Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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der zweite Sitzungstag fiel diesmal mit dem Internationalen Frauentag zusammen. Auf dem Weg in den Landtag früh traf man Männer mit Blumensträußen und Frauen, die eine Rose in der Hand hielten. Waren es mehr als im vorigen Jahr? Wir waren unsicher in der Bewertung. Und wie auch immer: Was würde es bedeuten? War seit letztem Jahr mehr oder weniger in Sachen Gleichstellung von Frauen und Männern geschehen oder getan worden? Und was von all dem, was geschehen und getan worden war, wäre dann dazu zu zählen?
In der Aktuellen Stunde wurde ausgiebig diskutiert, wie es 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland um die politischen Rechte und um die politische Teilhabe von Frauen in Brandenburg bestellt ist. Erreichtes kam genauso zur Sprache wie Hürden und Barrieren für Frauen, wie nach wie vor empörende Benachteiligung in Arbeitsleben und Alltag.
Sonntagsreden? Nein: Feiertagsreden. Sie sind wichtig an einem solchen Tag. Und sie ordneten sich ein in ein umfangreiches politisches Programm des Parlaments, in dem wir Entscheidungen für generell mehr soziale Gerechtigkeit in Brandenburg, für alle Bürgerinnen und Bürger erreichten. Ab August wird das letzte Kita-Jahr vor der Schule in Brandenburg beitragsfrei sein - im Interesse der Kinder, im Interesse von etwa 25.000 Familien. Und das ist nur ein Bestandteil des Nachtragshaushalts, den wir jetzt für 2018 in Kraft gesetzt haben. Er sieht deutliche Investitionen in Busse, Bahnen und Verkehrsnetz vor - auch in deren Zugänglichkeit für Ältere oder für Menschen mit Behinderungen und in das Mobilitätsticket für jene, die jeden Cent fünfmal umdrehen müssen.
Gleiche Rechte nicht nur verkünden, sondern ihre Umsetzung sichern - darum geht es linker Politik. Daran haben wir an diesen beiden Sitzungstagen intensiv gearbeitet - mit Blick auf die Entwicklung der ländlichen Räume im Land, mit Blick auf die Rechte der Sorben und Wenden und auch auf die brandenburgische Wirtschaft.
Ein Überblick über all dies - wie immer - in diesem Newsletter.
Ihr Ralf Christoffers (Fraktionsvorsitzender)
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Investitionen in Bildung, Digitalisierung, Infrastruktur und sozialen Zusammenhalt
von René Wilke, haushaltspolitischer Sprecher
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René Wilke
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Mit dem im Landtag beschlossenen Nachtragshaushalt 2018 werden die Weichen für zusätzliche Investitionen in die Zukunft des Landes Brandenburg gestellt, um damit weiter wichtige Impulse zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land setzen zu können. Wir investieren weiter in die Menschen, in Bildungsangebote, die für die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts fit machen sollen, den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft, in die Digitalisierung und in die Infrastruktur des Landes investieren. Der Nachtragshaushalt im Umfang von rd. 482 Mio. Euro wird ermöglicht vor allem durch gute wirtschaftliche Lage im Land Brandenburg und den damit verbundenen Steuermehreinnahmen. Die Menschen im Land haben maßgeblich die derzeitigen Überschüsse der öffentlichen Haushalte erwirtschaftet und wir sehen uns daher auch in der Pflicht, diese zeitnah den Brandenburgerinnen und Brandenburger zukommen zu lassen. Mit dem Nachtragshaushalt werden Mittel für Projekte bereitgestellt, die die Lebenssituation der Brandenburgerinnen und Brandenburger verbessern helfen sollen.
Dazu gehören die folgenden Vorhaben: - die vollständige Ausfinanzierung des gebührenfreien letzten Kindergartenjahres ab dem 1. August 2018;
- die Bereitstellung von zusätzlichen 20 Mio. Euro für Planung (15 Mio. Euro) und Bau von Landesstraßen (5 Mio. Euro);
- die Erhöhung der Investitionspauschale um 20 Mio. Euro auf dann 100 Mio. Euro für die brandenburgischen Krankenhäuser;
- Bereitstellung von weiteren Mitteln für den Breitbandausbau und der Errichtung von kostenlosen WLAN-Standorten im ganzen Land;
- die Bereitstellung von 48 Mio. Euro zur Herstellung der Barrierefreiheit bei den kommunalen Aufgabenträgern des ÖPNV bis 2020;
- zusätzliche 10 Mio. Euro für den SPNV;
- 1,2 Mio. Euro für die Förderung der PlusBus-Angebote,
- Stärkung des kommunalen Finanzausgleichs durch die Übernahme des Ergebnisses der November-Steuerschätzung 2017, die Zuweisungen an die Kommunen steigen um 105,4 Mio. Euro;
- Aufstockung des Kommunalen Investitionsprogramms im Bereich der Feuerwehrinfrastruktur um 20 Mio. Euro und im Bereich der Sportinfrastruktur um 8 Mio. Euro;
- Investitionen in studentisches Wohnen: 4,4 Mio. Euro für die Sanierung des Studentenwohnheimes in Frankfurt (Oder) und 0,8 Mio. Euro für den Neubau des Studentenwohnheim Wildau und der entsprechenden überjährigen Absicherung der Finanzierung in Höhe von 8,7 Mio. Euro;
- 22 Mio. Euro für Hilfen bei witterungsbedingten Schäden in der Landwirtschaft und im Gartenbau.
Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir unsere Haushaltspolitik unter dem Dreiklang Investieren, Bildung von Rücklagen und Schuldenabbau weiter fort. Damit sichern wir auch in Zukunft politische Gestaltungsspielräume für Verbesserungen bei Bildung, Kultur, Gesundheit, öffentlichen Dienst, Sport, SPNV und OPNV und all dem, was das Leben und den gesellschaftlich, solidarischen Zusammenhalt in Brandenburg ausmacht.
Zum Haushaltsgesetz: Drucksache 6/7912; zum Videomitschnitt der Rede.
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Geschlechterparität gibt es nicht auf dem silbernen Tablett
von Diana Bader, frauenpolitische Sprecherin
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Dass Frauen heute wählen und gewählt werden dürfen, ist für uns normal. Es waren starke Frauen wie Clara Zetkin, die vor 100 Jahren das Frauenwahlrecht in Deutschland erstritten haben. Das war ein großer Schritt in Richtung politische Teilhabe und Gleichstellung der Geschlechter. Trotzdem sind Frauen auch heute noch in der Politik unterrepräsentiert. Wer die Wahllisten der Parteien zu Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen anschaut, wundert sich, dass überhaupt Frauen zu etwa einem Drittel in den Parlamenten vertreten sind. Denn nicht alle Parteien stellen wie DIE LINKE ihre Kandidatenlisten paritätisch auf.
Frauen und Mädchen müssen aktiv unterstützt und ermutigt werden, sich politisch einzumischen, zum Beispiel mit Mentoringprogrammen. Und die Rahmenbedingungen müssen stimmen. In erster Linie gehört dazu ein Job, von dem frau leben kann. Denn politische Teilhabe setzt soziale Teilhabe voraus. Wer nur befristet oder in schlecht bezahlten Jobs wie in Pflege und Erziehung beschäftigt ist oder von Hartz IV lebt, hat den Kopf voll mit den alltäglichen Sorgen. Aber es ist mehr notwendig, damit sich Frauen in der Politik engagieren: Kinderbetreuung, familienfreundliche Sitzungszeiten, Mobilität. Das schönste Paritätsgesetz kann seine Wirksamkeit nicht entfalten, wenn sich Frauen nicht aus eigenem Antrieb und Überzeugung politisch engagieren wollen.
In den vergangenen 25 Jahren hat sich aber gerade im frauen- und familienpolitischen Bereich viel verändert. Es ist heutzutage gesellschaftsfähig, dass eine Frau Kinder hat und arbeiten geht – auch in Vollzeit. Es gibt Kitaplätze auch in Bayern. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels werben Firmen gezielt um Mädchen auch in sogenannten typischen Männerberufen. Aber noch immer gibt es Ungerechtigkeiten – wie weniger Lohn für gleichwertige Arbeit, noch immer arbeiten Frauen oft in den schlechter bezahlten Sorgeberufen, müssen Alleinerziehende oft in Teilzeit- und Minijobs arbeiten, was zu unweigerlich zu einer geringeren Rente und zu Altersarmut führt. Männer und Frauen haben nicht dieselben Chancen, wenn es um Bildung, Gesundheit und Einkommen geht.
Verschiedene gesetzliche Vorgaben wie das Grundgesetz oder die Verfassung des Landes Brandenburg und vielfältige politische Projekte setzen sich für die Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Brandenburg ein. So beinhaltet das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm die Förderung der politischen Teilhabe von Frauen und beinhaltet Maßnahmen zur Gewinnung von Frauen für politische Ämter und Mandate, zur Stärkung von Führungsverantwortung von Frauen oder für eine stärkere Vernetzung von Kommunal- und Landespolitikerinnen.
Wir müssen alles dafür tun, dass es nicht noch einmal 100 Jahre dauert, bis Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wirklich gleichgestellt sind.
Zum Entschließungsantrag: Drucksache 6/8296; zum Videomitschnitt der Rede; zum Videostatement von Diana Bader.
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Paradigmenwechsel in der Kinderbetreuung
von Gerrit Große, kinderpolitische Sprecherin
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Unser Land soll seine Spitzenposition bei der frühkindlichen Bildung weiter ausbauen – das hatte DIE LINKE zur Landtagswahl 2014 versprochen. Seitdem ist kein Jahr vergangen, in dem sie nicht konsequent an der Umsetzung dieses Ziels gearbeitet hat. So wurden u.a. der Betreuungsschlüssel und die Leitungsfreistellung verbessert, sogenannte „Kiez-Kitas“ mit zusätzlichen Stellen ausgestattet und der Einsatz von Tanz- und Musikpädagog*innen ermöglicht. Außerdem kämpft DIE LINKE für eine bessere Vergütung der Erzieher*innen.
Nun hat die Landesregierung beschlossen, die Kindertagesbetreuung ab August – beginnend mit dem letzten Jahr vor der Einschulung – für die Eltern beitragsfrei zu gestalten. Dies entspricht einer langjährigen Forderung der LINKEN. Darüber hinaus ist dies ein erster Schritt, Eltern finanziell zu entlasten. Er eröffnet ihnen neue finanzielle Spielräume für die Bildung und das gesunde Aufwachsen ihrer Kinder. Schließlich sichert Rot-Rot damit mehr Bildungsgerechtigkeit in allen Teilen des Landes Brandenburg.
Kindertagesstätten werden endlich Schulen und Hochschulen als Bildungseinrichtungen gleichgestellt. Dem Recht von Kindern auf Bildung von Anfang an wird mit diesem Gesetz entsprochen. Damit werden die Bildungsbedingungen in der Region Berlin-Brandenburg einander zunehmend angeglichen. In Berlin gibt es die komplette Beitragsfreistellung seit zwei Jahren.
Auf DIE LINKE ist also Verlass. Und allen Unkenrufen zum Trotz: Die Betreuungsqualität trotz Beitragsfreiheit weiter zu verbessern, bleibt unser Anspruch.
Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/8212; zum Videomitschnitt der Rede; zum Videostatement von Gerrit Große.
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Sorben/Wenden-Beauftragte stärken, Zweisprachigkeit fördern
von Anke Schwarzenberg, minderheitenpolitische Sprecherin
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Am 7. März 2018 hat sich der Landtag mit dem Gesetzesentwurf der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden beschäftigt. Der Entwurf enthält zwei wichtige Änderungen.
Zunächst geht es um die Beauftragen für die Belange der Sorben/Wenden in den Landkreisen. Sie leisten eine verdienstvolle Arbeit, die nicht genug wertgeschätzt werden kann. Zahlreiche Projekte und Veranstaltungen haben die Beauftragten realisiert beziehungsweise angestoßen. Anke Schwarzenberg sagte vor dem Hintergrund: „Ohne das große Engagement der kommunalen Sorben/Wenden-Beauftragten ist Minderheitenpolitik in Brandenburg nicht denkbar.“ Doch die Bedingungen für ihre Arbeit sind sehr unterschiedlich. Während die Beauftragte in Spree-Neiße hauptamtlich, aber nur in Teilzeit agiert und Kollegin in Cottbus/Chóśebuz in Vollzeit tätig ist, sind die Sorben/Wenden-Beauftragten der Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald ausschließlich aus dem Ehrenamt heraus wirksam. Trotzdem haben alle vom Prinzip her die gleichen Aufgaben zu erfüllen. Diese Diskrepanz in den Bedingungen möchten wir auflösen. Künftig soll es in den drei Kreisen und in Cottbus/Chóśebuz hauptamtliche Sorben/Wenden-Beauftragte geben, durch das Land finanziert. Als hauptamtliche Mitarbeiter*innen der Verwaltungen können diese Beauftragten in sehr viel stärkeren Maße auch gegenüber den Gemeinden im angestammten Siedlungsgebiet unterstützend tätig sein.
Ein weiterer, wichtiger Punkt im Gesetzentwurf ist die Stärkung der Zweisprachigkeit. Künftig können die Kreistage entscheiden, ob sie einen deutsch-niedersorbischen Namen tragen wollen. Was in der Stadt Cottbus/Chóśebuz und in Spree-Neiße schon seit Jahren der Fall ist, soll nun auch in den anderen Bereichen des angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden möglich werden. Der Charakter der niedersorbischen Sprache als Amtssprache wird somit gestärkt!
Torsten Mak, Vorsitzender des Rates für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden, bezeichnete unseren Gesetzesentwurf als einen ersten, wichtigen und richtigen Schritt. Davon fühlen wir uns bestärkt. Nun folgt die weitere Beratung im Hauptausschuss.
Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/8213; zum Videostatement von Anke Schwarzenberg.
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Eigenbeteiligung am Schulessen streichen – Teilhabe sichern
von Dr. Andreas Bernig, gewerkschaftspolitischer Sprecher
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Dr. Andreas Bernig
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Kinder und Jugendliche sind die am häufigsten von Armut bedrohte Altersgruppe. In Brandenburg ist fast jedes fünfte Kind von Armut bedroht. Von Armut betroffene Familien, die Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten beziehungsweise Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben seit dem 1. Januar 2011 die Möglichkeit, für ihre Kinder und Jugendlichen Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen.
Ein Element ist die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen, insbesondere die Übernahme der Mehraufwendungen pro Mittagessen bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Anspruchsberechtigte Familien müssen für die Teilnahme ihrer Kinder am gemeinsamen Mittagessen einen Eigenanteil von einem Euro je Essen zahlen. Wenn dieser Eigenanteil nicht entrichtet wird, kann das zu einem Ausschluss des Kindes bzw. Jugendlichen von der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung führen. Die bürokratischen Hürden bei der Beantragung und die Angst vor Stigmatisierung verhindern oft, dass die staatliche Unterstützung bei den Anspruchsberechtigten ankommen.
Wir wollen, dass jedes Kind ein warmes Mittagessen bekommt. Deshalb unterstützen wir die Berliner Gesetzesinitiative zur Streichung des Eigenanteils von einem Euro. Voraussetzung ist die Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie die Änderung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes und des Bundeskindergeldgesetzes. Dies wäre ein erster Schritt für eine bessere Teilhabe der Kinder und Jugendlichen aus armen und armutsgefährdeten Familien.
DIE LINKE fordert von der neuen Bundesregierung den politischen Mut für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche neben dem sächlichen Existenzminimum auch den Teilhabebedarf abdeckt.
Zum Antrag: Drucksache 6/8243; zum Videomitschnitt der Rede.
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Zum Zwischenbericht der Enquete-Kommission Ländliche Regionen
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Mit der einstimmigen Annahme des Zwischenberichtes hat die Enquetekommission in ihrer letzten Sitzung ein Papier vorgelegt, das als vorläufiges Fazit ihrer Arbeit angesehen werden kann. Auf 106 Seiten werden die zentralen und gleichermaßen drängenden Fragen eines lebenswerten und chancengerechten und dabei doch sehr differenzierten ländlichen Raums besprochen. Hierbei haben Anke Schwarzenberg, Bettina Fortunato und Dr. Michael Thomas als Mitglieder der Kommission und in ihren jeweiligen Berichterstattungsgruppen wichtige Beiträge geleistet. Auf der Agenda der zahlreichen Besprechungen und Sitzungen standen: Planungsrecht und Siedlungsstrukturentwicklung, regionale Wertschöpfung und Beschäftigung, digitale und technische Infrastruktur, Dienstleistungen und Mobilität, soziale Infrastruktur sowie schließlich gesellschaftliche und politische Teilhabe.
All diese Themen sind inhaltlich miteinander verklammert. Wir müssen nicht über ländliche Mobilitätsangebote reden, wenn wir die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung nicht mitdenken. Wir müssen nicht über Beschäftigung und Wertschöpfung reden, wenn wir das Planungsrecht außer Acht lassen. Und wir müssen nicht über soziale Infrastruktur, Kitas, Schulen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen reden, wenn wir den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und der digitalen Infrastruktur nicht mit in den Blick nehmen. Mehr Sensibilität für das große Ganze entwickelt zu haben, das ist eines der wichtigsten Ergebnisse der Enquetekommission. Wir sehen, dass der ländliche Raum weder abgehängt noch verloren ist. Allerdings müssen seine eigenständigen Qualitäten und Ressourcen viel stärker in das öffentliche Bewusstsein gehoben werden als bisher.
Wir LINKEN werden weiterhin alles tun, um im ländlichen Raum gleichwertige Lebensverhältnisse zukunftsfest abzusichern. Daher müssen wir unsere Kernforderungen in den Dokumenten der Enquetekommission weiter verankern. Die Komplexität der Arbeit der Enquetekommission kann anhand von zwei Beispielen erläutert werden. Anke Schwarzenberg hebt hervor, dass es uns um die Sicherung von sozialen Ankerpunkten in den ländlichen Regionen geht. Wenn wir über Kitas und Schulen reden, dann sehen wir sie nicht nur mit den Augen eines Bildungspolitikers. Wir sehen sie vor allem aus einem sozialen Blickwinkel. Es sind für uns soziale Ankerpunkte, die es unbedingt zu erhalten gilt! Dasselbe könnte man auch über die Versorgungsinfrastruktur der ländlichen Räume sagen oder für Dorfkneipen. Soziale Ankerpunkte und dörfliche Infrastruktur gehören zusammen. Und wir sind froh, dass der Schutz der historischen Dorfkerne und die Erkennbarkeit einer dörflichen Identität auch im Zwischenbericht verankert sind! Ein anderes Beispiel betrifft die demokratische Ermächtigung der Ortsteile. Dr. Michael Thomas hat sich hierfür besonders stark gemacht. Wenn wir über Ortsteilrechte und Ortsteil- bzw. Gemeindefinanzierung sprechen, haben wir nicht nur die Landesplanung im Blick sondern auch die Stärkung der Zivilgesellschaft und die Selbstermächtigung der Menschen, ihre Geschicke selbst zu bestimmen. Wir wollen, dass die Ortsteile gehört werden und Entscheidungen treffen. Aber wir wollen keinen Ortsteil-Partikularismus. Stattdessen sollen sich die Ortsteile innerhalb der Gemeinden untereinander abstimmen und ausgleichen. Und wir sind froh, dass auch die ländliche Zivilgesellschaft im Zwischenbericht auftaucht, wenn es um die Unterstützung der örtlichen Vereine, Genossenschaften, Bürgerstiftungen oder der Freiwilligen Feuerwehr geht.
Als LINKE haben wir aus der Arbeit der Enquetekommission viele Schlüsse gezogen und neue Perspektiven abgeleitet. Wir haben verstanden: Die entfernten ländlichen Räume, Dörfer und Landstädte, sind nicht an großstädtischen Normen zu messen, ihre Besonderheiten und die Lebensweise ihrer Bewohner gilt es wertzuschätzen. Und daher wird unser Beitrag auch weiter darin bestehen, die Potenziale des ländlichen Raumes zu mobilisieren und die ländlichen Regionen voranzubringen.
von Jürgen Angelow
Zum Zwischenbericht: Drucksache 6/8244; zum Entschließungsantrag: Drucksache 6/8320; zum Videomitschnitt der Rede
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„Meine jüdischen Eltern, meine polnischen Eltern“
Abschlussveranstaltung zur Ausstellung im Landtagsfoyer
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am Mittwoch, den 4. April 2018 um 18 Uhr im Saal 2.050 des Landtagsgebäudes, Alter Markt 1, Potsdam - Begrüßung: Marco Büchel, MdL (Europapolitischer Sprecher der Fraktion)
- Vortrag und Gespräch mit Dr. Monika Nakath (Historikerin, Archivarin; Potsdam) und Dr. Holger Politt (Philosoph, Leiter des Auslandsbüros der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Warschau);
- Moderation: Cathleen Bürgelt (Geschäftsführerin der Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg e.V.)
Die Fraktion DIE LINKE. im Landtag Brandenburg und die Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg e.V. laden sehr herzlich zu einer Abschlussveranstaltung zur Ausstellung "Meine jüdischen Eltern, meine polnischen Eltern" in den Landtag Brandenburg ein, die ausgehend vom Schicksal der in der Ausstellung Porträtierten die historischen Hintergründe und aktuellen erinnerungspolitischen Bezüge der Ausstellung vorstellen und einen Blick auf jüdisches Leben in Brandenburg in der NS-Zeit werfen möchte.
Nach der Begrüßung durch den europapolitischen Sprecher Marco Büchel, MdL, wird zunächst die Historikerin und Archivarin Dr. Monika Nakath die prekäre Lebenssituation von jüdischen Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg unter der NS-Diktatur und insbesondere den zweiten Deportationstransport aus dem Zuständigkeitsbereich der Gestapo-Stelle Potsdam vom 14. April 1942 vorstellen, mit dem etwa 450 Jüdinnen und Juden in das „Warschauer Ghetto“ deportiert wurden.
Im Anschluss daran wird Dr. Holger Politt den „Umschlagsplatz“ Warschau für die Deportationen in den Osten skizzieren und die katastrophalen Zustände im „Warschauer Ghetto“ beschreiben, in dem zuletzt auch viele der in der Ausstellung vorgestellten Kinder und ihre jüdischen Eltern leben mussten. Zudem wird er von den Motivationen der polnischen Eltern berichten, trotz aller Gefahren jüdische Kinder aufzunehmen, sowie von der Entstehung der im Landtag gezeigten Ausstellung erzählen und dabei auch auf aktuelle erinnerungspolitische Debatten in Polen eingehen.
Dr. Monika Nakath ist Historikerin und Archivarin. Sie leistete umfangreiche Vortrags- und Publikationstätigkeit zum Schwerpunkt „Nationalsozialistische Judenverfolgung“. Während ihrer langjährigen Tätigkeit im Brandenburgischen Landeshauptarchiv kuratierte sie auch Ausstellungen des BLHA, so u.a. 2009 „Aktenkundig: 'Jude!'. Nationalsozialistische Judenverfolgung in Brandenburg. Vertreibung – Ermordung – Erinnerung“. Monika Nakath begleitete zudem die Arbeit vieler Stolperstein-Gruppen in Brandenburg.
Dr. Holger Politt studierte Philosophie, lebt und arbeitet in Warschau, wo er von 2003 bis 2009 und seit 2017 das Auslandsbüro der Rosa-Luxemburg-Stiftung leitet, das die Ausstellung mitverantwortet hat. Er ist Übersetzer und Herausgeber von polnischen Schriften Rosa Luxemburgs und publiziert regelmäßig zur aktuellen politischen Situation in Polen.
Um Anmeldung wird gebeten: veranstaltungen@linksfraktion-brandenburg.de, Stichwort "Warschauer Ghetto". Im Vorfeld der Veranstaltung besteht noch die Möglichkeit, sich die Ausstellung im Landtagsfoyer anzusehen.
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Neue Fördermöglichkeit für Künstler*innen und Kreative
Ein Tipp zum Schluss
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Das vom damaligen LINKEN Wirtschaftsminister Ralf Christoffers in der letzten Wahlperiode ins Leben gerufene Info- und Vernetzungsportal „Kreatives Brandenburg“ teilt aktuell mit, dass die Förderung von Künstler*innen und Kreativen mit Mitteln aus dem europäischen Sozialfonds ESF in die nächste Runde geht. Zuwendungsempfänger für Maßnahmen können sowohl Kultur- und Kreativunternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg sein, so das Portal, als auch Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Solo-Selbstständige, die im Land Brandenburg einkommenssteuerpflichtig sind. Informationen für Interessent*innen einer solchen Förderung gibt es hier im Netz.
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