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Transparenz und Mitbestimmung

Als der Verfassungsausschuss 1991/1992 beriet, gehörte die Öffentlichkeit der Parlamentsarbeit zu den Themen, die zu Teilen strittig diskutiert wurden. Unstrittig war, dass die Landtagssitzungen grundsätzlich öffentlich durchgeführt werden (Artikel 64 Landesverfassung). Bei den Sitzungen der Ausschüsse des Landtages gab es damals jedoch keine Verständigung auf grundsätzliche Öffentlichkeit. Insbesondere die CDU, aber auch andere Fraktionen beschworen die Gefahr von »Fensterreden«, die vor allem für die anwesende Presse gehalten werden. Bei dieser Position blieb es, bis DIE LINKE Regierungspartei wurde – und die CDU in die Opposition gehen musste. Seitdem haben der Landtag und die Landesregierung vieles getan, um ihre Arbeit für die Brandenburger*innen transparenter zu machen.

Das haben wir bisher erreicht
  • Livestream von allen Landtagssitzungen
  • Öffentliche Sitzungen der Fachausschüsse des Landtages
  • Öffentliche Sitzungen der Enquete-Kommission zur Zukunft des ländlichen Raums und Sprechstunden des Petitionsausschusses in den Regionen
  • Erstmalige Schaffung eines Registers der Interessenvertretung in Brandenburg (Lobbyregister)
  • Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens des Landes im Bundesrat
  • Einführung von Karenzregelungen beim Ausscheiden von Regierungsmitgliedern aus der Regierung
  • Stärkung des Mitwirkungsgremiums der Sorben/Wenden beim Landtag (Direktwahl, erweiterte Rechte)
  • Deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide
  • Inkraftsetzung eines „Corporate Governance Kodex“ für Beteiligungen des Landes an privatrechtlichen Unternehmen, u.a. mit einer Veröffentlichungspflicht zu Vergütungen der Geschäftsführer*innen und Aufsichtsrät*innen
Das steht noch auf unserer Agenda
  • Regelmäßige Livestream-Übertragungen von Sitzungen der Ausschüsse
  • Mehr Angebote des Landtages in Gebärdensprache
  • Verbesserung der Bedingungen für die Bürger*innen-Beteiligung auf kommunaler Ebene