Schuldenbremse ist Zukunftsbremse - und gehört abgeschafft

Ronny Kretschmer

Die weiterhin anhaltende Corona-Pandemie, der Klimawandel, die Digitalisierung, die Sicherung der Daseinsvorsorge und die Auswirkungen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine – all das sorgt für große Veränderungen im Land Brandenburg. Um Gesellschaft und Wirtschaft zu modernisieren, die Klimaziele zu erreichen und den sozialen Zusammenhalt zu fördern, muss das Land Brandenburg und seine Kommunen endlich in die Zukunft investieren und soziale Krisen abfangen. Denn insbesondere die Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen stehen enorm unter Druck. Gerade in diesen Krisenzeiten zeigt sich aber wiederholt, dass die Schuldenbremse ein untaugliches Instrument der Finanzpolitik ist, weil sie die notwendige auskömmliche Finanzierung von sozialen und investiven Ausgaben im Wege steht.

Wenn dagegen global agierende Konzerne zu Sozialfällen werden oder es um zusätzliche Rüstungsausgaben geht, wie es die Bundesregierung mit ihrem100 Mrd. Euro Fonds aktuell plant, dann lässt sich die Schuldenbremse sehr wohl umgehen. Ehrlicher ist es also, die Schuldenbremse wieder abzuschaffen. Und genau das forderten wir mit unserem Antrag „Schuldenbremse ist Zukunftsbremse und gehört abgeschafft“. Weil dies nicht von heute auf morgen passieren wird, wollten wir zugleich, dass die Landesregierung aufgrund der zusätzlichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine für den kommenden Doppelhaushalt 2023/2024 und dem damit verbundenen zusätzlichen Finanzbedarf erneut eine Notlage feststellt, umso einerseits zusätzliche Maßnahme durch die Aufnahme von Krediten ausfinanzieren zu können und andererseits nicht den bestehenden Konsolidierungsdruck durch Kürzungen und Einsparungen im Sozialbereich vornehmen zu müssen.

Um diesen zusätzlichen finanziellen Handlungsspielraum schon 2022 zu bekommen, hatten wir parallel einen Gesetzentwurf zur Öffnung des Sondervermögens „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ vorgelegt. 500 Mio. Euro wurden in dieses Sondervermögen zusätzlich von der Landesregierung geparkt. Bisher ist aus dem Sondervermögen nur die Finanzierung von Abwehrmaßnahmen von corona-bedingten Folgen möglich. Wir wollten deshalb die im Sondervermögen vorhandenen finanziellen Mittel auch für die Abfederung der Auswirkungen der Folgen des Krieges in Ukraine im Land Brandenburg nutzen und deshalb den Zweck des Sondervermögens anpassen. Die Koalition hat beide Initiativen abgelehnt.

An unserer Auffassung ändert dies allerdings nichts: Die Schuldenbremse ist volkswirtschaftlich völliger Blödsinn und hochgradig schädlich. Sie bedient sich der populistischen Logik, Schulden seien schlecht und um jeden Preis abzubauen. Aus Schulden kann man sich aber nicht heraus sparen. Man muss aus ihnen herauswachsen. Die Schuldenbremse verhindert das. Stattdessen schreibt sie Spar- und Kürzungszwänge im Grundgesetz fest.

Zum Gesetzentwurf, zum Antrag, zum Mitschnitt der Rede.