13 Euro pro Stunde – ein Beitrag gegen Altersarmut!

Sebastian Walter

Zusammen mit der Kenia-Koalition haben wir die Erhöhung des Brandenburger Vergabemindestlohn auf 13 Euro beschlossen. Ohne unseren ständigen parlamentarischen Druck wäre es nicht gelungen, dass ab dem 1. Mai 2021 – am „Tag der Arbeit“ – in Brandenburg bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen 13 Euro pro Stunde gezahlt werden muss. Wahrlich eine gute Botschaft für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger die im Niedriglohnsektor arbeiten.Jede/r 3. Arbeitnehmer/in ist leider davon betroffen.Stundenlöhne, die unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Lohns liegen, gelten als Niedriglöhne. In Deutschland lag die Schwelle im Jahr 2018 auf Basis des sozio-ökonomischen Panels bei 11,21 Euro brutto pro Stunde. Etwa 43 Prozent aller Beschäftigten in Brandenburg verdienten 2018 weniger als 13 Euro pro Stunde. Ein Brandenburgischer Vergabemindestlohn von 13 Euro wird für eine Vielzahl von Beschäftigten zu höheren Löhnen und Einkommen führen. Zum Vergleich, das aktuelle Mindestentgelt bei der Vergabe in Brandenburg beträgt 10,85 Euro pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland sogar nur 9,50 Euro.

Mit der deutlichen Anhebung des Vergabemindestlohns in Brandenburg sind wir Vorreiter beim Kampf für existenzsichernde Löhne und einen Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherung. Zugleich würde Brandenburg damit teilweise die Defizite des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ausgleichen, der nach wie vor für viele Beschäftigte kein existenzsicherndes Einkommen ermöglicht.

Ein weiterer Baustein zur Verringerung von Niedriglöhnen ist für uns die Stärkung der Tarifbindung. Unser Gesetzentwurf beinhaltet die Einführung umfassender Tariftreuevorgaben, nach denen bei der Durchführung öffentlicher Aufträge Löhne entsprechend den in Brandenburg wirksamen Branchentarifverträgen gezahlt werden müssen. Hiermit würden die öffentlichen Körperschaften und Unternehmen in Brandenburg einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Tarifvertragssystems leisten. Warum wollen wir das? Die Tarifbindung hat einen erheblichen Einfluss auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Im Jahr 2018 verdienten Vollzeitbeschäftigte in Brandenburg in Betrieben mit Tarifvertrag im mittleren Einkommen mehr als 1.000 Euro mehr, als Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifvertrag. Den erheblichen Lohnkostennachteil, den tarifgebundene Unternehmen gegenüber Unternehmen ohne Tarifvertrag haben, lässt sich im Rahmen eines Bieterwettbewerbes um öffentliche Aufträge nur durch umfassende Tariftreuevorgaben ausgleichen.

Für die Aufnahme von Tariftreueregelungen in das Brandenburgische Vergabegesetz konnte sich die Kenia-Koalition leider noch nicht erwärmen.

Zum Gesetzentwurf; zum Mitschnitt der Rede.