Linksdruck Juni 2018

 

Inhaltsverzeichnis

 
  1. Editorial
  2. Themen rund um die Plenarsitzung
  3. Impressum
 

Editorial

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

Alt: Sitzung des Kreistages

Politik und Gesellschaft, Parteien und Gesellschaft: in den Juni-Sitzungen des Landtages wurde auf besondere Weise deutlich, wie eng die Verflechtungen sind - in Debatten wie in Entscheidungen. Gleich zu Beginn wurde dies deutlich in einer von der Linksfraktion beantragten Aktuellen Stunde - 20 Jahre nach der Gründung des Aktionsbündnisses “Tolerantes Brandenburg”. Damals hatte unser Land am Scheideweg gestanden: Weiter auf dem Weg von Pluralismus, Demokratie und Weltoffenheit, auf dem Weg von Toleranz und Solidarität - oder überlassen wir unser Land nationalistischer und rassistischer Borniertheit, unterwerfen wir uns Gewalt und Einschüchterung, verschließen wir die Augen davor und ziehen wir uns mehr und mehr aus den öffentlichen Räumen zurück? Fragen, die inzwischen wieder von brennender Aktualität sind.

Umso wichtiger sind die Erfahrungen mit dem “Toleranten Brandenburg”. Das Handlungskonzept war von der Landesregierung vorgelegt worden, hatte aber von Anfang an wichtige gesellschaftliche Akteure als Bündnispartner und konzentriert sich seitdem darauf, die Zivilgesellschaft gegen rechtsextreme Einstellungen und Gesinnungen zu stärken. Die vielfältigen Kooperationsvereinbarungen sind ein deutliches Zeichen dafür, wie sich das Land Brandenburg und seine Menschen für Demokratie und gegen Rechtsextremismus engagieren. Die vielen Ehren- und Hauptamtlichen haben auch großen Anteil daran, dass wir in den schwierigen Jahren seit 2015 neben einer Willkommenskultur auch eine Integrationskultur entwickeln konnten.

Das Beispiel des Toleranten Brandenburgs wirkt aber auch weit über den Bereich der Migration hinaus: Hier haben wir ein Modell dafür, wie man soziale Konflikte durch aktives Miteinander bearbeiten und lösen kann. Das sollte Schule machen. Übrigens auch für die Bundesregierung, die sich gerade an ihren internen Konflikten verkämpft, die vielfältigen sozialen Herausforderungen im Land aus dem Blick verliert und die Reputation der Bundesrepublik verspielt, indem sie Europa zum Spielfeld deutscher Innenpolitik macht. Das ist nicht das, was die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger will.

Ihr Ralf Christoffers
(Fraktionsvorsitzender)

 
 

Themen rund um die Plenarsitzung

 

Ein leistungsfähiges Schienennetz für die Hauptstadtregion

von Anita Tack, verkehrspolitische Sprecherin

 

Wachstum und demografische Entwicklung bringen mehr Personen- und mehr Güterverkehr zugleich auf die Schiene. Denn die Mobilitätsbedürfnisse vieler Menschen haben sich gravierend geändert – die Bahn wird für den täglichen Arbeitsweg genutzt, für Freizeit und Tourismus. Deshalb brauchen wir jetzt und künftig ein leistungsfähiges Schienennetz. Die Landesregierung ist neue Schritte für eine Verbesserung des Schienennetzes in der Region gegangen, um Investitionen und Planungen voranzubringen:

So fand am 11. Juni in Potsdam ein deutsch-polnischer Bahngipfel statt, der sich zum zweigleisigen Ausbau der Strecke zwischen Berlin und Szczecin bekannte. Nur eine Woche später entschied sich das Berlin-Brandenburgische Infrastrukturprojekt i2030, acht zuvor untersuchte Bahnkorridore auszubauen. Das sind:

- die Strecke Berlin-Spandau-Nauen
- die Potsdamer Stammbahn
- der Prignitz Express nach Velten
- die Nordbahn/Heidekrautbahn
- die RE1-Trasse
- die Strecke Berlin-Cottbus mit dem Bahnhof Königs Wusterhausen
- die Weiterentwicklung S-Bahnnetzes samt Beseitigung der Engpässe
- die Strecke Berlin-Dresden mit Rangsdorf und die S-Bahn Blankenfelde-Dahlewitz-Rangsdorf

Berlin, Brandenburg und die Deutsche Bahn AG haben mit dem Projekt i2030 ambitionierte Ziele für einen leistungsfähigen und nachhaltigen Zugverkehr vereinbart. Möglich wurde das nicht zuletzt durch ein gemeinsames, strategisches Vorgehen der Regierungen von Brandenburg und Berlin.

Den Fahrgästen wird dieser Prozess dennoch viel Geduld abfordern. Deshalb muss es schnelle Verbesserungen geben, wo das möglich ist – z.B. beim Prignitzexpress oder auf den Linien RB 26 und RB 27. Wichtig für einen funktionierenden Zugverkehr ist auch ein Förderprogramm des Bundes, das in den Kommunen 80 Investitionsvorhaben von DB Netz und DB Station & Service unterstützt.

Entschließungsantrag in der Drucksache 6/8999. Zum Video-Statement und zum Video-Mitschnitt der Rede.

 

Koalition hält Wort – mehr Bürgerbeteiligung in der Kommunalverfassung

von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher

 

Ein wichtiges Ziel der Linken aus der Koalitionsvereinbarung von 2014 ist erreicht, die Erweiterung der Bürgerbeteiligung in den Kommunen. Dabei geht es uns mit einem Ausbau der direkten Demokratie eben nicht darum, die gewählten Kommunalvertretungen zu schwächen. Unmittelbare Demokratie und repräsentative Demokratie sind nicht gegeneinander zu stellen, sondern sie ergänzen sich gegenseitig. Letztlich wollen wir durch eine wirksame Bürgerbeteiligung die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Folgende Regelungen sind neu:

1.) Die Kinder- und Jugendbeteiligung wird ausgebaut, denn Mitmischen und Einmischen gehört zur Demokratie und gehört zum Aufwachsen - auch für Kinder und Jugendliche in unseren Kommunen. Dazu hat die Gemeinde Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte zu sichern. Dazu hat die Hauptsatzung zu bestimmen, welche Formen zur Mitwirkung  von  Kindern  und  Jugendlichen in  der  Gemeinde geschaffen werden. Es kann ein Beauftragter für die Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen benannt werden. Zudem werden die Kommunen verpflichtet diese Aktivitäten entsprechend zu vermerken.

2.) Es ist nicht mehr erforderlich, dass die Initiatoren eines Bürgerbegehrens einen Vorschlag zur Deckung der mit dem Begehren verbundenen Kosten vorlegen müssen. Das hat sich in der Vergangenheit als oft als unüberwindbares Hindernis erwiesen. Jetzt hat die Verwaltung eine Kostenschätzung für ein solches Bürgerbegehren zu erstellen.

3.) Die Prüfung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren wird objektiviert und künftig durch die zuständige Kommunalaufsicht erfolgen. Bisher wurde diese Zulässigkeitsprüfung durch die jeweilige Gemeindevertretung vorgenommen und war häufig politisch dominiert.

4.) Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für direkte Demokratie ist die durchgängige Anwendung der Briefwahl auch bei Bürgerentscheiden. Das war von den Kommunen teilweise ausgeschlossen worden.

5.) Als weitere neue Form der zur Beteiligung der Einwohner wird die Durchführung von Einwohnerbefragungen aufgenommen. Solche Befragungen fanden bereits in verschiedenen Kommunen, wie in Potsdam oder Falkensee statt. Sie können hilfreich sein, bei der Entscheidung von konfliktbehafteten Fragen der Stadtentwicklung.

Zum Gesetzentwurf in der Drucksache 6/7796. Zum Video-Mitschnitt der Rede.

 

Akzeptanz von Windenergie fördern

von Thomas Domres, energiepolitischer Sprecher

 

Laut dem im Mai veröffentlichten Energiemonitor des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft halten 93 Prozent der Befragten die Energiewende für wichtig oder sehr wichtig und wünschen sich einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Sicher ist aber auch, dass eine hohe allgemeine gesellschaftliche Zustimmung nicht automatisch zur Akzeptanz konkreter Projekte vor Ort führt. Durch die steigende Zahl von Windkraftanlagen im Land und ihre Dezentralität rückt diese Technologie zwangsläufig direkt ins Lebensumfeld vieler Brandenburgerinnen und Brandenburger. Während für den einen Windkraftanalgen der Grundbaustein und Garant für eine erfolgreiche Energiewende sein kann, sind sie für den anderen Sinnbild für den Verlust von Lebensqualität bis hin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder einfach „nur“ die Zerstörung von wertvollen Landschafts- und Naturraum: Windräder polarisieren.

Für eine weiterhin erfolgreiche Energiewende und dem damit verbundenen Ausbau der Windkraft ist das Thema Akzeptanz daher von zentraler Bedeutung. Diese ist jeweils von einer Vielzahl an naturräumlichen, topographischen, gesellschaftlichen und individuellen Faktoren abhängig. Maßgeblich für die Akzeptanz eines Windenergievorhabens sind aus unserer Sicht Transparenz, Verfahrens- und Verteilungsgerechtigkeit. Diese gilt es, durch entsprechende Maßnahmen wie die Verbesserung der frühzeitigen Information, eine Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung, die finanzielle Teilhabe und die Stärkung der regionalen Wertschöpfung zu verbessern.

Gemeinsam mit der SPD und den Grünen haben wir einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Akzeptanz der Windenergie bei den Bürgerinnen und Bürgern stärken und Belastungen mindern soll. Neben einer stärkeren Beteiligung der Standortkommunen an der Wertschöpfung von Windkraftanlagen und verbesserten Beratungsangebote für den Ausbau Erneuerbaren Energien sehen wir auch die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen als ein Instrument für mehr Akzeptanz. Aber auch die Windenergie-Branche ist in der Pflicht, den Kommunen und den dort lebenden Bürgerinnen und Bürgern Angebote zu machen. Akzeptanz wird zunehmend zur harten Währung der Energiewende, tragfähige Verständigungen in den Regionen benötigen klare und wirkungsvolle Rahmenbedingungen. Diese wollen wir auf Landesebene verbessern, damit die Belastungen der Windenergie für die Brandenburgerinnen und Brandenburger reduziert werden.

Zum Antrag in der Drucksache 6/8998. Zum Video-Mitschnitt der Rede.

 

Bildungsgerechtigkeit für alle – Schüler-Bafög erhöhen

von Kathrin Dannenberg, bildungspolitische Sprecherin

 

Alle Kinder und Jugendlichen verdienen bestmögliche Bildungsförderung – unabhängig von ihrer sozialen und finanziellen Situation. Doch in einem Schulsystem, das schon frühzeitig nach vermeintlichen Leistungen sortiert, ist das nicht möglich. Nach wie vor fällt es einkommensschwachen Familien wesentlich schwerer, die Kosten für die schulische Ausbildung zu tragen und die Schulwahl der Kinder wird vom Bildungsniveau der Eltern beeinflusst.

Darum haben sich LINKE und die SPD seit 2010 erfolgreich für die Einführung und Weiterentwicklung des Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes eingesetzt. Mit dem damals eingeführten Schüler-Bafög werden finanziell bedürftige Jugendliche gefördert, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht das Abitur oder die Fachhochschulreife erwerben möchten. Diese einheitliche Förderung von 100 Euro erreicht jeden Monat rund 2.100 Jugendliche. Sie kommt Familien zugute, die die Nebenkosten des Schulbesuchs nicht tragen können. Das kann ein Computer sein, eine Klassenfahrt oder einfach nur neue Sportkleidung.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Förderpauschale von 100 auf 125 Euro monatlich erhöht wird. Denn in den vergangenen Jahren sind die Lebenshaltungskosten und die Kosten für Lernmittel erheblich gestiegen. Eine Erhöhung der Pauschale ist notwendig, wenn ihre Wirksamkeit weiterhin erhalten bleiben und ihr großer Beitrag zur Chancengerechtigkeit weiterhin fortbestehen soll.

Zum Gesetzentwurf in der Drucksache 6/8938. Zum Video-Mitschnitt der Rede.

 

Besoldungsgesetz: Mehr Geld für Gute Arbeit

von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher

 

In erster Lesung wurde der Gesetzentwurf zum Besoldungsgesetz behandelt, mit dem wird eine Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften und anderen Interessenvertretungen verbindlich umgesetzt. Ziel ist es, den öffentlichen Dienst im Land Brandenburg attraktiver zu gestalten, nicht zuletzt auch, um in der Konkurrenz mit den anderen Bundesländern im Werben um Personal besser bestehen zu können. Mit dem Gesetzentwurf sind deutliche Verbesserungen für Tausende Landesbedienstete, LehrerInnen, PolizistInnen, Beschäftigte in der Justiz oder der Finanzämter durch eine höhere Einstufung verbunden.

Das ist erstens die Einführung der freien Heilfürsorge im Bereich des Polizeivollzugsdienstes. Ab 1. Januar 2019 sollen alle Polizeivollzugsbeamten die Option haben, in die freie Heilfürsorge zu gehen. Das ist eine langjährige Forderung der GdP.

Zweitens wird für die Bediensteten der Bereitschaftspolizei rückwirkend zum 1. Januar 2018 eine Erschwerniszulage von 60 Euro im Monat gezahlt.

Drittens sollen Eingangsämter für mehr als 3.300 Lehrkräfte an den Grundschulen mit der Befähigung für die Primarstufe sowie mit der Befähigung nach DDR-Recht ab 2019 angehoben werden. Denn in der Grundschule wird das Fundament für die schulische Ausbildung unserer Kinder gelegt. Deshalb soll die Tätigkeit dieser Lehrerinnen, die seit Jahren ihre Frau stehen, anerkannt werden. Brandenburg wird damit neben Berlin zum Vorreiter bei der Einstufung von Grundschullehrerinnen und -Lehrern.

Es geht auch um die Lehrerinnen und Lehrer an den Oberschulen, die Schüler unterrichten, die unterschiedliche Begabungen und Leistungsfähigkeiten haben. Vor allem an diesen Schulen sind Schüler mit Förderbedarf, Schüler mit Migrationshintergrund oder leistungsschwächere Schüler. Das erfordert ein großes Engagement der Lehrerinnen und Lehrer. Dazu soll im Schuldienst ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, um erfahrene Lehrkräfte auch über die Regelaltersgrenze hinaus im Dienst zu halten.

Viertens wird das Eingangsamt für den mittleren Polizeivollzugsdienstes und den mittleren Justizvollzugsdienst um eine Besoldungsstufe angehoben. Auch die Bediensteten des mittleren Dienstes der Steuerverwaltung sollen hochgestuft werden.

Zum Gesetzentwurf in der Drucksache 6/8947.

 

Brandenburg soll Modellregion für neue Mobilfunktechnik werden

von Matthias Loehr, wirtschaftspolitischer Sprecher

 

Mit dem Mobilfunkstandard der nächsten Generation (5G), soll der Datenaustausch in Echtzeit möglich werden. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist vereinbart worden, dass es in Deutschland fünf Modellregionen geben soll, die prioritär mit dem Mobilfunkstandard der Zukunft 5G ausgestattet werden sollen, um Forschung zu intensivieren und den Infrastrukturaufbau zu beschleunigen. 5G ermöglicht deutlich höhere Geschwindigkeiten als der gegenwärtige LTE-Standard (4G). Theoretisch können mit 5G Geschwindigkeiten von bis zu 10 Gigabit pro Sekunde (GBit/s) erreicht werden, bei LTE liegt das Maximum bei 300 Megabit je Sekunde (MBit/s), also ein vielfaches mehr. Gerade für die Kommunikation von autonomen Fahrzeugen untereinander sowie mit neuen Leitzentralen hat die Mobilfunktechnologie eine sehr hohe Bedeutung. Dafür sind allerdings auch deutlich mehr Sendemasten als derzeit notwendig. Insbesondere die Industrie wird von der drahtlosen Vernetzung von Gegenständen mit dem Internet profitieren (IoT). Neben der Industrie erleben auch Landwirtschaft, Medizin und Logistikbranche mit 5G schrittweise eine vollständige Digitalisierung. Dies sind nur einige Beispiele für mögliche Anwendungen der Zukunft.

Die Digitalisierung verändert den Brandenburger Arbeitsmarkt tiefgreifend. Neue Arbeitsplätze entstehen, alte verschwinden. Anforderungen für Beschäftigte und Betriebe ändern sich rasant. Den Stand der Digitalisierung in den Brandenburger Unternehmen sowie Handlungsfelder zur Unterstützung des Wandels der Arbeitswelt analysiert die neue Studie „Arbeit 4.0 in Brandenburg“.

In unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich beim Bund, um eine der geplanten fünf Modellregionen zu bewerben. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die anstehende Versteigerung der 5G-Lizenzen an die Telekommunikations-Netzbetreiber mit einer maximalen Flächenabdeckung verbunden wird, damit die noch vorhandenen Funklöcher beseitigt werden können. Bisher ist die flächendeckend gute Versorgung des ländlichen Raumes in Brandenburg vor allem daran gescheitert, dass es für die Mobilfunkbetreiber unwirtschaftlich wäre, weitere Sendemasten aufzustellen. Deshalb soll die Zuschlagserteilung der 5G-Lizenzen an die Netzbetreiber an das Schließen von Versorgungslücken im ländlichen Raum gekoppelt werden.

Zum Antrag in der Drucksache 6/8991. Zum Video-Mitschnitt der Rede. Zum Video-Statement.

 

Inklusives Wahlrecht

von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher

 

Das Wahlrecht ist ein wichtiges Grundrecht zur Ausübung der Demokratie. Allerdings sind davon bisher mehr als 2.000 Menschen mit Behinderung im Land Brandenburg ausgeschlossen. Rechtzeitig vor den Kommunal – und Landtagswahlen im nächsten Jahr ist diese Lücke im Wahlrecht geschlossen worden. Während am Anfang der Diskussion eine ganze Reihe von Bedenken gegen die Aufhebung des Wahlausschlusses für dauerhaft vollbetreute Menschen und schuldunfähige Straftäterinnen und Straftäter vorgetragen wurden, hatten sich Linke und SPD dann in einem ersten Schritt entschieden, für diese Menschen mit Behinderung das aktive Wahlrecht zu sichern. Während im ursprünglichen  Gesetzentwurf vorgesehen war, dass dieser Personenkreis das Recht haben soll, andere Personen zu wählen, hat sich die Koalition entschieden, dieses aktive Wahlrecht um das passive Wahlrecht zu erweitern. Ausschlaggebend dafür war die in der Anhörung mit Konsequenz vorgetragene Position des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.

Mit dem Gesetz zum inklusiven Wahlrecht ist Brandenburg Schrittmacher in der bundesweiten Entwicklung und sichert den Grundsatz der allgemeinen Wahlen auch für Menschen mit Behinderung. Damit nehmen wir unsere Verantwortung wahr, wissen aber, dass der Ausschluss vom Wahlrecht nach wie vor bei der Wahl des Bundestages und bei den Europawahlen gilt. Wir erwarten, dass sich die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzt, dass auch auf diesen Ebenen die notwendigen Veränderungen vorgenommen werden.

Zum Gesetzentwurf in der Drucksache 6/8540. Zum Video-Mitschnitt der Rede.

 

Höfeordnung soll landwirtschaftliche Familienbetriebe stärken

von Anke Schwarzenberg, agrarpolitische Sprecherin

 

Was passiert mit einem Bauernhof bei Tod des Hofbetreibers, wenn es mehrere Erben gibt? Dieser Frage widmet sich der Gesetzentwurf zur Höfeordnung, den DIE LINKE gemeinsam mit anderen Fraktionen in den Landtag eingebracht hat. Wenn nur eines der Kinder den Hof übernimmt und weiterführt, muss den anderen Erben ihr Anteil am Erbe ausgezahlt werden. Bei den heutigen Bodenpreisen kann das so teuer werden, dass es keine andere Möglichkeit gibt als den Hof zu verkaufen. Dann können landwirtschaftsfremde Investoren zum Zug kommen auf Kosten einer vielfältigen, regional gebundenen Landwirtschaft.

Mit der Höfeordnung soll deshalb der Wert des Hofes so definiert werden, dass die Abfindungen an die weichenden Erben niedrig bleiben und der Hof weiter im Familienbesitz erhalten und bewirtschaftet werden kann. Eine Reihe von schwierigen rechtlichen Fragen muss dabei im Lauf des Gesetzgebungsverfahres noch geklärt werden. Auf jeden Fall wird der Hofinhaber auch zukünftig die Möglichkeit haben, selbstständig über die Hofnachfolge zu entscheiden. Es soll ihm aber einfacher gemacht werden, eine wirtschaftlich tragfähige Nachfolgeregelung zu finden.

Zum Gesetzentwurf in der Drucksache 6/8941. Zum Video-Mitschnitt der Rede.

 

Intensive Debatte zum Bestattungsrecht

von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher

 

Ausgangspunkt des Gesetzentwurfes war ein Antrag aus dem Landtag, der eine Weiternutzungsmöglichkeit für Gruftgebäude erreichen wollte, die u.a. auf dem bedeutenden Südwestkirchof in Stahnsdorf stehen. Also ein überschaubares Anliegen zum weiteren Umgang mit Grüften und Grabstätten. Das war und ist noch Grundlage für eine breite öffentliche Debatte zu verschiedenen Fragen des Bestattungsrechts. Der Landtag hat sich dann in einer sehr verantwortungsbewußten aber kontroversen Diskussion mit den verschiedenen Anliegen und Positionen befasst.

Dabei ist das Bestattungsrecht mit umfangreichen Regulierungen verbunden. Das führt dazu, dass manche Vorstellungen und Wünsche der Menschen, wenn sie auch nachvollziehbar sind, vom Gesetz nicht erfüllt werden können. Und wir müssen bei unseren Bemühungen um ein zeitgemäßes Bestattungsgesetz immer auch berücksichtigen, dass die Menschen sich im Zweifelsfalle auch die Möglichkeiten und Wege selbst suchen, um ihre persönlichen Wünsche im Umgang mit Verstorbenen erfüllen zu können. denn der Übergang vom Leben zum Tod ein Phänomen, das mit unterschiedlichen weltanschaulichen Vorstellungen betrachtet wird.

Konsens gab es über die Möglichkeit von Zubettungen und darüber, dass auch Weltanschauungsgemeinschaften neben Religionsgemeinschaften, wenn sie öffentliche Körperschaften sind, die Möglichkeit haben sollen, Träger von Friedhöfen zu sein. Angesichts der Sensibilität im Umgang mit Totgeborenen soll es künftig so sein, dass ein Elternteil über die Möglichkeiten einer Bestattung der Frühgeburt informiert wird, um in der besonderen Situation eine besonnene Entscheidung zu unterstützen. Wir verstehen das als ein Informationsangebot, das gegenüber den Betroffenen vorzuhalten ist.

Die Grünen hatten in die Plenarberatung einen Antrag eingebracht, der die pflichtige Anhörung der kommunalen Spitzenverbände erfordert; das Gesetz wurde deshalb nicht beschlossen sondern in den Innenausschuss zurück überwiesen.

 

Zu den Anträgen. Zum Video-Mitschnitt der Rede.

 

Verbraucher schützen, Kompetenz vermitteln

von Marco Büchel, verbraucherschutzpolitischer Sprecher

 

"Faire und sichere Produkte – verbraucherfreundliche Märkte – kompetente Verbraucherinnen und Verbraucher": So lautet das Motto der neu aufgelegten verbraucherpolitischen Strategie, die der Verbraucherschutzminister im Landtag vorgestellt hat. Sie greift viele Themen auf, die für alle Verbraucher*innen wichtig sind und benennt eine große Zahl von konkret umzusetzenden Maßnahmen. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Digitalisierung, die viele Chancen bietet, aber die Verbraucher*innen auch vor neue Herausforderungen stellt.

Die Verbraucherzentrale wird weiter gestärkt. Mit mobiler Beratung soll beispielhaft der ländliche Raum im Norden Brandenburgs versorgt werden. Das Land wird sich für mehr Verbraucherrechte und deren Umsetzung stark machen, ein neues Bündnis soll die Verschwendung von Lebensmitteln reduzieren, die Schulverpflegung wird mit einer Qualitätsoffensive verbessert. Die Strategie setzt damit eine Reihe von Beschlüssen des Landtages um. Sie ist darüber hinaus Ergebnis einer externen Evaluierung der Vorgängerstrategie von 2012, einer Umfrage und eines breiten öffentlichen Beteiligungsprozesses. Das Ergebnis macht deutlich: Die rot-rote Landesregierung will den Verbraucherschutz weiter voranbringen sowie Verbraucher stärken und hat sich dafür konkrete Ziele gesetzt.

Zum Bericht der Landesregierung in der Drucksache 6/8956. Zum Video-Mitschnitt der Rede.

 

Landtag reformiert Beamtenrecht

von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher

 

Der Landtag hatte diese Woche gleich zwei Gesetzentwürfe zum Beamtenrecht zu behandeln. Verabschiedet und damit geregelt wurde eine Weiterentwicklung des Brandenburgischen Beamtenrechts. Auf Vorschlag der Linken wird der Zugang zum höheren Dienst erleichtert. So soll in Zukunft auch ein Masterabschluss oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss, kombiniert mit einer entsprechenden hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens zweieinhalb Jahren ausreichend sein. Damit folgen wir Vorschlägen des DGB.

Beamtinnen und Beamte, die im Dienst verletzt wurden, müssen bisher ihre Schmerzensgeldforderungen alleine gegenüber dem Schädiger durchzusetzen. Das scheitert häufig daran, dass der Schädiger dieses Schmerzensgeld nicht zahlen kann. Deshalb soll es jetzt möglich werden, dass die BeamtInnen ihre Schmerzensgeldforderung nach einem erfolglosen Vollstreckungsversuch an den Dienstherren abtreten können, der dann das Schmerzensgeld auszahlt.

Eine zeitgemäße Ausgestaltung des Beamtenrechts ist eng mit der Frage einer solidarischen Gesundheitsversicherung verbunden. Darum will die rot-rote Koalition ab 1. Januar 2020 eine pauschale Beihilfe zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte einführen, so dass diese sich ohne erhebliche finanzielle Nachteile für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können. Die Landesregierung wurde aufgefordert, die Voraussetzungen für diese weitreichende Umstellung zu schaffen und dabei die Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung dieses Modells in Hamburg zu berücksichtigen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Januar 2019 vorliegen.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/7877 und zum Entschließungsantrag zum Hamburger Modell in der Drucksache 6/9049. Zum Video-Mitschnitt der Rede.

 
 

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