Linksdruck-Newsletter Mai 2017

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

Alt: Sitzung des Kreistages

bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr warf die Krise im Nahen Osten ihre Schatten bis in den Plenarsaal des Brandenburgischen Landtages: Eine hochrangige Delegation von PolitikerInnen und religiösen Würdenträgern aus Kurdistan war zu Gast und berichtete von der Gewalt, der die Minderheit der Jesiden dort durch den Terror des IS ausgesetzt war und ist. Für DIE LINKE sprach unsere Abgeordnete Andrea Johlige, die selbst kürzlich im Irak zu Besuch war, um sich über die Lage der Betroffenen aus erster Hand zu informieren. Johlige appellierte eindringlich dafür, den Opfern zu helfen und die Verbrechen zu ahnden. Denn auch wenn diese Taten tausende Kilometer entfernt stattfinden – sie sind Teil einer Entwicklung, deren Folgen auch in Brandenburg zu spüren sind.

Im Zentrum der Plenarsitzung standen aber selbstverständlich landespolitische Themen. So haben wir über die Volksinitiative zur Kreisreform gestritten, weitere Maßnahmen für bessere Kitas auf den Weg gebracht oder Pläne debattiert, wie den Alt-Anschließern besser geholfen werden kann. Über die aus LINKER Sicht wichtigsten Tagesordnungspunkte informiert Sie unser Newsletter.

Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen wie immer

Ihr Ralf Christoffers
(Fraktionsvorsitzender)

 

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

von Gerrit Große, kinder- und jugendpolitische Sprecherin

 

Vor fast 28 Jahren – am 20.November 1989 – beschloss die Vollversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention. In 54 Artikeln werden dort Rechte von Kindern und Jugendlichen benannt, von Gesundheit, Bildung, Freizeit, Gewaltfreiheit, Fürsorge bis hin zu Beteiligung und Mitwirkung. Mit der Unterzeichnung der Konvention durch Bundesrat und Bundestag im Jahr 1992 hat sich Deutschland zu diesen Rechten bekannt. Allerdings finden sie nur schleppend Eingang in deutsches Recht. Kinder brauchen aber besonderen Schutz und besondere Förderung. Für das Aufwachsen, den Schutz und die Förderung der Kinder in unserer Gesellschaft tragen nicht nur die Eltern, sondern auch die staatliche Gemeinschaft Verantwortung.

Daher setzt sich DIE LINKE gemeinsam mit dem Kinderschutzbund, dem Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland seit Jahren für eine klare Rechtsnorm für Kinderrechte ein: nämlich die Aufnahme in das Grundgesetz. Kinder können – anders als Erwachsene oder Institutionen – ihre Rechte an vielen Stellen nicht selbst einfordern. Darum brauchen sie ein besonderes, starkes Sprachrohr.

Inzwischen haben z.B. auch das Europa-Parlament oder – auf Initiative des linken Justizministers – alle Justizminister Deutschlands eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes gefordert. Der Landtag hat nun in seiner letzten Sitzung auf Initiative der LINKEN einen Antrag beschlossen, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung für eine Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz einzusetzen. Damit machen wir einmal mehr klar: DIE LINKE kämpft für die Kinder und Jugendlichen als die Schwächsten in unserer Gesellschaft.

Zum Antrag: Drucksache 6/6574; zum Videomitschnitt der Rede.

 

Landtag lehnt Volksinitiative gegen die Kreisreform ab

von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher

 

Rund 130.000 Unterschriften hatte die Volksinitiative gesammelt und dem Landtag vorgelegt. Für DIE LINKE war es immer Anspruch, die Verwaltungsreform mit einer breiten Öffentlichkeit zu diskutieren und zu entwickeln. Deshalb nehmen wir die Volksinitiative sehr ernst als einen gewichtigen Beitrag in dieser öffentlichen Diskussion und wollen so weit wie möglich auf sie zugehen. Nach Anhörung der Vertreter der Initiative haben der Innen- und der Hauptausschuss empfohlen, die Volksinitiative in Teilen anzunehmen, insgesamt aber abzulehnen. Dem ist der Landtag gefolgt.  

In einem Entschließungsantrag hat die Koalition klargemacht, dass das Leitbild Rahmen und Maßstab ist, die  konkrete Umsetzung aber erst mit dem Gesetz zur Kreisneugliederung erfolgen wird. Rot-Rot ist offen für konstruktive Kritik und Veränderungen im Reformprozess und greift inhaltlich den ersten Punkt der Initiative auf. Der dritte Punkt, ein Konzept zur Verbesserung der kommunalen Zusammenarbeit wurde von Linken und SPD angenommen, wobei wir  wissen, dass kommunale Kooperationen ihre Grenzen haben und eine Gebietsreform nicht ersetzen können.

Der zweite Punkt der Volksinitiative, die Forderung nach dem Verzicht auf gesetzliche Zusammenlegungen und nach ausschließlich freiwilligen Kreisfusionen, musste abgelehnt werden. Zur Sicherung der  Handlungsfähigkeit des Landes, insbesondere bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen im ganzen Land, ist es gegebenenfalls  erforderlich, Landkreise gesetzlich zu fusionieren. Der Gesetzentwurf zur Kreisgebietsreform soll im Juni durch das Kabinett beschlossen werden und dann nach Zuleitung an den Landtag vor der Sommerpause in erster Lesung beraten werden. Ende des Jahres will dann der Landtag abschließend entscheiden. Nach der Ablehnung der Volksinitiative durch den Landtag ist absehbar, dass es als nächsten Schritt ein Volksbegehren geben wird. Ein Volksentscheid ist denkbar. 

Zum Entschließungsantrag: Drucksache 6/6611; zum Videomitschnitt der Rede.

 

Höhere Besoldung für Beamte stärkt öffentlichen Dienst

von René Wilke, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher

 

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten für 2017 und 2018 in den Landtag eingebracht. Die Dienst- und Versorgungsbezüge steigen zum 1. Januar 2017 rückwirkend um 2,65 Prozent (abzüglich 0,2 Prozent für Versorgungsrücklage) und ab 1. Januar 2018 um weitere 2,85 Prozent. Zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses soll die Besoldung im Land Brandenburg in den Jahren 2017 und 2018 jeweils um weitere 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Damit wird eine nachhaltige Verbesserung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus in Brandenburg im Vergleich zu den anderen Bundesländern erreicht und dem weiteren Auseinanderdriften entgegengewirkt.

Die im Tarifbereich vereinbarte Sozialkomponente von monatlich 75 Euro wird zugunsten einer linearen Erhöhung der Bezüge von 0,15 Prozent aufgelöst. Die Anwärterbezüge werden um jeweils 35 Euro angehoben und zusätzlich bekommen diese einen Tag Erholungsurlaub. Aus der Sicht der Linksfraktion ist dies ein notwendiges und richtiges Signal der Wertschätzung der Arbeitsleistungen der Beamtinnen und Beamten. Der öffentliche Dienst ist für uns nicht das Sparschwein. Der Gesetzentwurf der Landesregierung setzt ein klares Signal für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und zeigt die Wertschätzung der rot-roten Landesregierung für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten.

Mit dem Gesetzentwurf werden weiterhin notwendige rückwirkende Korrekturen, d.h. Nachzahlungen, des in Brandenburg geltenden Besoldungsrechts für die Jahre 2004 bis 2014 vorgenommen. Diese beschränken sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die für die diese Jahre offenen Widerspruchs- und Klageverfahren. Die GdP kritisiert dies und fordert, dass alle Beamtinnen und Beamten diese Nachzahlungen erhalten. Das können wir nachvollziehen. Diesbezüglich stehen wir in Gesprächen mit der GdP. Gleichwohl: Mit der zusätzlichen Erhöhung der Besoldung von jeweils 0,5 Prozentpunkten ist aus unserer Sicht der Anfang gemacht, auch die Attraktivität des Dienstes in der Brandenburgischen Polizei zu erhöhen und die nicht erfolgten Zahlungen, in die Zukunft gerichtet, auszugleichen. Das gilt für alle ehemaligen, aktuellen und künftigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst!

Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/6521; zum Videomitschnitt der Rede.

 

Schallschutz am BER unbürokratisch umsetzen

von Matthias Loehr, Mitglied im Sonderausschuss BER

 

Uns geht die Umsetzung des Schallschutzprogramms zu langsam, zu bürokratisch und zu wenig bürgerfreundlich voran. Konkrete Fälle im Sonderausschuss BER haben uns den notwendigen Handlungsbedarf anschaulich bestätigt. Unsere Verantwortung ist es, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, damit das Schallschutzprogramm mit hoher Qualität, wie gesetzlich festgelegt, in guter Abstimmung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie unbürokratisch und mit Kulanz verwirklicht wird.
Deshalb haben wir mit dem vom Landtag beschlossenen Antrag einen wesentlichen Fortschritt erzielt. Unsere Forderungen sind:

1. Anspruchsberechtigte sind keine Bittsteller, sie müssen vielmehr zu ihrem Recht kommen und dies in angemessenen Abläufen sowie im freundlichen und sachlichen Umgang. Spürbare Änderungen bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms am BER sind notwendig. Wer Baugenehmigungen oder ähnliches vorzuweisen hat, dem wird sein rechtmäßiger Anspruch anerkannt. Die FBB ist keine zweite Bau- oder gar Oberbaubehörde.

2. Bei fehlender Baugenehmigung sollte grundsätzlich von der Legalität von Räumen ausgegangen, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt dem Bauordnungsrecht entsprochen haben. Nachträgliche Einbauten, ohne Eingriff in die Statik des Hauses, ändern daran nichts. Dies kann viele Entscheidungsprozesse erleichtern und positiv befördern zum Beispiel bei der viel diskutierten Raumhöhenproblematik. Mit dieser Herangehensweise bliebe den Betroffenen viel Ärger erspart.

3. Geschützt werden sollen alle Räume die zum Wohnen, Schlafen und Arbeiten geeignet sind. Auch die vorhandenen Wohnküchen wollen wir schallschützen und zwar unabhängig von ihrer Größe.

4. Wir schlagen vor, dass Anspruchsberechtigte ebenso auf Außendämmung zurückgreifen können. Auch dann wenn dadurch im Einzelfall die Schutzziele nicht vollständig erreicht werden können, sofern der Eigentümer damit einverstanden ist. Diese Herangehensweise würde die Akzeptanz des Schallschutzprogrammes deutlich erhöhen. Dafür ist eine umfassende Beratung nötig.

5. Generell soll das Prinzip der aufsuchenden Beratung gelten. Mehr Kommunikation und Transparenz der FBB kann dafür sorgen, den Flughafen zum guten Nachbarn zu machen

6. Die Umsetzung dieses Antrages soll in Vollzugshinweise für die FBB gefasst werden, um für eine Vereinheitlichung und Verlässlichkeit bei der Umsetzung zu sorgen.

Zum Antrag: Drucksache 6/6562; zum Videomitschnitt der Rede.

 

Nächster Schritt bei der Verbesserung der Kita-Qualität

von Gerrit Große, kinderpolitische Sprecherin

 

Es war eines der zentralen Versprechen der LINKEN im Wahlkampf: wir wollen die Qualität der Kinderbetreuung in den Kitas verbessern. Dazu gehört es auch, dass sich eine Erzieherin um weniger Kinder kümmern muss. In sehr großen Gruppen kann es weder eine gute Betreuung noch die notwendige pädagogische Arbeit geben. Diesen so genannten Betreuungsschlüssel hat Rot-Rot in dieser Wahlperiode bereits für die 0 – 3jährigen verbessert. Jetzt liegt im Landtag ein Gesetzentwurf vor, mit dem wir auch für die 3 – 6jährigen die Betreuungsquote anheben. In einem ersten Schritt wird diese von jetzt 1:12 auf 1:11,5 in diesem Jahr und auf 1:11 im kommenden Jahr reduziert. Dafür müssen rund 500 zusätzliche ErzieherInnen eingestellt werden und das Land stellt etwa 20 Mio. pro Jahr zur Verfügung.

Darüber hinaus vereinfachen wir mit diesem Gesetzentwurf das Arbeiten in multiprofessionellen Teams in den Kitas. Obwohl natürlich ausgebildete ErzieherInnen die Hauptarbeit der Kinderbetreuung leisten, kann es sinnvoll sein, zusätzliche Fachkräfte aus anderen Gebieten einzubinden. Dazu zählen nicht nur LogopädInnen oder HeilerziehungspflegerInnen, das können z.B. auch MusikpädagogInnen sein. Bisher konnte dieses zusätzliche Personal nur in geringem Umfang angerechnet werden – das wird nun erhöht.

Zugleich schränken wir aber ein, dass es ein ausgewogenes Verhältnis von pädagogischen Fachkräften und dem zusätzlichen Personal geben muss. Vor allem für die Umsetzung des Profilschwerpunktes der Kita und für breit gefächerte Kompetenzen im Erzieher-Team ist diese Änderung sinnvoll. Mit diesem Gesetz gehen wir einen weiteren Schritt, um die Betreuungsqualität in den Kitas zu steigern und somit die frühkindliche Bildung unserer Kinder zu verbessern.

Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/6522; zum Videomitschnitt der Rede.

 

Endlich Klarheit für Altanschließer – Hilfsprogramm für Aufgabenträger kommt

von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher

 

Sehr lange hat es gedauert, aber jetzt soll das Hilfspaket für die Aufgabenträger der endlich kommen. In einem Entschließungsantrag hat Rot-Rot die Landesregierung aufgefordert spätestens bis zum 30. Juni 2017 die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Mittel aus dem vereinbarten und angekündigten Hilfsprogramms beantragt und nach einer entsprechenden Prüfung abgerufen werden können. Mit dem Hilfsprogramm soll auch sichergestellt werden, dass alle von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betroffenen Aufgabenträger von diesem Programm partizipieren können, auch wenn sie sich für eine vollständige Gebührenumstellung entscheiden.

Die Unterstützung des Landes soll aber ausschließlich für die Beitragsrückerstattungen gewährt werden, für die eine Verpflichtung zur Rückzahlung besteht. Darüber hinaus hat der Landtag zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Investitionsbank des Landes Brandenburg auch Aufgabenträgern, die sich zur Rückzahlung auch der bestandskräftigen Bescheide entscheiden oder entschieden haben, günstige Kommunalkredite gewährt. Vorher hatte der Landtag hat mit seinen Beschlüssen u. a. zum Doppelhaushalt 2017/2018 die Voraussetzungen für die Auflegung eines umfangreichen Hilfsprogramms für die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung mit einem Umfang von insgesamt 250 Mio. Euro geschaffen.

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur rückwirkenden Festsetzung von Kanalanschlussbeiträgen sind die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Brandenburg verpflichtet, auf nicht bestandskräftige Beitragsbescheide gezahlte Beiträge zurückzuerstatten. Daneben gibt es Forderungen, auch die Beiträge aus bestandskräftigen Bescheiden zurückzuerstatten, wozu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Für welche Variante sich die Aufgabenträger entscheiden, bleibt ihrer Verantwortung überlassen. Die Aufgabenträger, die sich nach gründlicher Prüfung zur Rückzahlung auch bestandskräftiger Bescheide entschließen, sollen anteilig, an dem Hilfsprogramm partizipieren.

Zum Entschließungsantrag: Drucksache 6/6627.

 

Wasser und Abwasser: für bezahlbare Gebühren und zukunftsfähige Strukturen

Anke Schwarzenberg, Mitglied des Umweltausschusses und der Enquetekommission Ländliche Räume

 

Jederzeit verfügbares Trinkwasser und eine funktionierende Abwasserentsorgung sind für uns alle eine Selbstverständlichkeit. Dahinter steht eine umfangreiche Infrastruktur mit Wasser- und Klärwerken und insgesamt 20.000 km Kanallänge. 144 Aufgabenträger (meist Zweckverbände) beim Abwasser und 92 beim Trinkwasser stellen Ver- und Entsorgung sicher. Aber wie zukunftsfähig sind diese Strukturen? Schon jetzt gibt es Probleme mit unausgelasteten Klärwerken, zu langen Kanälen, zu hohen Gebühren.

Der demografische Wandel wird zusammen mit dem Klimawandel zu neuen Herausforderungen führen. Ist die Struktur der Aufgabenträger noch zukunftsfähig? Wie kann Zusammenarbeit befördert werden, wie Effizienz und Leistungsfähigkeit verbessert werden? Wann ist ein Zusammenschluss zur besseren Anlagenauslastung sinnvoll, wann eine Umstellung auf dezentrale Systeme? Wie sollten Fördermittel möglichst effektiv eingesetzt werden und wo können Standards angepasst werden? Diesen Fragen widmet sich das „Leitbild zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft“, das von der Landesregierung in enger Zusammenarbeit mit Zweckverbänden und Kommunen erarbeitet worden ist.

Auf Initiative der LINKEN hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Leitbild voranzutreiben, insbesondere durch Koordinierung und Beratung der dabei vor allem betroffenen kommunalen Strukturen. Ziel ist es, eine sichere und vor allem bezahlbare Wasserwirtschaft auch zukünftig in allen Landesteilen abzusichern.

Zum Antrag: Drucksache 6/6575; zum Videomitschnitt der Rede.

 

Bessere Rahmenbedingungen für die Erinnerungskultur

von Gerrit Große, kulturpolitische Sprecherin

 

Brandenburg ist ein Land mit zahlreichen Gedenkstätten und Orten des Erinnerns an Gewaltherrschaft. Hier errichteten die Nazis schon 1933 das erste Konzentrationslager, hier wurden in den KZs Sachsenhausen und Ravensbrück Zehntausende Menschen ermordet und gefoltert, hier wurden auf den Todesmärschen noch im April 1945 Tausende Opfer der Nazis. Hier gibt es aber auch Orte mit zweifacher Diktatur-Geschichte, auch in Brandenburg gab es zu Zeiten der SZB und der DDR Orte der Repression und des Unrechts.

Es ist Aufgabe von Erinnerungskultur, die Verbrechen dieser Zeiten wach zu halten und den Opfern zu gedenken. Diese Aufgabe wird seit 25 Jahren in Brandenburg von der Stiftung Gedenkstätten hervorragend geleistet. DIE LINKE hat sich immer wieder für Stärkung der Stiftung stark gemacht und erst mit dem letzten Landeshaushalt für 2017/18 wurden die Zuschüsse nochmal um 150.000 Euro erhöht.

Aber um die Arbeit der Gedenkstätten noch besser zu machen, bedarf es einiger weiterer Schritte. So gibt es trotz umfangreicher Sanierung bei einzelnen Gedenkstätten noch erheblichen Bedarf an Investitionen. Ebenso muss die ganz wichtige Arbeit der Gedenkstättenpädagog*innen weiterqualifiziert werden – die vielen Schülergruppen profitieren enorm von diesen Fachkräften. Außerdem wollen wir den internationalen Austausch – gerade junger Menschen – im Zusammenhang mit Gedenkkultur befördern. Zu guter Letzt bedarf es dringend einer Überarbeitung des Gedenkstätten-Konzeptes der Landesregierung. Um das alles zu erreichen, hat Rot-Rot einen Antrag in den Landtag eingebracht, um die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Gedenkstätten zu verbessern. 

Zum Antrag: Drucksache 6/6388.

 

Paragraph 175 - Geschichte und Schicksale

Ausstellungseröffnung und Diskussion

 

23. Mai, ab 18 Uhr im Landtagsgebäude in Potsdam, Fraktionsflur und Saal 2.050

»Für die Homosexuellen ist das Dritte Reich noch nicht zu Ende«
Hans-Joachim Schoeps (Religionshistoriker), im Jahr 1964

Razzien in einschlägigen Bars, Denunziation durch Nachbarn_innen und Kollegen_innen sowie die ständige Angst vor dem ›Entdeckt werden‹ gehörten für schwule Männer 123 Jahre lang während der Geltungszeit des § 175 Strafgesetzbuch (StGB) zum Alltag. Ein offenes schwules Leben war nicht möglich. Denunziation reichte vielfach für den Verlust der bürgerlichen Existenz aus. Sie waren und sind gebrandmarkt. Betroffenen ein Gesicht geben, ihnen die Würde zurückgeben, die individuellen Schicksale hervorheben, ist unsere Motivation für diese Ausstellung.

Wir laden Sie recht herzlich zur Ausstellungseröffnung und der anschließenden Podiumsdiskussion ein. Diskutiert wird über die Bedeutung der Rehabilitierung für die Betroffenen und den Stand der Umsetzung des Rehabilitierungsgesetzes.

Es diskutieren:

Volkmar Schöneburg, MdL, Linksfraktion Brandenburg

Dr. Dirk Behrendt, Justiz- und Antidiskriminierungsenator Berlins, Bündnis 90/Die Grünen

Georg Härpfer, Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. (BISS)

Tobias Kersten-Bittner, Bundesfamilienministerium, Referat „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechtsidentität“

Moderation: Sven Rosig

Der Kurator Hans Kremer (Jurastudent der Humboldt-Universität) führt durch die Ausstellung, erläutert Hintergründe und schildert die 123-jährige Geschichte des § 175 StGB. Die Ausstellung ist bis zum 23. Juni zu besichtigen. In Kooperation mit Katte e.V. und dem Schwulen Museum*. Das Ausstellungsprojekt wurde durch das Brandenburgische Justizministerium aus Lottomitteln gefördert.

Zur Einladungskarte

Anmeldung bitte via veranstaltungen@linksfraktion-brandenburg.de

 

Geschiedene Frauen aus der DDR - bei der Rente diskriminiert

Einladung zur Ausstellungseröffnung

 

Dienstag, den 30. Mai, um 13 Uhr, in den Räumen der Fraktion Frauen, die in der DDR geschieden wurden, werden vom Rentenrecht der Bundesrepublik seit 20 Jahren benachteiligt: Die frauenspezifischen Ansprüche aus der DDR-Rente sind gestrichen; Zusatzleistungen der BRD-Rente für Geschiedene wie den Versorgungsausgleich oder die Geschiedenen-Witwenrente gelten für sie nicht. Für ursprünglich 800.000 Frauen bedeutete das gravierende Einschnitte bei der Rentenzahlung, viele der 300.000 heute noch lebenden sind von Altersarmut betroffen. Der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, dieses Unrecht zu beenden und einen finanziellen Ausgleich für die Betroffenen zu erkämpfen. Mittlerweile erhält er dabei sogar Unterstützung von den Vereinten Nationen. DIE LINKE im Landtag Brandenburg zeigt in den kommenden Wochen eine Ausstellung, in der geschiedene Frauen aus der DDR porträtiert werden und ihr Schicksal vorgestellt wird. Wir laden Sie und Euch hiermit herzlich zur Eröffnung ein. Und wir freuen uns, aus diesem Anlass auch die Direktorin der Beraterung für Menschenrechte und Genderfragen, Marion Böker, begrüßen zu dürfen. Frau Böker betreut die Ausstellung und wird zur Eröffnung in das Thema einführen.
 

Multimedia

 

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