Stübgens Gesetzentwurf gefährdet Frauen und rechtsstaatliche Grundsätze!

Marlen Block

Zu den Plänen von Innenminister Stübgen, häuslicher Gewalt durch den Ausbau polizeilicher Befugnisse zu begegnen, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Brandenburger Landtag Marlen Block:

„DIE LINKE lehnt den Entwurf des Innenministeriums für ein Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ab. Dieser enthält allein Maßnahmen zur Strafverfolgung, die weit über das rechtsstaatlich Zulässige hinausgehen und den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt sogar gefährden.

Innenminister Stübgen geht es mit dem Gesetzentwurf im Wesentlichen um einen deutlichen Ausbau polizeilicher Befugnisse. Das trifft bei der Videoaufzeichnung mittels Bodycams in Wohnräumen genauso zu, wie bei dem grundrechtsintensiven wie zwecklosen Einsatz elektronischer Fußfesseln für sogenannte Gefährder. Die Erfahrungen mit letzteren zeigen vielmehr, dass sich Gewalttaten damit gerade nicht verhindern lassen.

Richtig ist es, die Auflagen für solche Täter bei Platzverweisungen, Wohnungsverweisungen und Rückkehrverboten konsequent umzusetzen und den Opfern häuslicher Gewalt zu helfen, sich aus dem gewalttätigen Umfeld zu lösen. Das erreicht man aber nicht über polizeiliche Befugnisse.

Für sehr bedenklich halten wir die Idee, Ärztinnen und Notfallsanitäterinnen von der Schweigepflicht zu entbinden, denn diese Schweigepflicht schützt vor allem die Gewaltbetroffenen. Wenn diese sich nicht mehr vertrauensvoll an Ärztinnen wenden können, wird es unter Umständen noch mehr Opfer häuslicher Gewalt geben, die auf dringende ärztliche Hilfe aus Angst verzichten. Sie können dann auch keinerlei andere soziale Hilfe bekommen.

Die Strafverfolgung der Täter ist nur ein kleiner Baustein im Hilfesystem für Frauen vor sexualisierter und anderer Gewalt und das Polizeigesetz gibt keine gesellschaftliche Antwort auf das eigentliche Problem.“