Linksfraktion begrüßt Gesetzentwurf zur Polizeibeauftragten

Marlen Block

Im Koalitionsvertrag war die Einführung eines oder einer Polizeibeauftragten vorgesehen, wenn auch nur mit eingeschränkten Befugnissen. Deshalb hatten wir im Dezember 2020 einen eigenen Gesetzentwurf für einen Polizeibeauftragten eingebracht, der unabhängig als Ansprechpartner für Menschen außerhalb, aber auch innerhalb der Polizei fungieren sollte. In den Ablehnungsreden kündigte die Koalition im April 2021 einen eigenen Gesetzentwurf an, der jetzt debattiert werden konnte.

Der jetzt beratene Gesetzentwurf ist erfreulich nah an dem, was wir als Linke vorgelegt hatten. Es soll eine Polizeibeauftragte sein, die über eine hohe Durchsetzungsfähigkeit verfügen soll, unabhängig und beim Landtag angesiedelt ist und über verschiedene eigene Ermittlungsbefugnisse verfügt. Aus unserer Sicht braucht es eine solche Institution, als Maßnahme zur Stärkung des Vertrauens in unsere Polizei. Und Vertrauen braucht es vor allem in diesem sensiblen Bereich staatlichen Handels. Denn die Polizei steht als Trägerin des Gewaltmonopols in einem besonderen öffentlichen Fokus, und muss einer besonderen internen, aber vor allem auch einer externen Kontrolle unterliegen.

Dabei stellt DIE LINKE die Arbeit der Polizei nicht unter einen Generalverdacht. In der Polizei arbeiten besonders viele Menschen, die sich mit Ihrem Beruf identifizieren, sich Ihrer gesellschaftlichen Aufgabe bewusst sind und für diese Verantwortung ein hohes persönliches Risiko und Einschränkungen im Privatleben durch Schichtdienst und eine starke körperliche und psychische Belastung in Kauf nehmen. Aber immer noch werden mehr als 98 Prozent aller Ermittlungsverfahren gegen Polizist:innen in der Bundesrepublik eingestellt; auch hier in Brandenburg mussten wir einige Verfahren in den vergangenen Jahren feststellen. Zudem gibt es immer wieder Beschwerden über das Verhalten von Polizeibeamten, etwa bei Demonstrationen.

Und so soll diese Polizeibeauftragte vorurteilsfrei und sachlich Informationen sicherstellen, mögliches Fehlverhalten untersuchen und Lösungen vorschlagen und dabei auch Polizeibeamt:innen zur Verfügung stehen. Damit schafft man Vertrauen in staatliches Handeln. Der Gesetzentwurf ist an den Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen worden.

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