Unser A bis Z

Hier sind die aktuellen Grundpositionen der Fraktion zu einzelnen Politikfeldern zu finden. Das Angebot wird noch erweitert. Bei Fragen zu Themen, die hier noch nicht abrufbar sind, empfehlen wir den direkten Kontakt zu den Abgeordneten bzw. zu den thematischen Arbeitskreisen.

Weltanschauungsgemeinschaften

Für uns LINKE ist die Gleichstellung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nicht nur wichtiger Grundsatz unserer Landesverfassung, sondern unverzichtbar in unserer pluralistischen Gesellschaft. Heute mehr denn je!

In Anlehnung an den Entwurf der Verfassung des Zentralen Runden Tisches in Wendezeiten (Artikel 18) hat auch die Brandenburger Verfassung von Beginn an der Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses und der Förderung von weltanschaulichen Vereinigungen einen hohen Stellenwert beigemessen. Artikel 12 Absatz 2 der Landesverfassung legt fest, dass niemand wegen seiner weltanschaulichen Überzeugung bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Und Artikel 13 zur Gewissens-, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit schließt neben dem religiösen Bekenntnis gleichberechtigt auch das weltanschauliche Bekenntnis ein. Die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses ist unverletzlich; und niemand ist verpflichtet, seine weltanschauliche Überzeugung zu offenbaren. Zugleich darf auch niemand zur Teilnahme an einer religiösen oder weltanschaulichen Handlung oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden. Schließlich sind nach Artikel 36 der Landesverfassung Vereinigungen zur gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschauung den Religionsgemeinschaften gleichgestellt.

Dass Menschen sich nicht über die Zugehörigkeit zu einer Religion definieren, sondern säkulär orientieren und Menschenrechte, Menschlichkeit und Vernunft als Grundlage ihrer Weltsicht betrachten, hat in Deutschland lange Traditionen. An sie haben gerade auch die seit 1989 auf dem Territorium des heutigen Landes Brandenburg begründeten freidenkerischen Regionalverbände angeknüpft, die heute zum Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg gehören.

Mittlerweile hat sich auch in Brandenburg ein breites Spektrum an Angeboten für Menschen etabliert, die sich keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft verbunden fühlen. Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg, der 2018 in Berlin und 2019 in Brandenburg  als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt wurde, ist auch in Brandenburg aktiv. Zu seinen Angeboten gehören seit vielen Jahren die Humanistischen Jugendfeiern; in einem sechsmonatigen Vorbereitungsprogramm werden Jugendliche auf dem Weg zum Erwachsensein begleitet – ohne Glaubens­bekenntnis oder Gelöbnis. Die vom Verband organisierten Jugendfeiern erfreuen sich großer Beliebtheit; 2019 nahmen in Brandenburg über 4.000 Schülerinnen und Schüler daran teil.

Die Angebote gehen aber weit darüber hinaus: So besuchen gegenwärtig 2239 Kinder und Jugendliche den vom Verband getragenen Weltanschauungsunterricht. Oder im Mädchentreff Teltow gibt es seit über 25 Jahren für Mädchen und junge Frauen die Möglichkeit, Freizeit mit anderen zu verbringen, sich auszuprobieren und Verantwortung einzuüben und einfach Spaß zu haben.

Die Brandenburger Mitglieder des Humanistischen Verbandes leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gestaltung unseres Landes. Für diese Arbeit bekommt der Verband eine angemessene Förderung des Landes Brandenburg.

Weiterführende Informationen

  • Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Weltanschauungsgemeinschaften (15.07.2019), Amtsblatt für Brandenburg, S.732