Auch Geflüchtete aus der Ukraine brauchen Migrationssozialarbeit!

Andrea Johlige

Zum eingereichten Gesetzentwurf der Fraktion Die LINKE zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, erklärt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Brandenburg, Andrea Johlige:

„Durch Nachfragen der Linksfraktion zum Haushaltsplanentwurf beim Ministerium für Soziales und Integration wurde bekannt, dass Geflüchtete aus der Ukraine aufgrund des neu geschaffenen Status nach §24 Aufenthaltsgesetz nicht zu den Anspruchsberechtigten für die Migrationssozialarbeit II gehören. Auch Ukrainerinnen und Ukrainer haben jedoch Unterstützungsbedarf, um in Deutschland Fuß zu fassen. Auch sie brauchen Migrationssozialarbeit!

Die Migrationssozialarbeit für anerkannte Flüchtlinge wird für bis zu drei Jahre nach dem Statuswechsel gewährt. Dieses wichtige Integrationsinstrument wurde geschaffen, um denjenigen, die dauerhaft im Land bleiben, die Integration in Schule, Bildung und Arbeit zu erleichtern. Das Land finanziert dafür aktuell ca. 200 Stellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die diese flexibel überall dort einsetzen können, wo besondere Bedarfe durch Geflüchtete entstehen. So werden die Stellen beispielsweise zur Verstärkung der Schulsozialarbeit an Schwerpunktschulen, bei der Integration in Ausbildung und Arbeit, für zusätzliche Beratungsangebote oder auch in Frauenhäusern eingesetzt.

Gleichzeitig dürfen die Kommunen nicht mit der Integration der Flüchtlinge aus der Ukraine allein gelassen werden. Deshalb fordern wir als Linksfraktion die Ausweitung der Anspruchsberechtigung der Migrationssozialarbeit II auf all jene, die einen Aufenthaltsstatus nach §24 Aufenthaltsgesetz erlangt haben.

Nach unseren Berechnungen würde dies einen Stellenaufwuchs von ca. 180 Stellen landesweit bedeuten. Dazu legen wir einen Gesetzentwurf vor. Dieser sieht außerdem vor, die Migrationssozialarbeit II zu verstetigen, um den Kommunen, den Trägern und den Migrationssozialarbeiter*innen Planungssicherheit zu geben und die entstandenen Integrationsstrukturen dauerhaft zu sichern.“

Zum kompletten Gesetzentwurf hier lang: Gesetzentwurf für ein drittes Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes (brandenburg.de)!