
Quarantäneregelungen im Infektionsschutzgesetz nutzen
Heute haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern auf zielgenauere, lokale Beschränkungen in Regionen mit einem starkem Corona-Ausbruch geeinigt. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer Thomas Domres:
Natürlich müssen bei einer Identifikation von lokalen Hotspots Schutzmaßnahmen für alle getroffen werden. Wir wissen inzwischen, dass sogenante „Superspreader" entscheidend sind.
Dafür gibt es entsprechende Quarantäneregelungen im Infektionsschutzgesetz. Das Gesundheitsamt im betroffenen Landkreis entscheidet dann über zu treffenden, konkreten Maßnahmen vor Ort. Diese müssen selbstverständlich situations- und ortsbezogen sein.
Aus unserer Sicht sind pauschale Aus- und Einreisebeschränkungen keine handhabbaren Mittel. Die praktische Umsetzung ist nicht sicher, denn das Virus kennt keine lokalen Grenzen. Die Einhaltung ist schwer kontrollierbar und eine entsprechende Reglung juristisch angreifbar.
Außerdem darf es keine Stigmatisierung von Menschen geben, die aus den betroffenen Regionen
kommen. Ganze Gebiete mit den dort lebenden Menschen in Haftung zu nehmen,halte ich weiterhin für falsch, weil damit eben deutliche Freiheitseinschränkungen verbunden sind.
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