Aus den wohnungspolitischen Ideen der 1920er lernen: Wohnraumversorgung in öffentlicher Hand organisieren und Mieter:innenschutz stärken!

Isabelle Vandre

Morgen vor 100 Jahren, am 01.06.1923 wurde in der Weimarer Republik das erste Mieterschutzgesetz verkündet. Es entstand in Reaktion auf die unhaltbaren Wohnverhältnisse zum Beginn des 20. Jahrhunderts. Dazu erklärt die wohnungspolitische Sprecherin Isabelle Vandre:

Ein Blick in die Geschichte zeigt: Wohnraummangel, steigende Mieten und Verdrängung sind keine neuen Phänomene. Wollen wir diese Probleme lösen, müssen wir aus den politischen Antworten in der Vergangenheit lernen - insbesondere aus den 1920er Jahren.

In der Weimarer Republik wurde heute vor genau 100 Jahren das erste Mieterschutzgesetz verkündet. Dieses Gesetz war Teil einer wohnungspolitischen Strategie, mit der auf den Wohnungsmangel und die katastrophalen Lebensbedingungen reagiert wurde. Ziel war die Organisation des Wohnens in öffentlicher statt in privater Hand. Neubautätigkeiten wurden von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mit Hilfe neu gegründeter gemeinwirtschaftlicher Bauhütten errichtet. Es wurde ein Mietenstopp verhängt und der Staat finanzierte die Wohngebäude als Teil öffentlicher Infrastruktur.

Diese Politik schob der gewinnorientierten Wohnungswirtschaft einen Riegel vor und genau diesen brauchen wir im Jahr 2023 wieder. Nur eine konsequente Veränderung des Wohnungsmarktes wird dabei helfen, die sich wiederholenden Wohnungsprobleme zu lösen. Dazu gehört, dass Spekulation beendet, eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit eingeführt und in dauerhaft gesicherten sozialen Wohnraum investiert wird.