Wahllokale zur Bundestagswahl im eigenen Ort erhalten!

Andreas Büttner

Wir wollten mit einem Antrag erreichen, dass bei der Bundestagswahl am 26. September auch in kleineren Orten Wahllokale so wie bisher eingerichtet werden. Hintergrund ist, dass das Land den Kommunen dringend empfohlen hat, nur Wahllokale mit mehr als 250 Wahlberechtigten zu eröffnen. Dies könnte in Brandenburg etwa 1.000 der rund 3.800 Wahlbezirke der vergangenen Landtagswahl betreffen. Denn nach dem Bundeswahlgesetz darf in Wahllokalen mit weniger als 50 abgegebenen Stimmen nicht mehr ausgezählt werden, weil die Geheimhaltung gefährdet sein könnte.

Durch eine hohe Zahl von zu erwartenden Briefwahlen wird dabei erwartet, dass es nur wenige Wählende am Wahlsonntag selbst geben wird. Gerade aber für ältere Bürger und mobilitätseingeschränkte Menschen wird es schwer sein, weit oder weiter entfernte Wahllokale zu erreichen, zumal am Wahlsonntag auf dem Land auch nur wenig Busse fahren. Und viele Menschen wollen auch ganz bewusst vor Ort wählen. Für sie sind geschlossene Wahllokale ein Zeichen für den weiteren Rückzug des Staates. Die erforderliche Geheimhaltung bei der Auszählung kann aus unserer Sicht so gewährleistet werden, wenn anschließend die Stimmen mehrerer Wahlbezirke zusammen ausgezählt werden. Die Koalition lehnte unseren Antrag ab und zeigte damit deutlich was sie vom Wahllokal im eigenen Ort hält.

Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede.