Unser A bis Z

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Verfassungsgerichtsbarkeit

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat sich in den fast 25 Jahren seines Bestehens als wirksames Instrument des Schutzes unserer Landesverfassung erwiesen. Die Linksfraktion im Landtag hat nicht nur an der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen und der Benennung von Verfassungsrichterinnen und -richtern mitgewirkt, sie hat auch selbst wiederholt Rechtsschutz beim Verfassungsgericht gesucht.

Das Verfassungsgericht ist neben dem Landtag und der Landesregierung das dritte Verfassungsorgan des Landes Brandenburg.

Im Prozess der Erarbeitung der Landesverfassung hat sich die damalige PDS-Linke Liste-Fraktion für die Schaffung eines eigenen Brandenburger Verfassungsgerichts stark gemacht – dies war auch Ergebnis der Auseinandersetzung mit dem Fehlen eines solchen Gerichts zu DDR-Zeiten. Seit der Gründung des Gerichts haben die Fraktion und einzelne Mitglieder mehrfach das Verfassungsgericht angerufen, etwa im Falle der Abbaggerung der sorbischen/wendischen Gemeinde Horno/Rogow, zur Sicherung ihrer Minderheitenrechte in Untersuchungsausschüssen oder auch zur Prüfung von Verstößen gegen verfassungsrechtlich verbriefte Antragsrechte von Fraktionen.

Im März 2018 haben die Koalitionsfraktionen zusammen mit der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsgerichtsgesetzes eingereicht. Er verfolgte vor allem drei wesentliche Zielstellungen: Ausgehend von den in den zurückliegenden Jahren gemachten Erfahrungen des Verfassungsgerichts und seiner zunehmenden Inanspruchnahme sollte die Arbeitsfähigkeit des Gerichts verbessert und ein Beitrag zu seiner Entlastung geleistet werden. Der Gesetzentwurf war zudem darauf gerichtet, den elektronischen Rechtsverkehr auch im Landesverfassungsgericht einzuführen. Und schließlich wurde durch die Zulassung von verfassungsgerichtlichen Beschwerden in Fällen der Nichtanerkennung von Parteien oder politischen Vereinigungen zur Landtagswahl bereits vor der Wahl die Möglichkeit der Gewährung von Rechtsschutz geschaffen.

Weiterführende Informationen

  • Gesetz zur Änderung des Verfassungsgerichtsgesetzes des Landes Brandenburg und weiterer Gesetze – Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (22. Februar 2018): Drucksache 6/8215
  • Gesetz zur Änderung des Verfassungsgerichtsgesetzes des Landes Brandenburg und weiterer Gesetze (18.06.2018): Gesetz- und Verordnungsblatt