Oppositionsrechte: Was interessieren uns Eure Probleme!

Thomas Domres

Arroganz der Macht sind wir von der SPD seit 30 Jahren gewöhnt. Innerhalb kürzester Zeit nach der Wahl haben sich CDU und GRÜNE von diesem „Virus“ anstecken lassen. Während wir uns in der Vergangenheit bemüht haben, Rechte von parlamentarischen Minderheiten zu achten, kommt das den drei jetzigen Koalitionsfraktionen nicht in den Sinn; im Landtag redete zum Antrag von LINKEN und Freien Wählern gar nur einer für die Koalition, Daniel Keller von der SPD.

Mit unseren Änderungen zur Geschäftsordnung (GOLT) forderten wir, dass Fraktionen, die weniger als in Fünftel der Mitglieder des Landtages haben, zusätzliche Rechte eingeräumt werden.  Denn ein Fünftel – das ist das Quorum, das die GOLT in bestimmten Fällen für die Wahrnahme von parlamentarischen Rechten bestimmt, z.B. für die Einberufung von Sondersitzungen von Ausschüssen oder die Durchsetzung von Anhörungen zu einem überwiesenen Gesetzentwurf in einem Ausschuss.

Thomas Domres hat deutlich gemacht, dass die jetzige Geschäftsordnung nicht nur die Rechte der Opposition in entscheidenden Fragen beschneidet, sondern gepaart mit der Nichtnutzung ihrer Rechten durch die Koalitionsfraktionen in Brandenburg dazu führt, dass keine wirkliche parlamentarische Beratung wie in anderen Landesparlamenten stattfindet. Beispiel Medienstaatsvertrag - wir als kleine Fraktion konnten keine Anhörung durchsetzen und die Koalition wollte einfach keine Anhörung. Stichwort „Fachgespräch zum Infektionsschutzbeteiligungsgesetz“ - der Einzige, der Fragen an die Sachverständigen stellte, war Thomas Domres.

Und eines darf gerade angesichts der Rede von Daniel Keller nicht vergessen werden: Während der Deutsche Bundestag seine Geschäftsordnung anpasste, als CDU/CSU und SPD rund 80 Prozent der Abgeordneten stellten, betrachtet der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD unseren Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung als Zumutung. Man könne ja wohl – so Keller - die Geschäftsordnung nicht immer ändern, wenn da mal kleinere Gruppen von Abgeordneten ohne entsprechende Rechte im Parlament sitzen. Doch, das kann man, ja muss man: Und der Landtag Brandenburg hat genau vor diesem Hintergrund 2016 Geschäftsordnung und Fraktionsgesetz angepasst. Allerdings erst, nachdem die Gruppe BVB/Freie Wähler ein entsprechendes Urteil beim Verfassungsgericht erstritten hatte!

Wir bleiben dran: Die heutige Debatte war nicht die letzte. Da kann die Koalition gewiss sein.

Zum Mitschnitt der Rede.