Die Landesregierung muss das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stärker achten

Marlen Block

Zum Umgang der Landesregierung mit dem Tesla-Protestcamp erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Brandenburg, Marlen Block:

„Das Protestcamp der Klimaschützerinnen in Grünheide ist offenbar ein Problem für das Innenministerium und soll deshalb verschwinden. So funktioniert das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aber nicht: Dank Artikel 8 des Grundgesetzes dürfen sich alle Deutschen ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen versammeln.

Nachdem das Protestcamp befristet genehmigt worden ist - ohne Hinweise auf besondere Gefahren - wurde nach dem Anschlag auf den Strommast durch eine extremistische Gruppierung der Umgang mit dem damit in keinem Zusammenhang stehenden Protest verschärft und die Räumung vorbereitet. Jetzt scheint es als sollen alle Behörden und Ministerien Gründe liefern, die es ermöglichen, die Auflagen gegenüber dem Protestcamp so zu verschärfen, dass sie im gerichtlichen Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu einer Verunmöglichung einer Versammlung an diesem Ort führen. So behauptete der Innenminister in der Ausschusssitzung schwere Eingriffe in den Boden, Baumfällungen, eine erhöhte Waldbrandgefahr, welche quasi ein Betretungsverbot der Wälder auslösen würde und eine konkrete Gefahr durch Kampfmunition mit Gefahr für Leib und Leben.

Das verwundert, denn diese Fläche wurde nach Auskunft des Landesbetriebs Forst vor mehreren Jahren dem Waldumbau unterzogen und mit schwerer Technik befahren. Wenn denn die Gefahr tatsächlich so hoch ist und diese Belastung bereits nach dem ersten Tesla B-Plan bekannt war, warum wurde für diese Fläche nicht sofort ein Betretungsverbot ausgesprochen?

Wie beim Umgang mit den Aktivistinnen und Aktivisten der ‚Letzte Generation‘ und bei deren forcierter Einstufung als kriminelle Vereinigung zeigt das Land Brandenburg ein überzogenes hartes Vorgehen gegen friedliche Proteste. Jedenfalls dann, wenn sie nicht aus möglichem Wähler*innenklientel der CDU stammen. Wir erwarten, dass die Landesregierung in Persona des Innenministers und der Justizministerin das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mehr achtet.“