Solidarität mit Vize-Betriebsrat Andreas Kutsche!

Dr. Andreas Bernig

Der Verhandlungssaal im Arbeitsgericht war voll besetzt. Die Richterin war beeindruckt und fragte erst mal nach, wer alles da sei: Verdi, DGB, Betriebsratsmitglieder, Beschäftigte des Klinikums, Stadtverband DIE LINKE, meine Wenigkeit und die katholische Antifa gaben sich zu erkennen. Zu verhandeln war die außerordentliche Kündigung von Andreas Kutsche, der sich Sitzungen des Aufsichtsrates des Klinikums als Arbeitszeit (allerdings bereits seit 10 Jahren) angerechnet hatte, was auch allgemein üblich ist.

Die Richterin räumte zunächst ein, dass es sich um eine komplizierte Rechtsmaterie handele und es keine herrschende Meinung gebe. Die entscheidende Frage sei, ob es der Sachverhalt rechtfertige, die schärfste Maßnahme der außerordentlichen Kündigung anzuwenden.

Das Klinikum lenkte nicht ein, und so gibt es nun am 21. November den Kammertermin. Die Parteien haben jetzt die Möglichkeit, sich noch einmal näher einzulassen – besonders auf die Frage, ob das Klinikum schon immer eine strenge Trennung von Arbeit für den Betriebsrat und Arbeit des Aufsichtsrates vorgenommen hat. Das wird schwer fallen, denn die Fakten sprechen offensichtlich für Andreas Kutsche, so jedenfalls sieht es der außenstehende Betrachter. Es ist mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar, warum ein Betriebsratsmitglied für die Interessenvertretung freigestellt ist, die Tätigkeit als gewählter Interessenvertreter der Beschäftigten im Aufsichtsrat aber keine Arbeitszeit sein soll.

Es entsteht der Eindruck, dass mit juristischen Spitzfindigkeiten ein aktives Gewerkschafts- und Betriebsratsmitglied kaltgestellt werden soll. Das muss sich die Geschäftsleitung vorhalten lassen. Dabei ist es für alle zum Vorteil, dass endlich ein Pflegevertrag zum Personaleinsatz und eine bessere tarifliche Bezahlung erreicht wurde. Nur so kann das Klinikum den Fachkräftemangel in den Griff bekommen.