Härtefallhilfen müssen betroffene Unternehmen erreichen

Sebastian Walter

Die Auflage eines Corona-Härtefallfonds steht mit der heutigen Bewilligung durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen nichts mehr im Weg. Insgesamt stehen dem Land Brandenburg 45,28 Mio. EUR – jeweils zur Hälfte finanziert vom Bund und dem Land Brandenburg – zur Verfügung, um in der Regie des Landes gezielt diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die bisher durch jegliches Förderraster gefallen sind, weil sie bestimmte Kriterien nicht erfüllen oder nur knapp verfehlen. 

Um diese Einzelfallentscheidungen nicht der Exekutive allein zu überlassen, haben wir unseren Antrag „Corona-Härtefallfonds muss Förderlücken endlich schließen“ in den Landtag eingebracht. Aus unserer Sicht muss der Härtefallfonds neben den Mischunternehmen auch die Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer sowie die Soloselbständigen berücksichtigen. Viele Mischunternehmen, wie z.B. Fitnessstudio mit Physiotherapie, Bäckereien/Konditoreien mit Cafébetrieb oder Brauereigaststätten usw., liegen aufgrund von vergleichsweise geringer Umsatzerzielung durch den offenen Unternehmensteil über der Schwelle einer bisherigen Fördermöglichkeit und haben bisher nicht einen einzigen Cent an Unterstützung durch den Staat bekommen. Viele betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer wissen nicht mehr, wie sie aus ihren Hartz-IV-Einkünften Miete, Krankenkasse und Lebenshaltungskosten bezahlen sollen. Auch die Nichtberücksichtigung von kommunalen Unternehmen, wie z.B. die Therme in Bad Saarow, bei der Überbrückungshilfe III ist nicht nachzuvollziehen. Es ist reinweg aberwitzig, dass privatwirtschaftlich geführte Bäder unterstützt werden – aber die Kommunen auf ihre Kosten sitzen bleiben.

Obwohl die Regierungsfraktionen ihre Unterstützung bei der Umsetzung des Härtefallfonds zu sagten, wurde unser Antrag abgelehnt. Wir werden aber weiterhin Druck machen, damit alle von der staatlich angeordneten Schließung betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer nicht um Almosen betteln müssen sondern eine angemessene Entschädigung bekommen.

Mit unserm Antrag „Einsatz einer flächendeckenden elektronischen Kontaktnachverfolgung in Brandenburg prüfen“ wollten wir erreichen, dass auch in Brandenburg eine digitale Kontaktnachverfolgung auf die Tagesordnung kommt. Die digitale Kontaktnachverfolgung gilt neben dem Impfen und den Schnelltests als einer der Schlüssel zur Lockerung von Corona-Maßnahmen und auch zur Entlastung der Gesundheitsämter. Darüber hinaus könnte sie die datenschutzrechtlich fragwürdigen Gästelisten in Restaurants und Einzelhandelsläden ablösen. Während andere Bundesländer, wie z.B. Mecklenburg-Vorpommern, bereits konkrete Schritte in Richtung flächendeckender Umsetzung einer digitalen Kontaktverfolgung unternommen haben, lehnte die Kenia-Koalition unseren Handlungsauftrag an die Landesregierung ab. Die Gesundheitsministerin kündigte dagegen an, dass die Gesundheitsämter an die „Luca-App“ angeschlossen werden sollen.

Zum Antrag Härtefallfonds, zum Antrag Nachverfolgung; zum Mitschnitt der Rede.