Linksdruck Januar/Februar 2018

 

Inhaltsverzeichnis

 
  1. Editorial
  2. Themen rund um die Plenarsitzung
  3. Termine & Informationen
  4. Impressum
 

Editorial

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

Alt: Sitzung des Kreistages

"eine Regierung", so sagte Preußen-König Friedrich II., “muss sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt.” Richtig. Aber sparsam heißt auch: Öffentliches Geld nicht verschwenden, sondern an der richtigen Stelle und mit möglichst großem Effekt für alle ausgeben.

Mit dem Nachtragshaushalt für das gerade begonnene Jahr, den der LINKE Finanzminister Christian Görke Ende Januar in den Landtag einbrachte, tun wir genau das. Der Umfang ist zunächst für eine Ergänzung zum laufenden Haushalt (dem schon lange beschlossenen Doppelhaushalt für 2017 und 2018) verblüffend hoch: 500 Mio. Euro. Aber wenn man einen solchen Nachtragshaushalt auflegt, dann müssen darin auch alle ohnehin schon gegebenen finanziell bedeutsamen Veränderungen seit der letzten Beschlussfassung ausgewiesen werden - vom Unterhaltsvorschussgesetz des Bundes bis zu den Besoldungsanpassungen im öffentlichen Dienst.

Uns ging es aber weniger um Nachvollzug, als um die sinnvolle und zügige Verwendung von Mitteln, mit denen wir vor anderthalb Jahren noch nicht hatten rechnen können. Das wird nun für viele im Land sichtbar und spürbar werden: durch neue Busse oder Straßenbahnen, neue Feuerwehren, zwei neue Studentenwohnheime, mehr Präsenz unserer Hochschulen in den Regionalen Wachstumskernen oder neue Projekte zur Jahrhundertaufgabe Reinhaltung der Spree. Industriepolitisch setzen wir unsere Speicherinitiative fort - mit einem erhöhten Fördermitteleinsatz tragen wir dazu bei, bei der Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien den Sprung von Demo-Projekten hin zur industriellen Anwendung zu schaffen.

Und schließlich: 13 Mio. Euro fließen zusätzlich in die Digitalisierung in allen Lebensbereichen - beginnend bei den Schulen. Eine Digitalagentur, die wir jetzt ins Leben rufen, wird uns helfen, Brandenburgs Weg in die Digitalisierung besser zu verstehen und ihn zum Nutzen aller zu gestalten.

Ich wünsche Ihnen eine interessante und informative Lektüre!

Ihr Ralf Christoffers
(Fraktionsvorsitzender)

 
 

Themen rund um die Plenarsitzung

 

Gute Ausbildung für alle: Mindestausbildungsvergütung einführen

von Dr. Andreas Bernig, arbeitsmarktpolitischer Sprecher

 

Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Immer mehr Betriebe suchen händeringend Auszubildende, die Wege zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule werden immer länger, Auszubildende sind heute im Durchschnitt zwischen 19 und 22 Jahre alt, leben selbständig und nicht mehr in der elterlichen Wohnung.

Auf Initiative unserer Fraktion hat sich der Landtag mit dem Thema Ausbildung beschäftigt. Im Mittelpunkt der Debatte standen die Ausbildungsvergütung und unsere Forderung nach einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung. Denn die Vergütung in der Berufsausbildung ist sehr differenziert geregelt. Auszubildende brauchen eine Ausbildungsvergütung, die ein eigenständiges Leben ermöglicht. In vielen Branchen gibt es Tarifverträge, die die Höhe regeln, aber nicht in allen. Die Folge: Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist höchst unterschiedlich und nicht in jedem Fall existenzsichernd. Nach wie vor gibt es ein Ost-West-Gefälle. In Ostdeutschland beträgt die Vergütung ca. 92 Prozent des Westniveaus.

Eine Umfrage der DGB Jugend Berlin-Brandenburg besagt, dass ein Drittel der Befragten eine Ausbildungsvergütung von unter 500 Euro erhält. Über diesen Missstand täuscht auch nicht der azubi.report 2017 hinweg, der die Durchschnittsvergütung mit 729 Euro für männlich dominierte Berufe und 621 Euro für weibliche dominierte Berufe angibt Das sind 17 Prozent Unterschied! Eine gesetzlich geregelte Mindestausbildungsvergütung wäre also auch ein guter Beitrag für die Geschlechtergerechtigkeit. Mit der Einführung sollten wir nicht so lange warten wie beim gesetzlichen Mindestlohn!

Viele Betriebe suchen händeringend nach Fachkräften. Aber von 54 Prozent der Betriebe, die ausbilden könnten, bilden nur 41 Prozent aus. Der DGB Berlin-Brandenburg spricht sogar nur von einem Fünftel der Betriebe, die ausbilden. Die Betriebe müssen also mehr in die Verantwortung genommen werden. Eine Ausbildungsumlage könnte das richtige Steuerungsinstrument sein, um Betriebe zur Ausbildung zu motivieren. Wer nicht ausbildet, obwohl er es könnte, der muss bezahlen! Der Brandenburger Ausbildungskonsens besagt, dass wir eine gute Ausbildungskultur wollen, dazu gehört auch eine angemessen Bezahlung von der man selbständig leben kann und die auch die DGB-Jugend schon seit langem fordert.

Bildungs- und Ausbildungschancen dürfen weder vom Wohnort der Eltern noch von ihrem sozialen Status abhängen. Letztendlich belasten zu niedrige Ausbildungsvergütungen und dementsprechende Ansprüche auf ergänzende Leistungen die öffentlichen Haushalte und sind keine Motivation für die Jugendlichen für gute Ausbildungsleistungen.

Zum Antrag: Drucksache 6/7956; zum Videostatement

 

Für eine solidarische Pflegeversicherung

von Bettina Fortunato, pflegepolitische Sprecherin

 

Bettina Fortunato

Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen sehen sich seit Jahresbeginn mit sprunghaft steigenden Heimkosten konfrontiert. Dies hat zur Folge, dass die Betroffenen und ihre Angehörigen, die bisher nicht auf Sozialleistungen angewiesen waren, diese nun beantragen müssen, weil die Rente für den Eigenanteil und die Heimkosten insgesamt nicht mehr reicht. 55 Millionen Euro für Hilfe zur Pflege wurden 2016 im Land Brandenburg gezahlt. 85 Prozent davon trägt das Land, 15 Prozent die Kommune.

Die Verunsicherung vieler ist groß. Mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 hat der Bundesgesetzgeber beschlossen, dass nur ein Teil der anfallenden Kosten finanziert wird. Dies hat zur Folge, dass Kostensteigerungen im Pflegesystem nicht von den Pflegekassen sondern allein von den Betroffenen und ihren Angehörigen zu tragen sind. Was bleibt ist die Angst, zum Sozialfall zu werden. Das Konstrukt der Pflegeversicherung ist falsch. Die Pflegereformen der Bundesregierung in den vergangenen Jahren haben die Situation nicht verbessert. Die derzeitigen Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD lassen nichts Gutes hoffen. 8000 neue Fachkräfte in der Altenpflege, wie von Union und SPD angekündigt, für 13.000 Pflegeeinrichtungen sind ein Witz und werden den aktuellen Erfordernissen nicht gerecht.

Deshalb hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, sich auf Bundeseben dafür einzusetzen, dass die Pflegeversicherung finanziell besser ausgestattet wird und wirksame Schritte für einen Einstieg in die solidarische Pflegeversicherung eingeleitet werden. Die Pflegekasse soll alle notwendigen pflegebedingten Kosten übernehmen und den Versicherten nur noch einen fixen, gesetzlich festzulegenden Eigenanteil zu berechnen. Die medizinische Behandlungspflege in stationären Einrichtungen soll – wie in der ambulanten Pflege – künftig vollumfänglich aus Mitteln der Krankenversicherung finanziert werden.

So wird es auch möglich, dass die wichtige, anspruchsvolle und auch schwere Arbeit der Pflegenden angemessen gewürdigt wird, nicht nur durch die oft tiefe Dankbarkeit der Patienten und ihrer Angehörigen und gesellschaftliche Anerkennung, sondern durch eine angemessene und ordentliche Entlohnung der Pflegekräfte bei vernünftigen Arbeitsbedingungen. Die Pflegekassen müssen Tarifsteigerungen vollständig refinanzieren, damit die finanziellen Lasten der Pflegebedürftigen und Lohnsteigerungen der Pflegekräfte nicht länger gegeneinander ausgespielt werden.

Zum Entschließungsantrag: Drucksache 6/8070; zum Videomitschnitt der Rede.

 

Mehr sozialer Wohnungsbau im ganzen Land

von Anita Tack, Sprecherin für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

 

Der von den Koalitionsfraktionen SPD und LINKE eingebrachte Antrag „Investieren mit sozialem Augenmaß. Eine Stadtentwicklungs- und Wohnraumpolitik für das ganze Land“ wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Damit haben wir die Strategie für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes mit dem Kern “Stadt für alle“ weiter untersetzt und konkretisiert. DIE LINKE will:

- bei der Gestaltung lebendiger Städte überall im Land, nicht nur in Berlinnähe! die Bedingungen für eine nachhaltige Entwicklung gestalten,
- dass die Städtebauförderung des Bundes dabei eine wachsende Rolle spielt. Auch die Gesetzgebung z.B. zur Mietpreisbremse und Modernisierungsumlage geändert werden,
- und ein hohes Niveau der Programme und eine Vernetzung der Förderbedingungen.

Wir wollen mehr und für alle Bevölkerungsgruppen bezahlbaren Wohnraum schaffen, im Bestand modernisieren und die Kiezentwicklung und soziale Mischung für ein soziales Miteinander der Bevölkerung unterstützen. Deshalb ist unser strategischer Auftrag an die Landesregierung die Erarbeitung eines Brandenburger Wohnraumförderungsgesetzes, das den Prozess der ganzheitlichen Stadtentwicklung weiter befördern soll. Der Anteil an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum muss wieder deutlich zunehmen. Dabei sollen auch die gesetzlichen Bedingungen für den Bau und die Förderung von studentischem Wohnraum im Land geschaffen werden.

Brandenburg hat Neuland bei der Förderung im ländlichen Raum mit Verknüpfung von EU-Mitteln (EFRE, ELER, ESF) im Stadt-Umlandwettbewerb betreten und ist damit neue Wege der Finanzierung und Kooperation von Kommunen und dem Land gegangen. Diese erfolgreichen Entwicklungen wollen wir kontinuierlich stärken und ausbauen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zu prüfen, und diese Flächen für Wohnraumnutzung zu erhalten.

Zum Antrag: Drucksache 6/7955; zum Videomitschnitt der Rede.

 

Mehr direkte Demokratie in der Kommunalverfassung

von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher

 

Nachdem wir in der vergangenen Wahlperiode die Bedingungen für direkte Demokratie auf Landesebene deutlich verbessert haben, z.B. mit der Einführung des Wahlalters 16, soll jetzt die Bürgerbeteiligung in den brandenburgischen Kommunen auf ein neues Niveau gehoben werden. Eine solche Erweiterung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene hat es in Brandenburg seit 1993, also seit 25 Jahren nicht mehr gegeben.

Es gibt überzeugte Befürworter eines Ausbaus der direkten Demokratie, es gibt kritische Betrachter und es gibt Gegner, dabei können direkte und repräsentative Demokratie nur gemeinsam gedacht werden. Eine Erweiterung der direkten Demokratie heißt eben nicht, gewählte Kommunalvertreter in ihren Rechten einzuschränken. Man sollte auch nicht unterstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit diesen Rechten leichtfertig umgehen. Vielmehr geht es doch darum, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich direkt einzumischen, einen lebendigen Rahmen zu schaffen, in dem kommunale Selbstverwaltung im besten Sinne gelebt werden kann.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Bedingungen für die Durchführung eines Bürgerbegehrens erleichtert werden. So soll der bisher erforderliche Kostendeckungsvorschlag durch eine Kostenschätzung abgelöst werden, die die jeweils zuständige Verwaltung erstellt. Dieser Kostendeckungsvorschlag war in der Vergangenheit eine Hürde, die manches Bürgerbegehren bereits vorab zum Scheitern gebracht hat.

Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens soll künftig durch die jeweils zuständige Kommunalaufsichtsbehörde erfolgen und nicht mehr durch die Vertretung. Denn bei der Prüfung und Feststellung der rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens kann leicht der Eindruck einer Voreingenommenheit entstehen. Die Briefwahl bei Bürgerentscheiden soll künftig in allen Gemeinden angeboten werden. Bisher haben die allermeisten Gemeinden durch Beschluss auf die Durchführung einer Briefwahl verzichtet.

Bisher war unser Koalitionspartner nicht bereit, den so genannten Negativkatalog, also Themen, zu denen Bürgerbegehren unzulässig sind, zu reduzieren. Das bleibt der parlamentarischen Diskussion überlassen.

Ein zweiter Schwerpunkt unseres Gesetzentwurfs sind Regelungen zur Kinder-und Jugendbeteiligung. Die fehlen bisher völlig in der Kommunalverfassung und werden seit längerem nachdrücklich eingefordert. Dazu haben auch die Grünen im Dezember einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Beide Gesetzentwürfe legen keine konkrete Form der Kinder- und Jugendbeteiligung fest, sondern überlassen diese konkrete Ausgestaltung den einzelnen Kommunen. Dazu gibt es landesweit bereits viele gute Beispiele, die jetzt flächendeckend Schule machen sollen. Beide Gesetzentwürfe wurden zur Beratung in den Innen- und den Bildungsausschuss überwiesen.

Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/7796; zum Videomitschnitt der Rede.

 

Der Tierschutzplan wird umgesetzt

von Anke Schwarzenberg, agrarpolitische Sprecherin

 

Ende Dezember 2017 wurde der Tierschutzplan Brandenburg vorgestellt, gemeinsam erarbeitet von Vertretern der Landwirtschaft, des Tier- und Umweltschutzes und der Wissenschaft. 131 Maßnahmen werden vorgeschlagen, um Tierwohl in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu verbessern und negative Umweltauswirkungen zu verringern. Der Ausstieg aus dem Abschneiden der Ringelschwänze bei der Ferkelaufzucht ist ein Beispiel dafür. Die Arbeit am Tierschutzplan hat zu einer Versachlichung der vorher sehr stark polarisierten Diskussion um die Tierhaltung geführt. Er ist Ergebnis des Kompromisses zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung.

Mit einem von der Linksfraktion initiiertem Antrag fordern die Koalitionsfraktionen nun die nächsten Schritte zur Umsetzung des Tierschutzplanes ein. Ein Umsetzungskonzept soll klarstellen, wer welche Maßnahmen umsetzt und wie das finanziert werden kann. Auch eine Prioritätensetzung bei der Umsetzung ist festzulegen: Manche können sofort angegangen werden, andere brauchen Übergangszeiträume. Dabei sollen die Interessengruppen, die den Tierschutzplan erarbeitet haben, weiter einbezogen werden. Das Agrarministerium hat angekündigt, für die Umsetzung zwei Stellen einzurichten, damit die Arbeit am Tierschutzplan engagiert weitergeführt werden kann.

Zum Antrag: Drucksache 6/8054.

 

In der DDR geschiedene Frauen entschädigen

von Diana Bader, frauenpolitische Sprecherin

 

Der Landtag hat an den Bundesgesetzgeber appelliert, ein staatliches Entschädigungsmodell für die in der DDR geschiedenen Frauen einzurichten und damit die Empfehlung des UN-Frauenrechtsausschusses umzusetzen. Der Entschädigungsvorschlag soll zügig und in Abstimmung mit den Betroffenenverbänden, wie dem Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V., erarbeitet werden und schnellstmöglich in Kraft treten.

Mit diesem Fonds soll die rentenrechtliche Situation der Betroffenen verbessert werden. Sie erhalten nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen weder eine Hinterbliebenenrente noch Leistungen aus einem Versorgungsausgleich, da ihre Ansprüche mit dem Rentenüberleitungsgesetz ersatzlos gestrichen wurden. 800.000 Frauen waren damals betroffen, rund 150.000 kämpfen heute noch um ihr Recht. Es sind Frauen, die wegen Kindererziehung oder Pflege ihrer Angehörigen, zeitweise nicht voll erwerbstätig waren. Mit einem monatlichen Beitrag von 3 Mark war es zu DDR-Zeiten möglich, ihre spätere volle Rente abzusichern. Jedes Beitragsjahr entsprach einem Arbeitsjahr. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz fielen die Rentenansprüche unter den Tisch.

Heute lebt Schätzungen zu Folge die Hälfte der noch lebenden ca. 300.000 betroffenen Frauen unterhalb der Armutsgrenze und ist im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Trotz mehrfacher Thematisierung im Bundestag und im Bundesrat ist es in den vergangenen Jahren nicht gelungen, eine befriedigende Lösung zu finden. Deshalb hatten sich betroffene Frauen an den UN-Frauenrechtsausschuss mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Die Bundesregierung war im März 2017 im Rahmen der abschließenden Bemerkungen zum kombinierten siebten und achten periodischen Staatenbericht Deutschland aufgefordert worden, zusätzlich zur Rente ein staatliches Entschädigungsmodell für in der DDR geschiedene Frauen einzurichten.

Zum Antrag: Drucksache 6/8019, Neudruck; zum Videomitschnitt der Rede.

 

Cottbus - für ein friedliches Zusammenleben in Brandenburg

von Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher

 

Der Landtag befasste sich während seiner Sitzung auch mit der aktuellen Situation in Cottbus. Da die CDU nur mit Schuldzuweisungen operierte und Maßnahmen forderte, die einseitig auf die Repression von geflüchteten Menschen ausgerichtet waren, hat die Koalition einen Entschließungsantrag dazu vorgelegt.

Die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen war und ist eine große Herausforderung für die Kommunen und für viele Initiativen, die sich ehrenamtlich engagieren. Zugleich müssen wir feststellen, dass es in den vergangenen Monaten in Cottbus zu einer Zuspitzung gekommen ist, die dringend nach einem gemeinsamen, koordinierten Vorgehen verlangt. Die relativ hohe Anzahl von Geflüchteten ist eine Herausforderung für die Integrationsfähigkeit der Stadt, auch wenn es viele Beispiele für erfolgreiche Integration gibt. Der Landtag nimmt diese Einzelfälle ernst und hat gezeigt, dass er rechtsstaatliche Prinzipien nicht infrage stellt.

Die Art und Weise, wie Cottbus in die Schlagzeilen geraten ist, schadet nicht nur der Stadt, sondern ganz Brandenburg. Cottbus ist eine sichere Stadt, auch wenn die CDU das Gegenteil behauptet. Die rot-rote Koalition strebt in dieser Frage ein möglichst breit getragenes Handeln an. Die Bedingungen in Cottbus sind nicht einfach. Dort gibt es seit Jahren eine starke rechtsextreme Szene, die offen agiert und die öffentliche Meinungsbildung beeinflusst. Die Präventions-Arbeit, wie sie durch Akteure der Zivilgesellschaft erfolgt, muss verstärkt werden.

Angesichts der aktuellen Lage hat Innenminister Schröter auch Verstärkung für die Polizei zugesagt. Damit soll das Sicherheitsgefühl der Menschen verbessert werden. Noch wichtiger sind Maßnahmen für eine wirksame Integration. Dazu haben das Sozialministerium und das Bildungsministerium Schritte eingeleitet. So sollen u.a. zusätzliche Migrations-Sozialarbeiter eingestellt werden, regelmäßige gemeinsame Beratungen mit Vertretern des Jugendamtes, des Schulamtes, der Ausländerbehörde, der Polizei und des Ordnungsamtes stattfinden und Schulen mit besonderen Herausforderungen besser unterstützt werden.

Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen. Selbst die CDU hat sich dazu mehrheitlich enthalten.

Zum Entschließungsantrag: Drucksache 6/8084.

 

Neu für Brandenburgerinnen und Brandenburger: Der Online-Schlichter

von Marco Büchel, Sprecher für Verbraucherschutz

 

Ärger mit Anbietern im Internet? Wer sich als Verbraucher*in mit Internethändlern auseinandersetzen muss hat es oft schwer. Eine gute Hilfe ist da der Online-Schlichter (www.online-schlichter.de). Hier können Verbraucher*innen mit professioneller Unterstützung und kostenlos Hilfe erhalten. Ziel ist es, mit den Unternehmen durch ein Schlichtungsverfahren zu einer Einigung zu kommen und so aufwändige Gerichtsprozesse zu vermeiden. Ein gutes Angebot – aber nur zugänglich für Bürger*innen derjenigen Bundesländer, die sich als Kooperationspartner an der Einrichtung beteiligen.

Brandenburg gehörte bisher nicht dazu, wie die Mitglieder des Verbraucherschutzausschusses bei einer Ausschussreise nach Straßburg und Kehl erfuhren. Auf Antrag des Ausschussvorsitzenden haben sie sich deshalb darauf verständigt, dem Landtag den Beitritt Brandenburgs zum Online-Schlichter zu empfehlen, was dieser nun auch beschlossen hat. Damit können Brandenburger Verbraucher*innen zukünftig diesen Service nutzen.

Zum Antrag: Drucksache 6/8033.

 

Minderheiten: Europäische Mindeststandards setzen

von Anke Schwarzenberg, minderheitenpolitische Sprecherin

 

In den vergangenen acht Jahren hat Brandenburg in der Minderheitenpolitik einen gewaltigen Schritt nach vorn gemacht – hin zu einer den Anforderungen des 21. Jahrhunderts entsprechenden Minderheitenpolitik. Dies belegt nicht der gerade im Landtag diskutierte Bericht zur Lage des sorbischen Volkes mit vielen Fakten. Dies wird auch – wie jüngst beim MEDIAFORUM der europäischen Minderheitenorganisation FUEN – von Minderheitenvertretern aus anderen Bundesländern und anderen europäischen Staaten anerkannt und gewürdigt.

Zugleich stehen noch gewaltige Aufgaben vor der Landespolitik, aber auch vor den Sorben/Wenden. Zentrale Aufgabe ist dabei der Erhalt der niedersorbischen Sprache, der Muttersprache der Sorben/Wenden in der Niederlausitz. Jener Sprache, die die UNESCO zu den bedrohten Sprachen zählt. Die Pflege, vor allem aber die Vermittlung der niedersorbischen Sprache in hoher Qualität ist die zentrale Frage der Brandenburger Minderheitenpolitik, auf die die Kräfte vor allem konzentriert werden müssen. In dem von der LINKEN initiierten und von SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen mitgetragenen Entschließungsantrag (Drucksache 6/8079) sind wichtige Punkte formuliert, die Landtag, Landesregierung und Kommunen angehen müssen: Die Sicherung der Witaj-Kitas und die neue Wenden/Sorben-Schulverordnung gehören zuvorderst dazu, sind aber bei weitem nicht einzigen Aufgaben.

Mit dem Antrag unterstützen die vier Fraktionen auch die „Minority Safepack-Initiative“, die sich für erweiterte Rechte für Minderheiten auf europäischer Ebene einsetzt. EU-Minderheitenstandards würden vor allem den nicht anerkannten oder benachteiligten Minderheiten in anderen Mitgliedsstaaten helfen – sie sind ein deutliches Zeichen der Solidarität, sie helfen aber auch bei der Gestaltung der Minderheitenpolitik in Deutschland. Der Landtag hat vor diesem Hintergrund die Brandenburgerinnen und Brandenburger aufgefordert, die Initiative (www.minority-safepack.eu) zu unterstützen. Die Mitglieder der Linksfraktion im Landtag haben ihre Unterschrift bereits unter diese Europäische Bürgerinitiative gesetzt.

Die niedersorbische Sprache ist ein Schatz, den wir alle – Deutsche, Sorben/Wenden und andere ethnische und Sprachminderheiten – durch gemeinsame Anstrengungen bewahren müssen. Auch mit der Unterschrift unter die Europäische Bürgerinitiative kann jeder und jede in Brandenburg dies dokumentieren.

 
 

Termine & Informationen

 

Einladung zum Frauentagsempfang

 

Freitag, 6. März 2018, 18 Uhr im Landtag Brandenburg in Potsdam, Raum 2.050

Wir würden uns freuen, Sie am 6. März zu unserer Frauentagsfeier begrüßen zu können. Traditionell lädt DIE LINKE im Landtag vor dem Internationalen Frauentag zu einem Empfang ein. Aus diesem besonderen Anlass wollen wir neben Gesprächen auch die Kunst zu Wort kommen lassen.

Dieses Jahr hat sich unsere frauenpolitische Sprecherin Diana Bader etwas Besonderes ausgedacht und eine Künstlerin aus ihrer Heimat eingeladen: Die Schattentheater-Macherin Bettina Beyer, in deren Arbeit die lange Geschichte des Puppenspiels der ElbeElster-Region eine Fortsetzung erfährt. Beyer hat Sagen, Geschichten und wahre Begebenheiten bearbeitet und zur Grundlage für eigene Stücke gemacht. Die Stoffe reichen weit in die Geschichte zurück, Wahrhaftes und Erdachtes fließen in ihnen zusammen und geben Auskunft von der Vorstellungswelt unserer Vorfahren. Passend zu Datum und Anlass erzählt Bettina Beyer die Geschichte einer starken Frau: In »Euphemia – Die letzte Askanierin« geht es um ›Liebe, Verlust und den Mut einer Frau, der ihr die Kraft verleiht, letztlich alles Dunkle zu überwinden.‹

Im Anschluss an das Theaterstück ist Zeit, bei einem Imbiss und einem Getränk mit unseren Abgeordneten und den anderen Gästen ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns auf einen anregenden Abend!

Zur Einladungskarte

 

Netzwerktreffen Willkommenskultur

 

Freitag, 9. März 2018, 17 Uhr im Landtag Brandenburg in Potsdam, Raum E.070a

Im Dezember hatten wir verabredet, dass wir uns auch in diesem Jahr wieder zum Erfahrungsaustausch zur Asyl- und Flüchtlingspolitik treffen wollen. Im Auftrag von Andrea Johlige (MdL) lade wir Sie und Euch herzlich zum nächsten Treffen des Netzwerks Willkommenskultur ein.

Wir wollen die Situation und aktuelle Probleme in der Flüchtlingsarbeit vor Ort und die weitere Umsetzung des Landesaufnahmegesetzes besprechen. Almuth Hartwig-Tiedt, Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, wird über die beabsichtigte Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz informieren, insbesondere über Änderungen im Bereich der Migrationssozialarbeit.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und spannende Debatte und bitten darum, die Teilnahme an der Veranstaltung vorab unter unserer Adresse veranstaltungen@linksfraktion-brandenburg.de mitzuteilen.

 

Multimedia

 

Ausführliche Informationen zu den Abgeordneten und zur Arbeit der Fraktion finden Sie auf unserer Internetseite. Weitere Videos aus dem Landtagsplenum, Mitschnitte von Veranstaltungen und Statements unserer Abgeordneten erscheinen auf unserem YouTube-Kanal. Regelmäßig informiert werden sie außerdem über unseren Twitter-Kanal und unser Facebookprofil.
 
 

Impressum

 

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DIE LINKE. Fraktion im Landtag Brandenburg
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