Keine Klarheit für Volksinitiativen: Artenschutz muss nun trotzdem vorangehen

Thomas Domres

Das Landesverfassungsgericht hat die Klage der Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ abgewiesen, mit der sie die Unzulässigkeitserklärung durch den Hauptausschuss des Landtages anfechten wollte. Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher Thomas Domres:

Das ablehnende Urteil des Landesverfassungsgericht zur Insektenschutz-Volksinitiative der Umweltverbände hat rein formale Gründe, es ging um eine nicht eingehaltene Frist für die Klagebegründung. Leider ist damit die Chance vertan, eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen, ob mehrere Regelungsinhalte in einer Volksinitiative zusammengefasst werden dürfen, denn mit dieser Frage hat sich das Gericht nicht befasst. Dabei wäre das von großer Bedeutung für zukünftige Volksinitiativen gewesen, die ihre Forderungen formulieren. So bleibt leider Rechtsunsicherheit bestehen. Den Grundstein für diese Situation haben die Koalitionsfraktionen gelegt, die es versäumt haben, ihren Antrag auf Unzulässigkeit im Hauptausschuss zu begründen. Deshalb war für die Volksinitiative nicht klar, worauf sie reagieren muss und wann die Frist beginnt, die nun vom Landesverfassungsgericht festgestellt wurde. Der Respekt gegenüber einer Volksinitiative mit über 70.000 Unterschriften hätte zumindest eine Begründung gefordert.

 

Inhaltlich hatten die Koalitionsfraktionen versprochen, die Ergebnisse eines Dialogprozesses mit den beiden Volksinitiativen zum Insektenschutz umzusetzen. Dieses Versprechen ist gebrochen worden, trotz eines erfolgreichen Dialogprozesses fehlen jegliche konkreten Schritte zur Umsetzung. Die Linksfraktion hat das Thema zur abschließenden Beratung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Agrar- und Umweltausschusses gesetzt. Wir erwarten endlich ein klares Bekenntnis und verbindliche Beschlüsse zum Grundgedanken des Insektendialogs: den Artenschutz im Einklang mit der Landwirtschaft und unter Ausgleich wirtschaftlicher Einbußen voranzubringen.“

Hintergrund:

Mit der Klage wollten die Umweltverbände als Initiatoren der Insektenschutz-Volksinitiative eine Klärung erreichen, ob das sogenannte „Kopplungsverbot“ zukünftig bei Volksinitiativen berücksichtigt werden muss. Der Parlamentarische Beratungsdienst hatte kritisiert, dass in der Volksinitiative verschiedene Regelungsinhalte aus verschiedenen Gesetzen miteinander verbunden worden sind und hielt dies für schwer nachvollziehbar für die Menschen, die zur Unterschrift aufgefordert werden. Demgegenüber hat die Volksinitiative geltend gemacht, dass es sich bei allen Regelungen um Maßnahmen zum Insektenschutz und zum Erhalt der Artenvielfalt gehandelt habe.

Der Hauptausschuss des Landtages hatte auf Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis90/Grüne diese Stellungnahme des Parlamentarischen Beratungsdienstes genutzt, um die Volksinitiative für unzulässig zu erklären, dies allerdings nicht begründet. In der mündlichen Behandlung wurde vielmehr das „Kopplungsverbot“ auch von Abgeordneten der Koalition in Frage gestellt.