Linksdruck September 2018

 

Inhaltsverzeichnis

 
  1. Editorial
  2. Themen rund um die Plenarsitzung
  3. Impressum
 

Editorial

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

Alt: Sitzung des Kreistages

Nun hat es begonnen – das parlamentarische Verfahren für den Doppelhaushalt 2019/20. Damit blicken wir bewusst über diese Legislaturperiode hinaus. Das hat vor allem den Grund, dass in diesen bewegten Zeiten einerseits Weichen im Bereich des Öffentlichen Dienstes und der Öffentlichen Hand vorausschauend gestellt werden müssen. Und andererseits brauchen Wirtschaft und Gesellschaft längerfristige verlässliche und zugleich flexible Grundlagen für Planung, Entwicklung und Entscheidungen.

LINKE Haushaltspolitik hat unmittelbare Auswirkungen auf das Land, sie hat das Leben im Land verbessert:

→ Wir haben die Arbeit, die Angebote und die Zugänglichkeit von Kita und Schule in Brandenburg deutlich verbessert - und wir werden dies auch weiterhin tun.
→ Wir haben die Grundfinanzierung, die Präsenz und die Angebote der Hochschulen deutlich verbessert – und wir werden das auch weiterhin tun.
→ Wir haben die Ausgaben des Landes für Wissenschaft und Forschung innerhalb von zehn Jahren auf rund 175 Prozent des Ausgangsniveaus erhöht, wir haben der Gestaltung von Digitalisierungsprozessen in Brandenburg einen neuen Schub gegeben – und wir fahren mit diesem Kurs fort.
→ Wir haben in die Öffentliche Sicherheit investiert, wir haben Polizei und Feuerwehren gestärkt – und wir werden das auch weiterhin tun.
→ Wir haben die Infrastruktur deutlich ausgebaut – Straßen und Schienenverkehr, Krankenhäuser und Wohnraum, kommunale und lokale Bedarfe. Und auch das werden wir weiterhin tun.
→ Wir haben die Finanzkraft der Kommunen deutlich gestärkt, wir greifen ihnen bei den Theatern und Orchestern sowie bei der Stabilisierung der Abwasserzweckverbände und dem barrierefreien Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs unter die Arme. Auch hier halten wir Kurs.
→ Schließlich haben wir getan, was für die Sicherstellung einer leistungsfähigen Verwaltung notwendig war: der Stellenabbau wurde gestoppt, die Stellenzahl erhöht, in die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes investiert. Auch hier wird es kein Zurück mehr geben. Zudem: Politik ist ein lebendiger Organismus – das heißt: auch lernender, ein lernfähiger Organismus. Wir haben erkennen müssen, dass wir der Personalausstattung der Kontroll- und Aufsichtsbehörden des Landes – nicht nur in Sachen Pharmahandel – zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet haben. Wir ziehen nun erste Lehren daraus und werden in den parlamentarischen Beratungen besonderen Wert auf die Personalausstattung der Aufsichts- und Kontrollstrukturen legen.
→ Und vor allem haben wir, was uns erst recht am Herzen liegt, viel Kraft in die Themenfelder Soziales und Arbeit gesteckt – vom wachsenden Vergabemindestlohn über Fachkräfteprogramme, die Arbeit der Runden Tische gegen Kinderarmut bis hin zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen aus aller Welt. Wir haben 2015 angesichts der großen Herausforderungen, vor denen wir seither stehen, eine Sozialstaatsversprechen abgegeben: Keine Abstriche am Sozialstaat in Brandenburg – gleiche Chancen für alle, die hier leben. Wir haben dieses Versprechen eingehalten - und das werden wir erst recht weiterhin tun!

Ihr Ralf Christoffers
(Fraktionsvorsitzender)

 
 

Themen rund um die Plenarsitzung

 

Zwei Mio. Euro mehr für den Sport

von Kathrin Dannenberg, sportpolitische Sprecherin

 

Brandenburg ist ein Sportland und deshalb war das Sportförderungsgesetz ein besonders wichtiger Punkt auf unserer Agenda: Durch die Erhöhung der Sportförderung in unserem Land, werden sowohl der Spitzen- als auch der Breitensport unterstützt. Das große Engagement, das sich durch alle Bevölkerungsschichten im Bereich Sport durchzieht, wird durch diese Maßnahme gefestigt und ausgebaut: Alte und Junge, Sportlehrerin und Trainer, Schiedsrichterin und Vereinsmitglieder, Profis so wie Amateure werden in Zukunft mit mehr finanzieller Unterstützung vom Land rechnen können - weil Sport ein wichtiger Teil der Identität Brandenburgs ist. Gesundheit und Gemeinschaft werden durch Sport auf allen Ebenen stärkt, genauso wie es kaum einen Bereich gibt, in dem Inklusion und Integration bislang besser gelungen ist.

Wir setzen uns auch für die Fortsetzung des kommunalen Investitionsprogramms ein, wodurch Sportstätten ausgebaut werden können. Verbände und Vereine, nicht zuletzt der Landessportbund profitieren damit direkt und können die Fördermittel gezielt dort einsetzen, wo sie benötigt werden. Ich freue mich auf die Anhörung und eine gute Diskussion im Ausschuss, wenn es um die Verteilung des Geldes geht, und sage: Sport frei!

Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/9496; zum Videostatement; zum Mitschnitt der Rede

 

Bundesteilhabegesetz: Betroffene aus dem Bittstellerstatus holen

von Diana Bader, behindertenpolitische Sprecherin

 

Selten ist ein Gesetz so umstritten und umkämpft gewesen wie das Bundesteilhabegesetz. Dieses soll die Leistungssysteme für Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention reformieren, das heißt: mehr Selbstbestimmung in einer zu schaffenden inklusiven Gesellschaft. Bei der zugrundeliegenden Konvention handelt es sich um eine der wenigen Menschenrechtskonventionen, wie die Kinderrechtskonvention, die Frauenrechtskonvention oder die Antifolterkonvention, die niemand jemals infrage stellen würde.

Mit der Erarbeitung des Ausführungsgesetzes zu diesem Bundesteilhabegesetz wird also ein sehr hohes Ziel verfolgt, welches im gesamten Gesetzgebungsverfahren nicht aus dem Blick geraten darf. Demgegenüber steht das Ziel, die Ausgabendynamik nicht zu verändern bzw. zu erhöhen. Hier scheint der Spagat gelingen zu müssen, die Rechte der Menschen mit Behinderungen zu erweitern, ohne aber das Leistungsspektrum zu verbessern. Dieses kann nur durch passgenauere und individuellere Lösungen erfolgen.

Wir werden kein Gesetz akzeptieren, wo die Menschen mit Behinderungen im Bittstellerstatus verbleiben und erforderliche Leistungen schlimmstenfalls nur nach Kassenlage erhalten. Wir wollen ein Gesetz, wo landeseinheitliche Standards garantiert werden.

Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/9502; zum Mitschnitt der Rede

 

Maßnahmenplan für den Brand-und Katastrophenschutz vorgestellt

von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher

 

Dieser heiße und trockene Sommer hat uns allen gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierendes System des Brand- und Katastrophenschutzes, insbesondere starke und leistungsfähige Feuerwehren für unser Land sind. Wir können stolz auf die Leistungen der Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren und der anderen Hilfsorganisationen sein, die die teils dramatischen Waldbrände mit großem Einsatz bewältigt haben. Dazu kommen ja noch die vielen kleineren Brände und Hilfseinsätze, die es daneben ja auch gegeben hat. Bei allen Problemen, die solche verheerenden Brände, wie der bei Treuenbrietzen mit sich bringen, hat sich aber auch gezeigt, dass das in Brandenburg bestehende Hilfesystem funktioniert hat. Der Brand-und Katastrophenschutzes ist auch immer wieder ein Schwerpunkt im Landtag. Das Land unterstützt seit Jahren die Beschaffung von Fahrzeugen, die Landesfeuerwehrschule ist zu einem modernen Ausbildungszentrum ausgebaut worden, das kommunale Investitionsprogramm hat Kommunen beim Aus- und Umbau der Feuerwehrgerätehäuser unterstützt. Zugleich haben die Anforderungen immer weiter zugenommen. Viele Autobahnunfälle mit komplexen Herausforderungen bringen das ehrenamtliche System mittlerweile an die Grenzen der Belastbarkeit. Dazu müssen wir feststellen, dass die Zahl der Aktiven im Brand- und Katastrophenschutz deutlich gesunken ist und das die Tageseinsatzbereitschaft unter der Woche in vielen Fällen durch die ortsansässigen Wehren nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Deshalb ist ein umfassendes Paket mit einer Vielzahl von Lösungsvorschlägen erarbeitet worden. Darin sind auch die Anregungen aus den Regionalkonferenzen des Feuerwehrverbandes eingeflossen. Vorgeschlagen wird u.a.

  • eine stärkere Anerkennung des Ehrenamts für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, denn nach wie vor hält der Rückgang der Anzahl der Freiwilligen Feuerwehrleute an. Dazu soll ein Treueprämiensystem eingeführt werden, die in 10 Jahresschritten gezahlt werden soll. Damit soll ein tatsächlicher Anreiz geschaffen werden, trotz der hohen Belastungen bei den Wehren und den Hilfsorganisationen aktiv zu bleiben. Eines ist uns ganz wichtig: Wir dürfen keine Trennung zwischen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und den Hilfsorganisationen zulassen. Die Hilfsorganisationen und ihre ehrenamtlich Tätigen tragen oftmals unbemerkt einen großen Anteil bei den Großeinsätzen oder bei kleineren Veranstaltungen an jedem Wochenende weg
  • die Angebote der Ehrenamtskarte sollen weiter ausgebaut werden
  • die Altersgrenze soll auf 67 Jahre angehoben werden
  • Ausbau der hauptamtlichen Tätigkeiten bei den Freiwilligen Feuerwehren, um die Einsatzfähigkeit zu verbessern
  • kommunale Bedienstete sollen mit Feuerwehraufgaben zusätzlich betraut werden können
  • die Stützpunktwehren sollen gesetzlich geregelt werden
  • geprüft werden soll, wie die Feuerwehren von so genannten Hilfeleistungseinsätzen, wie dem Beseitigen von Ölspuren, entlastet werden können.

Der Maßnahmeplan ist zur weiteren Beratung und Untersetzung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen worden.

Zum Maßnahmenpaket: Drucksache 6/9411; zum Videostatement; zum Mitschnitt der Rede

 

Konsequenzen aus dem Lunapharm-Skandal ziehen

von Andrea Johlige

 

Seit Anfang Juli dieses Jahres ist bekannt, dass die Brandenburger Firma Lunapharm mit hoher krimineller Energie im Medikamentenhandel tätig war. Patientinnen und Patienten waren verunsichert, die Medizin- und Politikwelt war entsetzt und zeigte sich betroffen. Umgehend wurde eine Task Force gegründet, die in relativ kurzer Zeit den Sachverhalt entsprechend nach Aktenlage aufarbeitete und zum 27. August einen Zwischenbericht sowie zum 18. September den Abschlussbericht vorlegte. Der Bericht legte zahlreiche Mängel offen, die von einer nicht ausreichenden Personalausstattung über Mängel in der Arbeitsweise des Landesgesundheitsamts und der zuständigen Aufsicht im MASGF bis hin zu rechtlichen Schwachstellen in den Rechtsnormen des Arzneimittelbereiches gehen.

Der Antrag der Landtagsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen greift gezielt das entstanden Misstrauen in die staatliche Aufsichtspflicht auf und legt Maßnahmen fest, die die Patientensicherheit in der Arzneimittelversorgung umgehend ausbaut, stärkt und garantiert. Aus den gewonnen Erkenntnissen der Task Force müssen dringend Konsequenzen gezogen werden. Es kann und darf nicht wieder vorkommen, dass Patientinnen und Patienten in ihrer ohnehin schon schlechten Gesundheitslage sich ihrer Versorgung mit einwandfreien Medikamenten nicht mehr sicher sein können. Hier muss absolute Sicherheit garantiert werden!

Zum Antrag: Drucksache 6/9540; zum Mitschnitt der Rede; zum Abschlussbericht der Task Force Lunapharm

 

Dürrehilfe für Landwirte ist auf dem Weg

von Anke Schwarzenberg, agrarpolitische Sprecherin

 

Verdorrte Landschaft – das ist das Bild, das sich in den letzten Wochen vielerorts in Brandenburg gezeigt hat. Für zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe ist der dürrebedingte Ernteausfall existenzbedrohend. Auf der Grundlage eines Antrags der Koalitionsfraktionen hat der Landtag die Notwendigkeit eines Hilfspaketes bekräftigt. So gibt es neben weiteren Unterstützungsmaßnahmen einen Landeszuschuss von mindestens 5 Millionen Euro für Futterzukäufe und ein von Bund und Land gemeinsam finanziertes Hilfspaket in Höhe von insgesamt 46 Millionen Euro. Für die Zukunft ist es wichtig, dass sich die Landwirtschaft besser an den laufenden Klimawandel anpasst und sowohl gegen Dürre als auch gegen Starkregen widerstandsfähiger wird. Die Modalitäten für zukünftige Hilfsmaßnahmen bei Ernteausfällen sollen grundsätzlich diskutiert werden – sie müssen gerecht, dürfen aber nicht zu bürokratisch sein. Und Brandenburg hat im Bundesrat erfolgreich eine Initiative auf den Weg gebracht, dass Landwirtschaftsbetriebe in guten Jahren Geld steuerfrei zurücklegen können, um Vorsorge für Missernten zu treffen.

Zum Antrag: Drucksache 6/9542; zum Mitschnitt der Rede

 

Möglichkeiten der Kommunen weiterentwickeln

von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher

 

Wie soll das Leben in unseren Städten und Dörfern künftig organisiert werden? Nach dem Abbruch der Kreisgebietsreform orientierte der Landtag schnell darauf, unstrittige Themen zur Weiterentwicklung und Stärkung der Kommunen fortzuführen, um dem Reformbedarf nachkommen zu können. Gemeindliche Zusammenschlüsse sollen allein auf freiwilliger Basis erfolgen. Diese sollen durch Einmalkostenpauschalen und Teilentschuldungen mit fast 80 Mio. EUR gefördert werden. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der kommunalen Ebene sollen deshalb neben dem Modell der amtsfreien Gemeinden und dem Amt die Verbandsgemeinde und das Mitverwaltungsmodell eigeführt werden. Dafür gibt es landesweit großes Interesse und wie z.B. in der Kurstadtregion (Elbe-Elster) schon fortgeschrittene Planungen. Derzeit gibt es im Land Brandenburg 199 hauptamtliche Verwaltungen, davon sind 147 amtsfreie Gemeinden oder Städte (darunter vier kreisfreie Städte) und 52 Ämter mit 270 amtsangehörigen Gemeinden.

In der Beratung zum Gesetzentwurf ist deutlich geworden, dass die Gemeinden, die sich auf den Weg zur Verbandsgemeinde oder zum Mitverwaltungsmodell machen wollen, einen hohen Beratungsbedarf haben. Darum haben wir eine Beratungspflicht als Anspruch für die betreffenden Gemeinden eingefügt. Dazu soll die Landesregierung die Voraussetzungen für eine wirksame Beratung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Zusammenschlüssen sichern und Mustervereinbarungen zur Bildung von Verbandsgemeinden und zur Mitverwaltung erarbeiten. Denn es Dabei kommt es einerseits darauf an, den Kommunen Sicherheit in ihrem Handeln zu vermitteln, ihnen aber andererseits auch den notwendigen Freiraum für Lösungen einzuräumen, die den örtlichen Gegebenheiten entsprechen. Auch können sich Ämter weiterentwickeln, denn die bisherige Begrenzung der Zahl der amtsangehörigen Gemeinden ist aufgehoben worden, lediglich die Neubildung von Ämtern ist ausgeschlossen. Auch der Zusammenschluss von bestehenden Ämtern zu einem neuen Amt ist möglich. Mit Änderungsanträgen der Koalition sind übergangsweise Erleichterungen bei der Anwendung der Doppik vorgesehen. Und künftig wird es möglich sein, dass Beiräte in den Kommunen ganz oder teilweise direkt gewählt werden können, wenn es die örtliche Hauptsatzung vorsieht.

Zum Entschließungsantrag: Drucksache 6/9579; zum Mitschnitt der Rede

 

Energiestrategie 2030: Maßnahmenkatalog wurde aktualisiert

von Thomas Domres, energiepolitischer Sprecher

 

Mit dem aktualisierten Maßnahmenkatalog zur Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg setzen wir den Umbau der Energieversorgung im Land und damit die Energiewende fort. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist in unserer Region weit fortgeschritten. Doch um auf diesem Weg weiter zu kommen, brauchen wir Netze und Speicher im industriellen Format. Außerdem brauchen wir technologische Lösungen, um die verschiedenen Energieformen wie Strom, Gas und Wärme intelligent zusammenwirken zu lassen. Die Reduzierung des Energieverbrauchs, die Steigerung der Energieeffizienz  und die effizientere Nutzung von Rohstoffen sind vor dem Hintergrund des Klimawandels wichtige Themen, die wir uns mit dem Maßnahmenkatalog auf die Fahne geschrieben haben. Bis Ende 2020 stehen im zentralen Energie-Förderprogramm RENplus 65 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden u.a. private Hausbesitzer, die mit einer Photovoltaik-Anlage auf ihrem Dach selbst Strom erzeugen, bei der Anschaffung eines Batteriespeichers unterstützt. Auch der Aufbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge wird vorangetrieben und gefördert. Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur ist die zentrale Voraussetzung, damit es mit der Elektromobilität voran geht. Für das Land Brandenburg mit seiner sehr unterschiedlichen Siedlungsdichte stellt der Auf- und Ausbau der Ladeinfrastruktur eine besondere Herausforderung dar. Klar ist aber auch, dass die Energiewende nur mit einer Verkehrswende zu schaffen ist.

Darüber hinaus wird durch die entsprechenden Maßnahmen wie z.B. der bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen und der Unterstützung von Beteiligungsmodellen von Bürgern und Gemeinden an Erneuerbaren Erzeugungsanlagen wird der Akzeptanz und der Beteiligung vor Ort beim Ausbau der Erneuerbaren  Energien verstärkt Rechnung getragen.

Zum aktualisierten Maßnahmenkatalog: Drucksache 6/9193

 

KULTUR wird in Brandenburg groß geschrieben

von Gerrit Große, kulturpolitische Sprecherin

 

Auch in ländlichen Regionen Brandenburgs herrscht eine große kulturelle Vielfalt und rege Beteiligung. Engagierte Künstler*innen, Einheimische und Zugezogene produzieren auf dem Land Kunst, Vereine organisieren Lesungen, Kinoveranstaltungen, Schulen und Kirche laden zu Konzerten ein und Freischaffende zu Theater- und Kulturdarbietungen. Das soll auch in Zukunft gesichert und ausgebaut werden. Da Kultur im ländlichen Raum andere Bedürfnisse hat als in Ballungszentren, wird nun ein Förderkonzept erarbeitet, das sich speziell der Unterstützung kultureller Zentren im ländlichen Raum zuwendet.

Gleichzeitig haben wir uns dafür eingesetzt, dass das große Engagement im kulturellen Bereich, vor allem in Hinblick auf Projekte, die regionale Besonderheiten Brandenburgs prominent machen, in Zukunft durch die Auslobung des Titels „Brandenburger Kulturort des Jahres“ gewürdigt wird. Wir möchten darüber hinaus, dass bei der Erarbeitung der Kriterien für diese Fördermaßnahme, die Partizipationsmöglichkeiten der Bevölkerung vor Ort besondere Berücksichtigung finden. Die nachhaltige und langfristige aktive Einbindung aller Bürgerinnen und Bürger in Schaffens- und Gestaltungsprojekte vor Ort ist ein unerlässlicher Pfeiler kultureller Teilhabe und Identität.

Zum Antrag "Kulturort des Jahres": Drucksache 6/9541; zum Antrag "Kulturelle Ankerpunkte": Drucksache 6/9544; zum Mitschnitt der Rede

 

Mehr Mitwirkungsrechte bei der Regionalplanung

von Ralf Christoffers, Sprecher für Infrastruktur und Landesplanung

 

Die rot-rote Landesregierung hat ein Gesetz zur Änderung der Regionalplanung auf den Weg gebracht. Damit sollen in Umsetzung eines Landtagsbeschlusses die Regelungen über die Zusammensetzung der Regionalversammlungen verbessert werden. Damit sollen nun amtsfreie Gemeinden und Ämter mit mindestens 5.000 EinwohnerInnen in ihren Regionalversammlungen mit einem Stimmrecht ausgestattet sein. Das hat zur Folge, dass in den Regionalversammlungen bis zu 60 RegionalrätInnen ihre Arbeit aufnehmen können. Wir freuen uns, dass damit  zugleich eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag erfüllt und für mehr demokratische Mitgestaltung der Kommunen gesorgt wird.

Weiterhin stehen große Aufgaben bei der Regionalplanung an. In einigen Regionalen Planungsgemeinschaften steht die Neuaufstellung unwirksam gewordener Planung insbesondere bei den Teilplänen zur Windenergienutzung an. Dabei kann die Landesplanungsbehörde die Weiterplanung in Teilen oder in der gesamten Region untersagen. Damit ist die Errichtung weiterer Windkraftanlagen nicht zulässig. Dieses Moratorium kann bis zu zwei Jahre dauern und um ein Jahr verlängert werden. Somit kann die Regionalplanung Verwaltungsaufwand sparen und unverzüglich mit den Änderungsplanungen  in diesem Zeitraum beginnen, sofern ihre Windplanungen durch Normenkontrollverfahren unwirksam geworden sind.

Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/9504; zum Mitschnitt der Rede

 

Hauptamtliche Sorben/Wenden-Beauftragte kommen

von Anke Schwarzenberg, minderheitenpolitische Sprecherin

 

Wer in der vergangenen Woche die „Lausitzer Rundschau“ aufschlug, konnte auf der ersten Seite lesen: „Sorben-Gesetz womöglich verfassungswidrig“. So tönte die CDU noch  im Hauptausschuss. In der Debatte zur Änderung des Sorben/Wenden-Gesetz im Landtag war davon keine Rede mehr – denn der Parlamentarische Beratungsdienst hatte zwischenzeitlich klargestellt: Der Dienstsitz der künftig hauptamtlichen Sorben/Wenden-Beauftragten der Landkreise muss am Sitz der Kreisverwaltung sein – und nicht irgendwohin auf einer einsamen Insel im Spreewald. Das hat offensichtlich auch die CDU mittlerweile zur Kenntnis nehmen müssen.

Rot-Rot hat mit der heute verabschiedeten Änderung des Sorben/Wenden-Gesetzes und der Kommunalverfassung weitere strukturelle Entscheidungen getroffen, die es der in Brandenburg beheimaten slawischen Minderheit erlauben, ihre Rechte und Interessen besser durchzusetzen. Die sorbische/wendische Stimme wird auf der Kreisebene künftig noch mehr Gewicht haben. Außerdem können die Kreistage mit Zweidrittel-Mehrheit entscheiden, dass der Kreis auch einen sorbischen/wendischen Namen trägt – so wie Spree-Neiße das schon vor vielen Jahren beschlossen hat.

Anke Schwarzenberg machte in der Debatte auch die Erwartungshaltung der Sorben/Wenden deutlich, wenn es um den Ausstieg aus der Braunkohle und den damit verbundenen notwendigen Strukturwandel in der Lausitz geht. Mit Verweis auf die Konferenz der DOMOWINA, die am 13. und 14. September in Senftenberg/Zły Komorow stattfand, verwies sie darauf, dass die Angehörigen der Minderheit nicht nur das Handeln von Bund und Ländern herausfordern, sondern eigene Ideen entwickeln und mit einbringen. Dazu gehört der Vorschlag, die Lausitz zur europäischen Kompetenzregion für Mehrsprachigkeit und Sprachrevitalisierung zu entwickeln.

Übrigens: Der Landtag hat im Zusammenhang mit Änderungen an der Hochschulgesetzgebung auch eine weitere Änderung auf den Weg gebracht, die im Interesse der Sorben/Wenden ist. Bei Zulassungen zum Hochschulstudium in Brandenburg soll künftig der Grundsatz gelten, dass bei Bewerberinnen und Bewerbern für einen Lehramtsstudiengang künftig der Nachweis vertiefter Kenntnisse der sorbischen/wendischen Sprache bei der Auswahlentscheidung angemessen zu berücksichtigen ist.

Zur Beschlussempfehlung: Drucksache 6/9558; zum Mitschnitt der Rede

 

Hilfsprogramme zu den „Altanschließern“ werden verlängert

von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher

 

Die Koalition hat in einem Antrag die Landesregierung aufgefordert die Hilfsprogramme zur Unterstützung der Wasser- und Abwasserzweckverbände zu prüfen und bei Bedarf zu verlängern. Besonders das Programm zum Verwaltungskostenzuschuss, das Ende 2018 auslaufen würde, soll um  zwei Jahre bis Ende 2020 verlängert werden. Wir gehen auch davon aus, dass entsprechender Bedarf vorhanden ist. Denn die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Entscheidung vom 12.11.2015 ist für die Zweckverbände eine hohe Belastung. Deshalb hat das Land über ein zinsloses Darlehensprogramm, Bedarfszuwendungen für die Beitragsrückerstattung und über einen Verwaltungskostenzuschuss einen gewichtigen Beitrag dazu geleistet, die Handlungsfähigkeit der Verbände zu sichern.

Für die Verbände, die sich über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus entscheiden, auch bestandskräftige Bescheide zurückzuzahlen, besteht die Möglichkeit, bei der ILB zinsgünstige Darlehen aufzunehmen. Die Programme sind unterschiedlich in Anspruch genommen worden, darum fordern wir mit dem Antrag die Landesregierung auf, die Bedingungen für die Gewährung der Unterstützungsleistungen zu prüfen und dem konkreten Bedarf anzupassen. Das gilt insbesondere für das zinsfreie Darlehensprogramm, für das über 200 Mio. Euro eingeplant worden sind. Dazu soll uns die Landesregierung im Dezember dieses Jahres Bericht erstatten.

Zum Antrag: Drucksache 6/9535; zum Mitschnitt der Rede

 

Rot-Rot erhöht Schüler*innen-Bafög

von Kathrin Dannenberg, bildungspolitische Sprecherin

 

Noch nie wurde in Brandenburg so viel unternommen, um Bildungsgerechtigkeit herzustellen, wie in den letzten Jahren: Vor allem die frühkindliche Bildung haben wir gestärkt, denn Weichen werden im Bereich Bildung schon früh gelegt. Darüber haben wir die Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien aber nicht vergessen, die am Ende der 10. Klasse vor der schwierigen Entscheidung stehen, ob sie weiter zum Abitur schreiten, oder doch lieber eine vergütete Ausbildung antreten, um ihren Familien nicht länger auf der Tasche liegen zu müssen. Die meisten von ihnen fallen aus der Bundesförderung heraus, da sie noch zu Hause leben.

Auch diese Jugendlichen haben ein Recht, die Oberstufe besuchen zu können, ohne von den finanziellen Lasten, die ihnen dabei durch immer teuerer werdende Schulmaterialien und anderen Erfordernissen wie Klassenfahrten, Museumsbesuche, Bücher etc. bevor stehen, erdrückt zu werden. Deshalb hat Rot-Rot das Schüler*innen-Bafög auf 125 Euro monatlich erhöht. Wir freuen uns sehr, damit unserem Ziel der Chancengleichheit in der Bildung einen weiteren, wichtigen Schritt nähergekommen zu sein.

Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/8938; zum Mitschnitt der Rede

 

Ein Aktionsplan für den Spreewald

von Anke Schwarzenberg, agrarpolitische Sprecherin

 

Mit 730.000 Besuchern und 1,8 Millionen Übernachtungen 2017 ist der Spreewald eine der herausragenden Tourismusregionen Brandenburgs. Er ist gekennzeichnet durch die Vielzahl von kleinen und größeren Fließen, aber auch durch eine kleinteilige und extensive Landnutzung und Gemüseanbau. Das Gewässernetz umweltgerecht zu unterhalten und die Nutzbarkeit zu sichern ist eine riesige Aufgabe, an der eine Vielzahl von Behörden und Einrichtungen auf Landes- und Kreisebene beteiligt ist. Der Landtag hat die Landesregierung jetzt aufgefordert, bis Juni 2019 einen Aktionsplan vorzulegen, der die notwendigen Maßnahmen für Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Tourismus und Landschaftspflege in Abstimmung mit den regionalen Akteuren festlegt und Finanzierungsvorschläge unterbreitet. Dieser Aktionsplan soll dann Handlungsgrundlage für die Behörden werden und die Spreewaldregion zukunftsfähig aufstellen.  

Zum Antrag: Drucksache 6/9494; zum Mitschnitt der Rede

 

Personalvertretungsrechte für Studentische Hilfskräfte eingeführt

von Isabelle Vandre, hochschulpolitische Sprecherin

 

Die Änderungen der hochschulrechtlichen Vorschriften bringen mehr Demokratie in die Hochschulen: Studentisch Beschäftigte dürfen zukünftig an den Wahlen zum Personalrat teilnehmen. Bislang war die Gruppe der Studierenden, die an der Hochschule beschäftigt wurde, von den Wahlen einer Personalvertretung ausgeschlossen. Wenn also Lena, Bibliothekswissenschafts-Studentin der FH Potsdam, ihr Studium dadurch finanziert, dass sie drei Nachmittage die Woche in der Universitätsbibliothek als wissenschaftliche Hilfskraft arbeitet, so war sie damit in einer Position, in der niemand ihre arbeitnehmerrechtlichen Interessen verteidigte – die Studierendenvertretungen vertreten nämlich keine Angestellten und der Dienstherr sah sie nicht als Arbeitnehmerin, sondern als Studentin. Durch die Gesetzesänderung hat sich das geändert: Lena hat nun eine Stimme, die sie für ihre Belange als Arbeitnehmerin erheben kann.

Darüber hinaus wurden studentische Rechte an weiteren Stellen ausgebaut: Spitzensportler*innen können sich nun in NC-Fächern auch außerhalb der Quote bewerben, was ihre außerordentlichen Leistungen würdigt. Bildungsausländer*innen können sich bereits während studienvorbereitender Maßnahmen an der Hochschule immatrikulieren und somit sämtliche Vergünstigungen, die mit diesem Status einhergehen, genießen. In der Auseinandersetzung mit der SPD ist es uns jedoch leider nicht gelungen die Abschaffung der Immatrikulations - und Rückmeldegebühr in die Novelle aufzunehmen. Wir haben uns jedoch darauf verständigt die Abschaffung der versteckten Studiengebühren noch einmal während der jetzt begonnen Haushaltsverhandlungen zu beraten.

Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/8765; zum Mitschnitt der Rede

 
 

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