Fairgabe

Ein armutsfester Vergabemindestlohn für öffentliche Aufträge

Hier finden Sie unsere Aktivitäten zum Vergabemindestlohn und zur Tarifbindung

Für Gute Arbeits- und Einkommensbedingungen - Tarifbindung stärken!

Die Tarifbindung ist seit Jahren rückläufig: Während 2019 noch 48 Prozent aller Beschäftigten in Brandenburg in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiteten, waren es 2021 nur noch 46 Prozent. Die Bruttomonatsverdienste mit Tarifbindung waren in Brandenburg im Durchschnitt um knapp 1.000 Euro höher als ohne. Tarifverträge regeln weit mehr als Löhne und Gehälter: Sie bieten den Beschäftigten zum Beispiel bei Urlaub und Arbeitszeit deutlich bessere Bedingungen als die gesetzlichen Regelungen. Tarifverträge können auch bei der Altersversorgung, der Zahlung von Zulagen und Zuschlägen, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder den Details zur Einführung von Kurzarbeit wichtige Verbesserungen für die Arbeitnehmer:innen durchsetzen. Gerade letzteres hat sich auch in der Corona-Krise deutlich ausgewirkt: Beschäftigte mit Tarifvertrag sind in der Regel deutlich besser durch die Krise gekommen.

Für uns ist deshalb klar: Gute Arbeits- und Einkommensbedingungen gibt es nur mit guten Tarifverträgen. Die Stärkung der Tarifbindung ist daher auch auf Landesebene die zentrale Aufgabe, um die Zukunft der Arbeitswelt in Brandenburg gerecht zu gestalten. In unserem Antrag (vgl. DS 7/7602) haben wir zur Stärkung der Tarifbindung gefordert, die Vergabe öffentlicher Aufträge im Land Brandenburg gesetzlich an die Einhaltung von Tarifverträgen zu binden. In Berlin werden seit Dezember 2022 öffentliche Aufträge des Landes nur noch an Unternehmen vergeben, die Tariflöhne einhalten. Auch bei der Vergabe von Fördermitteln soll das Kriterium der Tariftreue konsequent angewendet werden. Im Rahmen der Arbeit des Brandenburger Bündnisses für gute Arbeit fordern wir die Landesregierung auf, gemeinsam mit den Bündnispartnern Strategien und Maßnahmen zur Erhöhung der Tarifbindung in Brandenburg zu entwickeln. Die Stärkung der sinkenden Tarifbindung ist nicht allein Aufgabe der Gewerkschaften.

Diese haben gemeinsam mit uns in Brandenburg auf mehreren Kundgebungen zum Tag der Arbeit am 1. Mai höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen gefordert. Derzeit haben wir leider das Gegenteil, nämlich einen realen Reallohnverlust. Die Mehrheit der Menschen wird ärmer. Besonders betroffen sind Menschen im Niedriglohnsektor, der in Brandenburg nach wie vor sehr groß ist. Für die Koalition bleiben Gute Arbeit und Tariftreue dagegen Lippenbekenntnisse. Sie hat unseren Antrag abgelehnt.

Zum Antrag und zur Rede.

Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen besser kontrollieren

Unter Rot-Rot hat das Land Brandenburg einen sogenannten Vergabemindestlohn eingeführt: Firmen, die vom Land und seinen Behörden Aufträge erhalten wollen, müssen ihren Beschäftigten mindestens diesen Lohn zahlen - um Lohndumping zu vermeiden und Altersarmut vorzubeugen. Aktuell liegt er, auch Dank des Drucks der Linksfraktion, bei 13 Euro pro Stunde. Doch leider wird dieser Mindestlohn bei der Auftragsvergabe nicht ausreichend kontrolliert, das belegen Berichte des Landesrechnungshofes. Wie sich das ändern lässt, erläutert unser Fraktionschef Sebastian Walter.

Sebastian Walter zur Mindestlohnkontrolle

13 Euro pro Stunde – ein Beitrag gegen Altersarmut!

Sebastian Walter

Zusammen mit der Kenia-Koalition haben wir die Erhöhung des Brandenburger Vergabemindestlohn auf 13 Euro beschlossen. Ohne unseren ständigen parlamentarischen Druck wäre es nicht gelungen, dass ab dem 1. Mai 2021 – am „Tag der Arbeit“ – in Brandenburg bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen 13 Euro pro Stunde gezahlt werden muss. Wahrlich eine gute Botschaft für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger die im Niedriglohnsektor arbeiten.Jede/r 3. Arbeitnehmer/in ist leider davon betroffen.Stundenlöhne, die unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Lohns liegen, gelten als Niedriglöhne. In Deutschland lag die Schwelle im Jahr 2018 auf Basis des sozio-ökonomischen Panels bei 11,21 Euro brutto pro Stunde. Etwa 43 Prozent aller Beschäftigten in Brandenburg verdienten 2018 weniger als 13 Euro pro Stunde. Ein Brandenburgischer Vergabemindestlohn von 13 Euro wird für eine Vielzahl von Beschäftigten zu höheren Löhnen und Einkommen führen. Zum Vergleich, das aktuelle Mindestentgelt bei der Vergabe in Brandenburg beträgt 10,85 Euro pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland sogar nur 9,50 Euro.

Mit der deutlichen Anhebung des Vergabemindestlohns in Brandenburg sind wir Vorreiter beim Kampf für existenzsichernde Löhne und einen Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherung. Zugleich würde Brandenburg damit teilweise die Defizite des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ausgleichen, der nach wie vor für viele Beschäftigte kein existenzsicherndes Einkommen ermöglicht.

Ein weiterer Baustein zur Verringerung von Niedriglöhnen ist für uns die Stärkung der Tarifbindung. Unser Gesetzentwurf beinhaltet die Einführung umfassender Tariftreuevorgaben, nach denen bei der Durchführung öffentlicher Aufträge Löhne entsprechend den in Brandenburg wirksamen Branchentarifverträgen gezahlt werden müssen. Hiermit würden die öffentlichen Körperschaften und Unternehmen in Brandenburg einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Tarifvertragssystems leisten. Warum wollen wir das? Die Tarifbindung hat einen erheblichen Einfluss auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Im Jahr 2018 verdienten Vollzeitbeschäftigte in Brandenburg in Betrieben mit Tarifvertrag im mittleren Einkommen mehr als 1.000 Euro mehr, als Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifvertrag. Den erheblichen Lohnkostennachteil, den tarifgebundene Unternehmen gegenüber Unternehmen ohne Tarifvertrag haben, lässt sich im Rahmen eines Bieterwettbewerbes um öffentliche Aufträge nur durch umfassende Tariftreuevorgaben ausgleichen.

Für die Aufnahme von Tariftreueregelungen in das Brandenburgische Vergabegesetz konnte sich die Kenia-Koalition leider noch nicht erwärmen.

Zum Gesetzentwurf; zum Mitschnitt der Rede.

Statt kraftvoller Schritt nur zaghaftes Tippeln

Sebastian Walter

Der Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll in Brandenburg zum 1. Mai auf 13 Euro pro Stunde steigen. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Sebastian Walter:

Nach langen Ankündigungen und nur durch den Druck der Linksfraktion hat sich die Koalition nun endlich auf eine Vergabegesetz verständigt. Wir begrüßen die Erhöhung auf 13 Euro ausdrücklich, aber wie so oft ist es nur Fassade. Jeder dritte Brandenburger arbeitet im Niedriglohnsektor und der Durchnittslohn liegt immer noch knapp ein Viertel unter Westlohn. Die Landesregierung erhöht zwar den Vergabemindestlohn, aber weicht ihn auf.

Denn dass die Mindestlohn-Regelung bei Liefer- und Dienstleistungen künftig erst ab 5.000 Euro und bei Bauleistungen erst ab 10.000 Euro Auftragsvolumen gilt, bedeutet: Der Mindestlohn gilt nun für deutlich weniger Menschen als bisher. Der Schlüssel zu wirklich guten Löhnen ist und bleibt ein Tarifvertrag. Deshalb ist es völlig unverständlich, warum die Keniakoalition sich von ihren eigenen Zielen verabschiedet.

Unser Gesetzentwurf hätte für armutsfeste Löhne der Beschäftigten und bessere Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gesorgt. Das nun geltende Vergabegesetz ist somit kein kraftvoller Schritt, sondern zaghaftes Tippeln.

Anhörung bestätigt: Tariftreue schützt vor Altersarmut

Sebastian Walter

Heute hat der Brandenburger Wirtschaftsausschuss eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes“ in Verbindung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung durchgeführt. Zu den Ergebnissen erklärt der Fraktionsvorsitzende Sebastian Walter:

Gerade heute wurde bekannt: Erstmals seit 2007 sind die Reallöhne in Deutschland wegen der Corona-Krise deutlich gesunken. Der Einbruch ist heftig, selbst in der Finanzkrise stiegen die Gehälter. Deshalb ist ein höherer Vergabemindestlohn von 13 Euro pro Stunde wichtig, kann aber nur mit der von uns vorgeschlagenen Tariftreuebindung wirklich wirken.

So betrug der Lohnabstand zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Unternehmen in Brandenburg im Zeitraum von 2016 bis 2018 17,7 Prozent. Brandenburg hat mit einer Tariftreueregelung die Chance, auch bei der Förderung der Tarifbindung, zu einem bundesdeutschen Vorreiter zu werden. Damit könnten die Rechte der Beschäftigten gestärkt und die Arbeitsbedingungen deutlich verbessert werden. In diesem Sinn hat die Fraktion DIE LINKE ihren Gesetzentwurf vorgelegt, der sich darin von dem der Landesregierung unterscheidet.

Gut ein Drittel der Brandenburger Beschäftigten profitieren vom Vergabemindestlohn. Unser Gesetzentwurf sorgt für armutsfeste Löhne der Beschäftigten und bessere Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen. Brandenburg muss hier Vorreiter werden und kann es mit unserem Gesetzentwurf sein.

Geringe Löhne, kleine Renten, hohe Staatsausgaben, die anderswo fehlen – ein Teufelskreis, der endlich durchbrochen werden muss.