Überfällig und unvollendet

Marlen Block

Zu der heute im Bundestag beschlossenen Streichung des § 219 a StGB "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" erklärt die rechtspolitische Sprecherin Marlen Block:

Die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch war überfällig. Ich bin froh, dass der langwierige Kampf von Aktivist*innen, Betroffenen und Politiker*innen endlich Erfolg hat.  Der § 219a StGB kriminalisierte Ärztinnen und Ärzte auch dann, wenn sie lediglich seriöse Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen angeboten haben.

Mit der nun endlich gestrichenen Regelung wurden ungewollt Schwangere regelrecht daran gehindert, sich sachlich zu informieren. Stattdessen gab falsche und unvollständige Angaben von verschiedenen Seiten, auch von fundamentalistischen Abtreibungsgegnern. Der Druck auf Frauen und Mädchen in dieser so persönlichen Entscheidung muss aufhören und die Kriminalisierung der Abtreibung in Gänze beendet werden.

DIE LINKE fordert deshalb weiter, dass Schwangerschaftsabbrüche gänzlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden und auch § 218 StGB abgeschafft wird.