich der Musik. Umso unverständlicher und unakzeptabler ist der Zustand, dass eine große Zahl der Musiker*innen und Vokalsolist*innen von ihrem Musizieren nicht leben kann, oft nur unzureichend in den Sozialversicherungssystemen verankert bzw. berücksichtigt sind und vielen von ihnen Altersarmut droht. Häufig fehlen (tarif-)vertragliche Regelungen.
Zahlreiche freie Musiker*innen leben von Hartz IV oder aufstockenden Leistungen und müssen jeden Euro meist zufälliger Einnahmen für sogenannte musikalische Gelegenheitsgeschäfte oder -jobs (Mugge) gegenüber den Ämtern gegenrechnen (lassen). Deshalb kämpft DIE LINKE auf der Bundesebene seit Jahren für bundesweite Mindesthonorar- und Vergütungsregelungen für Künstler*innen und Kreative sowohl im öffentlich geförderten als auch im freien Bereich.
Deshalb hat DIE LINKE der Idee der CDU-Fraktion, in einem ersten Schritt für auskömmliche Löhne für freie Musiker*innen und Vokalsolist*innen zu sorgen, gern aufgegriffen und gemeinsam mit der SPD zu einem gemeinsamen Antrag der genannten Fraktionen weiterentwickelt. In einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur werden wir uns mit den Interessenvertretungs-Gremien der Musiker*innen und Vokalsolist*innen über seine Wirkungsmöglichkeiten austauschen. Denn für DIE LINKE sind Musiker*innen und Vokalsolist*innen mehr wert. Eine faire Vergütung ist dabei das mindeste.
Zum Antrag: Drucksache 6/8406.
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Milchwirtschaft in der Dauerkrise
von Anke Schwarzenberg, agrarpolitische Sprecherin
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Auch wenn die Milchpreise aktuell nicht mehr ganz so niedrig sind wie vor zwei Jahren, ist eine kostendeckende Erzeugung noch immer nicht möglich: Die Milchwirtschaft steckt in einer Dauerkrise, die auf den Rücken der Milchbäuerinnen und Milchbauern ausgetragen wird. Durch das herrschende Marktsystem müssen sie immer effektiver und intensiver immer mehr Milch produzieren, um überhaupt noch Einkommen zu erzielen. Dadurch gibt es einen Überfluss an Milch, der es den Molkereien und dem Einzelhandel ermöglicht, Dumpingpreise festzulegen. Billig-Milchpulver geht bis nach Afrika und zerstört dort regionale Wirtschaftskreisläufe.
Es bedarf grundsätzlicher Änderungen hin zu mehr Extensivierung, zur Mengenregulierung, zu mehr Regionalität und zu einer stärkeren Position der Landwirtinnen und Landwirte gegenüber dem Handel. Einen ersten Schritt geht der gemeinsame Landtagsantrag von SPD, CDU und LINKE: Der Bund wird aufgefordert, Lieferverträge für Milch mit festen Preisen und verbindlichen Liefermengen vorzuschreiben. Bisher ist es nämlich der Willkür der Molkereien überlassen, wieviel sie den Milchbäuerinnen und Bauern nach der Lieferung bezahlen. Damit wird mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Produzenten erreicht.
Zum Antrag: Drucksache 6/8742 und zum Videomitschnitt der Rede.
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Güterverkehr in Brandenburg umweltverträglich und sicher machen
von Anita Tack, verkehrspolitische Sprecherin
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Umweltverträglicher Güterverkehr war das Thema eines Antrages, den die Grünen in den Landtag eingebracht hatten, und der zur weiteren Debatte in den Infrastrukturausschuss überwiesen wurde. DIE LINKE unterstützt dieses wichtige und komplexe Anliegen, sieht aber auch die Verkehrspolitik des Bundes in der Verantwortung. Wir fordern die längst überfällige Verkehrswende im Bund mit aller Konsequenz ein. Der Bundesverkehrswegeplan allerdings gibt dem weiteren Straßenbau eindeutig den Vorrang vor der Stärkung des Bahnverkehrs. Auf Bundesebene muss endlich ein Umdenken und Umsteuern eingeleitet werden - das ist der Weg in die Zukunft.
Wir wollen mehr Investitionen in die Schiene, zweigleisigen Ausbau und Streckenelektrifizierungen. Beratungskompetenz für Transportunternehmen zur Umstellung auf die Schiene muss zielgerichtet genutzt werden, z.B. durch Güterverkehrszentren (GVZ) Brandenburg. Das Land muss sich im Bundesrat weiterhin für die Stärkung des Schienenverkehrs einsetzen.
Wir fordern: - Schluss mit der Wettbewerbsbenachteiligung der Schiene gegenüber der Straße durch Senkung der hohen Trassenpreise,
- Gleisanschlüsse an Unternehmen ( von ca.800 Betriebsanschlüssen sind heute nur 140 Anschlüsse noch in Betrieb),
- weitere Förderung des Bahntechnologie Campus Havelland,
auch als Kompetenzzentrum Schienengüterverkehrslogistik - Verhinderung von Verkehrsunfällen durch mehr Kontrollen im Güterverkehr, v.a. auf Autobahnen.
- bessere Sicherheitssysteme in LKWs
So lange es für die Unternehmen kostengünstiger ist, ihre Güter mit LKWs auf Straße und Autobahn zu transportieren und dadurch das Transportgeschehen auf der Straße weiter zunehmen wird, wird auch das Unfallgeschehen weiter anwachsen. Mit ständigen Baustellen für Neubauvorhaben und Sanierungen (Betonkrebs) verschärft sich die Situation. Wir bleiben im Infrastrukturausschuss am Thema dran.
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Netzwerktreffen Willkommenskultur
mit Andrea Johlige, asylpolitische Sprecherin
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Aufgrund zahlreichen Nachfragen rund um das Thema Berufsanerkennung bzw. -nichtanerkennung möchten wir Sie und Euch im Auftrag von Andrea Johlige (MdL) und Anja Mayer (Landesvorsitzende DIE LINKE Brandenburg) zum nächsten Netzwerktreffen „Willkommenskultur“ noch vor der Sommerpause einladen.
Das Treffen findet statt: am Freitag, dem 29. Juni 2018, von 17 bis ca. 19 Uhr im Landtag Brandenburg, Raum E.070a, Alter Markt 1, 14467 Potsdam
Dina Ulrich von der Koordinierungsstelle IQ-Netzwerk Brandenburg wird grundsätzliche Informationen zu Anerkennung von Berufsabschlüssen, Verfahren, rechtlichen Grundlagen etc. geben und Fragen beantworten.
Darüber hinaus gibt es natürlich die Möglichkeit, sich zur aktuellen Lage vor Ort und zu Problemen auszutauschen. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und spannende Debatte und bitten darum, sich bis zum 25. Juni 2018 bei uns anzumelden: veranstaltungen@linksfraktion-brandenburg.de, Stichwort "Willkommenskultur".
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