Arbeitsgerichte erhalten - Gerechtigkeit muss nahe liegen

Marlen Block

Entgegen aller Proteste und ablehnenden Stellungnahmen hat die Justizministerin am Mittwoch ihren Gesetzentwurf zur Schließung der Arbeitsgerichtsstandorte Potsdam, Eberswalde und Senftenberg eingebracht.

Argumentiert wird dabei mit rückgängigen Zahlen, die weniger Richter und Angestellte an den bisherigen sieben Standorten erfordern. Dabei zeigen andere Bundesländer, dass solche kleinen Gerichte schneller und effektiver arbeiten. Ausgeblendet wird dabei auch die wirtschaftlich positive Entwicklung in den vergangenen Jahren und die aktuelle Pandemie, die Anpassungen zur Folge haben wird. Auch die vorgesehenen Gerichtstage und Rechtsantragsstellen an Amtsgerichten werden keinen Ersatz darstellen können.

Dabei gehören Arbeitsgerichte genauso wie Krankenhäuser zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darf durch die geplanten Schließungen nicht der Zugang zum Rechtsschutz erschwert oder vereitelt werden. Aus unserer Sicht besteht für diesen Gesetzentwurf keine Notwendigkeit und auch keine Eile. Die Arbeitsgerichte stehen durch die wirtschaftlichen Umbrüche, viele Altersabgänge, neue Großunternehmen und der Digitalisierung vor neuen Herausforderungen. Es herrschen dort keineswegs "paradiesische Zustände", wie die Justizministerin in der Debatte behauptete. Ein Zukunftsdialog mit den Beteiligten wäre der richtige Weg gewesen und nicht diese Bulldozer-Politik. Der Gesetzentwurf ist in den Rechtsausschuss überwiesen worden, die Anhörung zum Gesetzentwurf findet am 15. April statt.

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