Bezahlbaren Wohnraum für Studierende besonders fördern

Isabelle Vandre

Wenn wir es ernst meinen mit der Chancengerechtigkeit in der Bildung, müssen wir dafür sorgen, dass der finanzielle Hintergrund der Eltern nicht ausschlaggebend dafür ist, welchen Bildungsabschluss junge Menschen erzielen. In Bezug auf das Studium bedeutet das neben dem Abbau direkter finanzieller Hürden – wie versteckter Studiengebühren – insbesondere die soziale Lage der Studierenden in den Blick zu nehmen. Und hier ist die Bezahlbarkeit des Wohnens ein zunehmend ausschlaggebender Faktor. Doch bezahlbarer Wohnraum für Studierende in Brandenburg ist knapp. Während das Studierendenwerk in Frankfurt (Oder) 20 Prozent der Studierenden einen Wohnheimplatz anbieten kann, besteht im Versorgungsbereich des Studierendenwerks Potsdam mit einer Versorgungsquote von aktuell gerade einmal zehn Prozent dringender Handlungsbedarf.

Die Wohnraumsituation der Studierenden in der Landeshauptstadt Potsdam ist besonders prekär. Und das, obwohl das am 15. Mai 2019 vom Landtag verabschiedete Wohnraumfördergesetz Studierende als eine der wesentlichen Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Brandenburg benennt. Doch ist dieses Ziel weder in der Mietwohnungsbauförderrichtlinie vom 10. Oktober 2019, etwa durch verbesserte Konditionen für die Studierendenwerke zum Neubau von Wohnheimen, noch durch zusätzliche Mittel aus der sozialen Wohnraumförderung für die Schaffung studentischen Wohnraums konkretisiert worden.

Die Rahmenbedingungen der Studierendenwerke zur konkreten Ausgestaltung der Wohnheime sind nach wie vor fragil. Gegen den Widerstand der Regierungskoalition ist es nicht gelungen, verlässliche Standards im Haushaltsplan zu verankern. Was wir brauchen sind neben einer langfristigen, gesicherten Finanzierung auch die Definition von Bau- und Ausstattungsstandards, so wie andere Bundesländer sie bereits in Verordnungen geregelt haben. Die Erarbeitung einer speziellen Förderrichtlinie für das studentische Wohnen – in Ergänzung der bestehenden Mietwohnungsbauförderrichtlinie – würde den Auftrag des Wohnraumfördergesetzes erfüllen und Planungssicherheit für die Studierendenwerke beim Bau neuer Wohnheime schaffen. Damit wäre es möglich, potenzielle Flächen als Wohnheimstandorte zu identifizieren und schnellstmöglich weitere Bauprojekte auf den Weg zu bringen. Nur so kann auch Potsdam wenigstens die angestrebte Versorgungsquote von 20 Prozent erreichen.

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