14. Juli 2022
Newsletter Verkehrspolitik Nr. IV
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Liebe Leserinnen und Leser,
seit unserem letzten Newsletter im März ist viel passiert in unserem Land. Die Landesregierung hat eine Gesetzesänderung zur Finanzierung des kommunalen ÖPNV, einen Entwurf zum Landesnahverkehrsplan, sowie eine Potenzialanalyse für Radschnellverbindungen vorgelegt, während die Benzinpreise immer weiter stiegen und das bekannte Neun-Euro-Ticket eingeführt wurde.
Leider wurde auch in den vergangenen Monaten wieder einmal deutlich, wie visionslos und wenig ambitioniert Verkehrsminister Beermann ist. Er verpennt die Verkehrswende, verspielt Chancen und erfüllt noch nicht einmal die eigenen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag.
Über die konkreten, aktuellen Baustellen der Verkehrswende in unserem Land informieren wir Sie in diesem Newsletter. Selbstverständlich werden wir der Landesregierung auch während der parlamentarischen Sommerpause genau auf die Finger schauen und Kleine Anfragen stellen.
Der Newsletter kann individuell abonniert werden. Außerdem versenden wir ihn an Kontaktadressen von Vereinen, Einrichtungen und Initiativen, die auf deren jeweiligen Internetseiten öffentlich zugänglich sind. Gerne können Sie den Newsletter an weitere Interessierte weiterleiten. Wenn Sie ihn nicht mehr erhalten wollen, schicken Sie uns bitte eine kurze E-Mail.
Herzlich
Ihr Andreas Büttner, MdL Sprecher für Infrastruktur und Verkehrspolitik
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Fahrgäste zur Kasse gebeten: Bus- und Bahnfahren soll teurer werden
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Medienberichten zufolge sollen zum 1. Januar 2023 die Ticketpreise im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) um 5,6 Prozent steigen. Welche Tickets davon betroffen wären, ist bislang unklar. Begründet wird dies mit den allgemeinen Preissteigerungen der vergangenen fünf Jahre sowie den Preissprüngen bei Strom- und Kraftstoffpreisen. In diesem Zusammenhang ist das von der Bundesregierung beschlossene Neun-Euro-Ticket ein Schritt in die richtige Richtung, um Pendler:innen unbürokratisch zu entlasten.
Sollte die Fahrpreiserhöhung kommen, wäre das bereits die dritte Erhöhung in nur 4 Jahren. Teurere Tickets sind allerdings der völlig falsche Weg, denn sie sind unsozial und stehen dem Ziel einer ökologischen Verkehrswende im Weg. Doch offenbar macht sich der VBB schon jetzt Gedanken darüber, wie die vermeintlich entgangenen Einnahmen aufgrund des Neun-Euro-Tickets möglichst schnell wieder reingeholt und wie die steigenden Spritkosten kompensiert werden können.
Von der Landesregierung erwarte ich daher, sich gegen eine Preiserhöhung auszusprechen und sich stattdessen für die Fortführung des Neun-Euro-Tickets einzusetzen und anschließend ein 365-Euro-Jahresticket einzuführen.
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ÖPNV für 1 Euro am Tag: 365-Euro-Jahresticket ab 2023 umsetzen
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Die Verkaufszahlen sprechen für sich: innerhalb des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) wurden bis heute mittlerweile 1,9 Millionen Neun-Euro-Tickets verkauft, bundesweit mehr als 21 Millionen Tickets! Damit ist das Ticket ein voller Erfolg und es beweist, dass die Nachfrage immens ist, wenn es ein günstiges Angebot und unkomplizierte Tarife statt abschreckender, unklarer Tarifgrenzen gibt. Brandenburg ist Pendlerland Nummer 1 in Deutschland. Für zehntausende Familien in Brandenburg war das Ticket daher eine finanzielle Entlastung, wie auch für unzählige Menschen mit Jahres-Abo oder Monatsticket, die von der Rabattierung profitieren. Wieder anderen wurde es so überhaupt erst möglich, mal wieder Verwandte zu besuchen oder Ausflüge zu machen.
Ab 2023, also direkt im Anschluss an das Neun-Euro-Ticket, wollen wir daher ein 365-Euro-Jahrestickets für den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) einführen. Im Koalitionsvertrag wie auch in den Wahlprogrammen der Koalitionäre wird ein solches 365-Euro-Ticket auch angepriesen. Aber bis heute wurde die Einführung nicht einmal geprüft. Unser Antrag wurde leider abgelehnt.
Meinen Reden finden Sie hier: Teil 1 und Teil 2.
Den Antrag der Fraktion DIE LINKE finden Sie hier.
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Chance verspielt – Keine zusätzliche Entlastung für Pendler:innen zwischen Berlin und Brandenburg
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Innerhalb des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) wurde im Rahmen der Einführung des Neun-Euro-Tickets darüber diskutiert, den ÖPNV innerhalb der Berliner Tarifbereiche für Jahres-Abonnements für den gesamten Aktionszeitraum gänzlich kostenlos anzubieten. Doch dafür konnte keine Einigung erzielt werden. Wenn wir bedenken, dass täglich über 310.000 Menschen zwischen Berlin und Brandenburg pendeln, ist das mehr als nur bedauerlich. Hätte die Landesregierung die betroffenen Brandenburger Verkehrsunternehmen hier kurzfristig finanziell unter die Arme gegriffen, wäre auch die Ausweitung auf den Berliner Tarifbereich C möglich gewesen.
Hier weiterlesen.
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Koalition schiebt Barrierefreiheit im ÖPNV auf die lange Bank
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An vielen Orten Brandenburgs ist der Zugang zum ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Menschen und für Menschen mit Rollator, Kinderwagen, Fahrrädern oder Gepäck mit großen Hürden verbunden. Für Menschen im Rollstuhl sind viele Straßenbahnen sogar überhaupt nicht nutzbar. Und das, obwohl bereits 2013 gesetzlich festgelegt wurde, dass zum 1.1.2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV hergestellt sein muss. Um diesem Ziel schnellstmöglich näher zu kommen, braucht es umfassende Investitionen in Haltestellen, sowie in Busse und Straßenbahnen mit ebenerdigem Einstieg. Ohne die finanzielle Unterstützung des Landes können die dafür verantwortlichen kommunalen Aufgabenträger diese Aufgabe allerdings nicht stemmen.
Da die bisherige Förderung des Landes in diesem Jahr ausläuft, haben wir einen Entwurf zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes eingebracht, in welchem die finanziellen Zuweisungen an die Aufgabenträger geregelt sind. Nur so wäre die dringend benötigte Unterstützung der betroffenen Verkehrsunternehmen in Brandenburg, Frankfurt (Oder), Cottbus und auch in Woltersdorf bis ins Jahr 2030 sichergestellt. Ohne diese Gesetzesänderung gibt es dort keine Planungssicherheit und die Beschaffung barrierefreier Fahrzeuge wird zu einer erheblichen Herausforderung.
Obwohl sich die Koalitionsfraktionen sichtlich schwergetan haben, Gründe für eine Ablehnung unseres Gesetzentwurfes zu finden, haben sie ihn in 1. Lesung abgelehnt.
Hier finden Sie unseren Gesetzentwurf.
Meine Rede „Bus und Bahn – barrierefrei für alle“.
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Busse und Straßenbahnen deutlich unterfinanziert – Verkehrsministerium muss Expertise ernst nehmen
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Unseren Entwurf zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes (siehe Beitrag hierüber) hatte die Koalition unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass das ÖPNV-Gesetz gerade überarbeitet werde. Wir haben gewartet und sehen: die Landesregierung nutzt die Chance einer Anpassung im Gesetz gar nicht erst! Das Thema Inklusion bzw. Barrierefreiheit kommt wurde gar nicht erst angefasst. Aus diesem Grund haben wir unsere Vorschläge erneut eingebracht.
Anfang Mai stellte die Landesregierung ihre geplante Änderung des ÖPNV-Gesetzes vor: Rückwirkend zum 1.1.2022 erhöht das Land demnach die Mittel für die kommunalen Verkehrsunternehmen um einmalig 1,5 Prozent. Natürlich begrüße ich diese Erhöhung, allerdings war sie längst überfällig und ist vor dem Hintergrund der weiter steigenden Inflation absoluter Hohn und ein Tropfen auf den heißen Stein. Obwohl im Koalitionsvertrag eine jährliche Erhöhung um jeweils 1,5 Prozent versprochen wurde, zeigt die Koalition damit einmal mehr, was ihre Versprechungen wert sind.
Und das, trotz höherer Fahrgastzahlen und jährlich steigender Mittel vom Bund an das Land Brandenburg.
Während der Anhörung zur geplanten Gesetzesänderung im Infrastrukturausschusses (AIL) haben alle Anzuhörenden unsere Kritik am Gesetzentwurf der Landesregierung geteilt und unsere Forderungen unterstützt. Die umfängliche Stellungnahme des VDV war eine deutliche Klatsche für das Verkehrsministerium: notwendige Investitionen in den Öffentlichen Nahverkehr schiebt die Landesregierung in die Zukunft, während die kommunalen Verkehrsunternehmen, Landkreise und Städte immer mehr zahlen müssen.
Auch bei der Barrierefreiheit hat das Ministerium leider versagt und muss an seinen gesetzlichen Auftrag erinnert werden. Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollator, mit Kinderwagen oder Fahrrad, wird die Reise im ÖPNV leider auch zukünftig beschwerlich bleiben. Minister Beermann steht auf der Bremse und spart am falschen Ende – darin waren sich alle Anzuhörenden einig!
Dass die Kenia-Koalition zur Anhörung keine einzige Frage für die Anzuhörenden eingereicht hatte, belegt ihr Desinteresse oder ihre Angst vor peinlichen Antworten. Offenbar will sie ihr Schmalspur-Gesetz wieder möglichst geräuscharm durchwinken. Ich erwarte vom Ministerium allerdings, die fachliche Expertise ernst zu nehmen und im Gesetz entsprechend nachzubessern.
Den Gesetzentwurf der Landesregierung finden Sie hier.
Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE hier.
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Preisexplosion bei Kraftstoffen stoppen – Verbraucher:innen sofort entlasten
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Nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sind unter anderem die Preise für Benzin und Diesel durch die Decke gegangen. Die Mineralölkonzerne fahren riesige Gewinne ein und es sieht wieder einmal nach Preisabsprachen aus. Für hunderttausende Brandenburger:innen – 360.000 leben unter oder knapp an der Armutsgrenze – ist diese Situation zu einer großen Belastung geworden. Für immer mehr Menschen wird es damit zur täglichen Herausforderung, auch nur ansatzweise am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Und für die Pendler:innen im ländlichen Raum, wo es keine gute ÖPNV-Anbindung gibt, sind die momentanen Preise an der Zapfsäule mehr als nur beängstigend. Ebenso betroffen sind die unzähligen Unternehmen der Logistikbranche, der Landwirtschaft und auch die Tankstellenbetreiber an der deutsch-polnischen Grenze, die in den letzten Monaten existenzielle Ängste hatte. Selbst ambulante Pflegedienste oder auch die Tafeln können ihre wichtige, unersetzliche Arbeit kaum noch aufrechterhalten. Und zu guter Letzt sind es die Verkehrsunternehmen, die mit großen Sorgen in die Zukunft blicken.
Unserer Auffassung nach ist es die Aufgabe der Landesregierung, dafür Sorge u tragen, dass alle in Brandenburg gut leben können und niemand zurückgelassen wird. Daher haben wir die Landesregierung aufgefordert, selbst Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation schnell zu entschärfen, anstatt wieder nur darauf zu warten, dass die Probleme auf der Bundesebene für uns gelöst werden. Der Antrag wurde leider abgelehnt.
Den Antrag der Fraktion DIE LINKE finden Sie hier.
Meine Rede zu „Energiepreis-Explosion stoppen, Menschen entlasten“.
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Landesnahverkehrsplan: Koalition schafft Linien ab und vertagt Reaktivierungen
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Mitte Mai hat das CDU-geführte Verkehrsministerium den Entwurf des Landesnahverkehrsplanes (LNVP) für die Jahre 2023-2027 vorgestellt. Auf 220 Seiten beschreibt das Ministerium mit blumigen Worten, was in der Vergangenheit erreicht und in Zukunft denkbar wäre. Der LNVP zeigt allerdings auch, was wir lange befürchtet hatten: das Verkehrsministerium hat gar kein Interesse daran, ländliche Regionen besser anzubinden und Strecken bzw. Haltestellen endlich zu reaktivieren. Für die nächsten Jahre heißt es nur: Prüfen, prüfen und nochmals prüfen. Ob es bis 2030 auch nur eine einzige Reaktivierung geben wird, steht damit in den Sternen. Leider folgt das Ministerium der völlig falschen Devise: nur dort, wo es bereits eine hohe Nachfrage gibt, lassen wir Bus und Bahn fahren.
Andersherum wäre es richtig! Denn damit Menschen ihr Auto überhaupt stehen lassen können, muss die Koalition das ÖPNV-Angebot ausbauen und anständig finanzieren.
Nachdem die Beteiligungsphase am 21. Juni 2022 endete, wertet das Ministerium nun die Eingaben der Bürger:innen, Verbände, Landkreise usw. aus. Ich erwarte vom Verkehrsministerium, dass ausnahmslos alle Vorschläge geprüft werden. Denn bereits bei der Aufstellung des Entwurfes wurden beispielsweise die Eingaben der Kreisverwaltung Spree-Neiße ignoriert. Das muss diesmal anders laufen. Zwar hat Minister Beermann versprochen, dass „nichts weggeworfen“ werde, im Fachausschuss sagte er allerdings auch: „Das Thema Transparenz nehmen wir mal mit, das muss man mal sehen.“ Vor diesem Hintergrund werden wir auch die nächsten Wochen kritisch nachfragen und darauf drängen, dass alle Eingaben – auch die telefonischen oder postalischen – evaluiert und transparent veröffentlicht werden, damit die Aufstellung des LNVP nachvollziehbar von statten geht.
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RB 63 wird eingestellt – Infrastrukturministerium hängt ganze Region ab
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Erst erklärte uns der Verkehrsminister gebetsmühlenartig, dass wir die Ergebnisse des Probebetriebs der RB 63 abwarten müssen, doch dann war die Katze aus dem Sack: in der 68. Sitzung des Landtages bestätigte der Staatssekretär Rainer Genilke (CDU), dass im Dezember 2022 die Linie RB 63 (Templin-Joachimsthal) eingestellt werden soll. Und das, obwohl im Landesnahverkehrsplan noch suggeriert wird, dass das Schicksal der RB 63 noch gar nicht besiegelt sei. Nun schiebt das Ministerium die niedrigen Fahrgastzahlen vor. Natürlich sind die Zahlen wegen Corona sehr niedrig, aber das scheint dem Ministerium zu pass zu kommen.
Die betroffenen Kommunen entlang der Strecke haben wieder und wieder auf die Wichtigkeit dieser Linie hingewiesen, aber das ist der Landesregierung offensichtlich egal. Für die Menschen in Templin und Eberswalde bedeutet das nichts Gutes – sie werden abgehängt. Wieder hat die Landesregierung hier eine Chance verspielt. Statt dieser rückschrittlichen Verkehrspolitik braucht es endlich eine bessere Anbindung der ländlichen Regionen. Andernfalls gibt es gar keine Alternativen zum Auto.
Im vergangenen Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanen haben wir, gemeinsam mit BVB/FREIE WÄHLER, ein Fachgespräch zum Thema beantragt. Dieses wurde leider von der Koalition abgelehnt. Mittels Minderheitenrecht konnten wir wenigstens eine Anhörung durchsetzen. Leider hat die Koalition keiner mündlichen, sondern nur einer schriftlichen Anhörung zugestimmt, mit dem Argument, dass wir laut Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg (§81) kein Recht auf eine mündliche Anhörung hätten. Schriftliche Stellungnahmen verhindern es allerdings, nachzufragen und kritische Fragen stellen zu können. Um das Recht auf eine mündliche Anhörung im Ausschuss doch noch durchzusetzen und die diesbezüglich strittige Auslegung der Geschäftsordnung klären zu lassen, werden wir Klage vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg einreichen.
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Neun-Euro-Ticket: Studierende sofort entlasten
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Die drastisch gestiegenen Preise für Energie, Wohnen, Lebensmittel und vieles mehr treffen Menschen mit geringen Einkommen besonders hart. Darunter sind auch zehntausende Studierende in Brandenburg. Erst kürzlich offenbarte eine Studie der Paritätischen Forschungsstelle, dass bereits vor der Pandemie 30 Prozent der Studierenden von Armut bedroht waren. Das von der Bundesregierung beschlossene Neun-Euro-Ticket ist ein kurzfristiger, erster Schritt, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zumindest abzufedern. Gut ist, dass das Semesterticket der Brandenburgischen Hochschulen als Neun-Euro-Ticket anerkannt wird. Problematisch ist nur, dass die Studierenden ihre Semestertickets, je 200 Euro, bereits bezahlt haben. Die Rückerstattung des zu viel gezahlten Beitrages soll nun erst im September erfolgen.
Mit der Abwicklung wurden zudem die jeweiligen Hochschulverwaltungen bzw. Studierendenvertretungen beauftragt, auf die allein für die Rücküberweisungen immense Kosten zukommen. Mit dieser Aufgabe sind sie nicht nur finanziell, sondern auch personell überfordert. Mit der aktuellen Personallage im Semesterticketbüro des AStA der Uni Potsdam könnte die Rücküberweisung beispielsweise bis zu vier Jahren dauern.
Nachdem die meisten Studierenden weder vom Heizkostenzuschuss, noch von der Energiepauschale profitierten, muss wenigstens hier unbürokratisch und schnell gehandelt werden.
Wir haben die Landesregierung daher aufgefordert, sich mit Nachdruck beim Bund dafür einzusetzen, die notwendigen Mittel sofort an den Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) auszuzahlen, damit die Studierenden schnellstmöglich ihre Rückzahlungen erhalten können. Damit dies überhaupt möglich ist und die Studierenden nicht erneut das Nachsehen haben, sollte die Landesregierung außerdem die entstehenden Abwicklungs- und Verwaltungskosten übernehmen.
Unser Antrag wurde leider abgelehnt.
Hier finden Sie den Antrag.
Die Rede von Isabelle Vandre, hochschulpolitischer Sprecherin: Teil 1 und Teil 2.
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Verdopplung der Fahrgastzahlen im ÖPNV ist möglich – Landesregierung blockiert
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Am 14. Juni stellte die Landesgruppe Ost des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eine brisante Studie zur Finanzierung des kommunalen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Rahmen eines Parlamentarischen Abends vor. Wenn wir eine Verkehrswende wollen, müssen sich die Fahrgastzahlen in den kommenden Jahren in Brandenburg verdoppeln. Die zusätzlichen Kosten dafür werden laut Studie auf 120-144 Mio. Euro pro Jahr geschätzt. Davon entfielen 80 Mio. Euro auf die Landesregierung. Mit dieser Summe wäre es möglich, über den vielerorts prekären Status Quo hinauszukommen. Doch die Landesregierung geizt und bricht sogar die eigenen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag.
Minister Beermann muss endlich aufhören, die Landkreise und kreisfreien Städte mit diesen Herausforderungen allein zu lassen und gebetsmühlenartig auf den Bund zu verweisen.
Mit entsprechenden Änderungen im Landesnahverkehrsplan und im ÖPNV-Gesetz wären attraktive Angebote möglich. Der vorgelegte Plan sowie die geplanten Gesetzesänderungen durch die Landesregierung zeigen allerdings, dass es gar keinen politischen Willen für eine echte Verkehrswende gibt – weder in den Städten, noch im ländlichen Raum.
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Potenzialanalyse Radschnellwege – ernüchternde Aussichten
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Im Beschluss des Landtages „Den Radverkehr weiter ins Rollen bringen“ aus dem Juni 2020 wurde die Landesregierung aufgefordert, bis Ende 2020 eine Potenzialanalyse für Radschnellwege bzw. überregionale Radwege zu erstellen. Die Analyse wurde lang mit der Ausrede zurückgehalten, dass zunächst der Ressourcenbedarf sowie Auswirkungen auf bestehende Kapazitäten und Planungen geprüft werden müssten. Wie bei der Potenzialanalyse zu den Reaktivierungen von Bahnstrecken und Haltepunkten hat die Landesregierung auch hier Konkretes auf die lange Bank geschoben. Erst im Juni dieses Jahres wurde die leider ernüchternde 100-seitige Potenzialanalyse endlich vorgestellt: die meisten Radschnellwege sind nur 4-21 km lang und damit deutlich kürzer als in anderen Bundesländern. Nur 16 Routen sind es überhaupt wert, näher untersucht zu werden, da hier 2.000 Personen pro Tag zu erwarten sind. Die größten Streckenanteile dieser Routen befinden sich allerdings, mit einer Ausnahme (Falkensee-Spandau), in Berlin. Ganz anders als beim Bau von Straßen steht Minister Beermann auch hier weiterhin auf der Bremse: es soll zunächst einmal der weitere Ressourcenbedarf ermittelt und nächste Schritte im Lenkungskreis diskutiert werden. Außerdem soll es erst einmal weitere Kosten-Nutzen-Rechnungen geben.
Da Radschnellverbindungen eine neue, eigenständige Radwegekategorie darstellen, müssen diese zunächst in das Brandenburgische Straßengesetz aufgenommen werden. Wir werden darauf drängen, diese Änderung umgehend vorzunehmen.
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Kein Bahnhof vollständig barrierefrei – Landesregierung vernachlässigt Inklusion
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Wie auch bei Bus und Tram ist auch bei der Bahn noch längst keine vollständige Barrierefreiheit erreicht. Im Schienen-Personen-Nahverkehr (SPNV) betrifft dies insbesondere Fahrzeuge, Bahnsteige, Bahnhöfe und Haltepunkte von RE, RB sowie S-Bahn (u.a. stufenloser Zugang, Toiletten, Aufzüge, Fahrsteige, taktile Leitsysteme). Wie aus einer Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage hervorgeht, ist kein einziger Bahnhof der Deutschen Bahn in Brandenburg vollständig barrierefrei: bei jedem zweiten fehlt ein Fahrstuhl, es mangelt an Leitsystemen, und an mehreren Bahnhöfen sind manche Gleise überhaupt nicht barrierefrei erreichbar. Für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator heißt das im Klartext: sie müssen an benachbarten Stationen ihres Zielbahnhofes umsteigen, um dann zu einem anderen Gleis an ihrem eigentlichen Ziel zurückzufahren! Derartige Umwege sind beschämend, rücksichtslos und den Betroffenen absolut nicht zuzumuten. Auch für blinde Menschen bleibt das Reisen unter diesen Umständen extrem beschwerlich.
Anstatt endlich mehr Fördermittel für die Barrierefreiheit bereitzustellen, wartet das zuständige Ministerium hier mal wieder auf den Bund. Und auch beim Thema Toiletten ruht sich das Land auf dem Engagement Anderer aus – auf dem der Kommunen oder privater Anbieter. So sieht keine politische Verantwortung und Daseinsvorsorge aus.
Wenn es im bisherigen Tempo weitergeht, sind die Bahnhöfe und Haltepunkte in unserem Land im Jahr 2035 erst „weitreichend“ barrierefrei – eine vollständige Barrierefreiheit im SPNV und damit echte Inklusion steht in den Sternen. Tesla-Tempo wäre notwendig – oder geht das nur bei Milliardären?
Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage.
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Güter auf die Schiene – Ein Fachgespräch zum Schienengüterverkehr
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Da die Nachfrage aus der Logistik für einen schienengebundenen Güterverkehr riesig ist und in Zukunft sogar noch zunehmen wird, und wir hier große Chancen für das Land Brandenburg sehen, haben wir ein Fachgespräch zum Thema Schienengüterverkehr (SGV) auf die Tagesordnung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesentwicklung (AIL) gesetzt. Vor diesem Hintergrund tagte der Ausschuss am 12. Mai 2022 auf dem BahnTechnologie Campus in Wustermark, einem historischen und zugleich zukunftsweisenden Standort. Die Anzuhörenden wiesen dabei unmissverständlich auf die Versäumnisse der Landesregierung hin.
Die größten Herausforderungen können Sie hier nachlesen: Güter auf die Schiene.
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Fahrzeugflotte der Landesverwaltung und Regierung – kaum umweltfreundliche Antriebe
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In einer Kleinen Anfrage wollte ich wissen, ob der Fuhrpark der Verwaltung sowie Landesregierung mittlerweile umweltfreundlicher geworden ist. Die Antwort zeigt, dass es auch hier deutlichen Nachholbedarf gibt: von insgesamt 3.410 Dienstfahrzeugen haben lediglich 21 einen reinen Elektromotor, 98 Prozent der Fahrzeuge tanken weiterhin Diesel oder verbrennen Benzin. Aufgrund der Größe der Fahrzeuge liegt der durchschnittliche CO2-Ausstoß pro Kilometer bei ca. 156 Gramm und ist damit noch immer sehr hoch. Innerhalb der letzten neun Jahre wurden nur 56 Fahrzeuge mit alternativen Antrieben angeschafft – Hybridfahrzeuge eingeschlossen. Das entspricht einem Gesamtanteil von nur 2 Prozent. Bei der Landespolizei sind sogar 98,7 Prozent aller Fahrzeuge weiterhin Verbrenner.
Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung.
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