Inklusion
Inklusion – eine Gesellschaft für alle
Menschen mit Behinderungen gehören gleichberechtigt zur Bevölkerung des Landes Brandenburg. Dafür setzt sich DIE LINKE ein. Etwa 450.000 Menschen in Brandenburg haben eine Behinderung, 325.000 von ihnen gelten als schwerbehindert. Sie alle haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie auf ein selbstbestimmtes Leben in einer inklusiven Gesellschaft. Ihre Rechte sind im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) seit 2009 für Deutschland klar geregelt. Diese Menschenrechtskonvention wird praktisch über Aktionspläne und rechtlich über das Bundesteilhabegesetz (BTHG) umgesetzt.
Priorität hat derzeit im Land Brandenburg die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. DIE LINKE setzt sich vor allem dafür ein, dass in jedem Teil unseres Flächenlandes gleiche Lebensbedingungen herrschen. Hierfür ist es nötig, landeseinheitliche Standards zu entwickeln und somit den bestehenden Flickenteppich abzuschaffen. Dazu bedarf es zwingend eines guten Ausführungsgesetzes, welches die bestehenden Strukturen optimiert und Ungleichheiten beseitigt.
Der Weg in eine inklusive Gesellschaft bis hin zur vollständigen Gleichberechtigung der Menschen mit Behinderungen ist lang. Dieses zeigt sich deutlich im Bereich Bildung. Viele Diskussionen wurden geführt und werden immer wieder geführt werden müssen. Jedoch muss bei den Kleinsten begonnen werden, denn was gar nicht erst getrennt wird, muss später nicht zusammengefügt werden.
Das haben wir bisher erreicht
- Das 1. Behinderten politische Maßnahmenpaket wurde 2011 erarbeitet und ist inzwischen umgesetzt. Seit 2016 gibt es das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0, das sich derzeit in der Umsetzung befindet.
- Das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz wurde novelliert.
- Das Landespflegegeld haben wir in zwei Stufen um 30 Prozent erhöht.
- Den Ausschluss vollbetreuter Menschen von politischen Wahlen haben wir abgeschafft.