Winterwelle der Pandemie trifft Obdachlose besonders hart

Armut

Die Situation für Menschen, die von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind, wird durch die Corona-Pandemie verschärft. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Sebastian Walter:

Auch in Brandenburg steigt die Anzahl der Obdachlosen. Gradmesser dafür ist der Andrang in den entsprechenden Einrichtungen. Die genaue Anzahl der betroffenen Menschen sucht man allerdings vergeblich in den Statistiken des Landes.

Die Corona Pandemie hat die Situation dieser bedürftigen Menschen verschärft. Sie zählen zu der besonders gefährdeten Personengruppe. Häufig leiden sie unter nicht behandelten Vorerkrankungen und sind aufgrund ihrer Obdachlosigkeit physisch und psychisch geschwächt. Ihre Unterbringung erfolgt meist in Mehrbettzimmern. Küchen, Duschen und Toiletten sind Gemeinschaftseinrichtungen, die von allen Betroffenen genutzt werden. Selbst beim besten Willen ist eine Einhaltung der Abstandsregeln kaum möglich – auch bei geringerer Belegung der Unterkünfte.

Die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung deshalb mit einem Antrag zur nächsten Landtagssitzung auf:

  1. für die Kommunen ein Sofortprogramm für die Unterbringung von wohnungs-und obdachlosen Menschen in Ersatzunterkünften wie in Hotels und Pensionen o.Ä. oder Wohnungen aufgrund der durch Corona veränderten Bedingungen aufzulegen. Darin sind die gestiegenen Mehrbedarfe wie Miet- und Ausstattungskosten, Betriebskosten auf Antrag und gegen Nachweis zu erstatten. Außerdem ist zu gewährleisten, dass ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen, um die Obdachlosen schnell unterzubringen. Bei allen Maßnahmen sind die Träger der Obdachlosenhilfe mit ihren Erfahrungen einzubeziehen;
  2. die zeitweilige Unterbringung wohnungs- und obdachloser Menschen mit verbesserter sozialer Beratung zu kombinieren, um diese dabei zu unterstützen, ihre Wohn- und Lebenssituation dauerhaft zu verbessern;
  3. den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bis zum 31.01.2021 über die umgesetzten Maßnahmen zur Unterstützung von wohnungs-und obdachlosen Menschen sowie den Hilfeeinrichtungen zu unterrichten sowie einen entsprechenden Bericht vorzulegen;
  4. weiterführende Maßnahmen und Konzepte für eine Vermeidung beziehungsweise Rückkehr aus der Wohnungs-und Obdachlosigkeit zu entwickeln und dazu dem Aus-schuss bis zum 30.04.2021 zu berichten und umzusetzen.